Jüdisches Gold beeinflußt Kirche und Staat

In neuerer Zeit nahmen sich dann gewisse kirchliche Strömungen dieses Phänomens auf ihre Weise an, Sie betrachteten die Juden - sofern sie nicht sofort mit dem Taufwasser zur Hand waren - als verlorene Schäflein, deren man sich bis zu ihrer vollständigen Läuterung um so liebevoller anzunehmen habe. Diesem fragwürdigen Unterfangen hatte seinerzeit die unglückselige, ebenso weltenferne wie judennahe, "Judenmission" ihre Entstehung wie das ruhmlose Ende zu verdanken; sie war sich des physiologisch wie psychologisch bedingten, daher ewigen Gesetzes niemals bewußt, daß Blut immer noch dicker als Wasser, auch als Taufwasser, ist, daß ja jüdischerseits nur als "Hurenwasser" (Majim kedeschim) oder als "stinkendes Wasser" (Majim seruchim) bezeichnet wird, während die Taufe selbst als ein Akt "der Unreinheit" und des "Unflates" erscheint (nach Eisenmenger), der nur dazu angetan sein kann, die Akum (Nichtjuden) zu täuschen. Der Jude aber, der sich aufrichtig taufen ließ, machte sich nach jüdischer Gesetzesauffassung eines todeswürdigen Verbrechens schuldig (nach Rohling: "Polemik und Menschenopfer", 1883, S. 20/21). Im allgemeinen glichen die jüdischen Täuflinge jenen "Ehrenjuden" Heine und Börne, die, um mit einem führenden sogenannten Reformjuden, dem Professor am Rabbinerseminar zu Breslau, Grätz 22), zu sprechen, "zwar sich äußerlich vom Judentum lossagten, aber nur wie Kämpfer, die des Feindes Rüstung und Fahne ergreifen, um ihn desto sicherer zu treffen und desto nachdrücklicher zu vernichten" - das ist doch sehr offen gesprochen!

Wir werden noch Gelegenheit bekommen, uns mit dieser Kategorie Juden auseinanderzusetzen!

Nun kann man aber auch mit allen Künsten und frommen Augenaufschlägen beispielsweise das 19. Jahrhundert nicht ins angeblich so finstere Mittelalter zurückverlegen. Ist doch gerade dieses Jahrhundert so reich an äußerst aufschlußreichen Ritualmordfällen und deren Gerichtsverhandlung, daß es jeden philosophischen oder theologischen Besserungsversuchen im wahrsten Sinne des Wortes blutigen Hohn straft und für unsere Zeit kategorisch fordert - restlose Ausmerzung des jüdischen Blutsaugers aus den Körpern der nichtjüdischen Völker!

Das vergangene 19. Jahrhundert übernahm in mehr als einer Hinsicht die Erbschaft des vorhergegangenen. Die schon langersehnte Frucht der "Aufklärung" fiel dem Judentum in diesem Jahrhundert von selbst in den Schoß - sie hieß: Emanzipation. Als solche war sie "jene Folge gesetzgeberischer Akte, die, auf dem Boden der Aufklärung und ihrer naturrechtlichen Konstruktion vom Menschenrechte, zunächst die Ausnahmestellung der Juden in dem kirchlich gebundenen, noch mittelalterlichen Staate beseitigte, und dann in einer mehr oder weniger langen Periode allgemeiner innerstaatlicher Umstellungen (!) speziell die Juden zu gleichberechtigten Staatsbürgern zu erheben". 23)

Ein wahrhaft jüdisches Zeitalter scheint anzubrechen: jüdisches Gold, damit jüdischer Einfluß überall, die jüdische Großpresse diktiert die öffentliche Meinung, Juden besetzen Minister-, Professoren- 24) und Richterstühle, die Geschicke ganzer Staaten werden von jüdischen Organisationen bestimmt - ein Federstrich von Rothschild, und ein nicht willfähriges Land wird dem Staatsbankrott ausgeliefert.

Bei dieser Lage der Dinge nimmt es kein Wunder, wenn wir in diesem Jahrhundert der Judenemanzipation im Hinblick auf unsere Forschungen folgende Feststellungen treffen müssen:

1. Die Zahl der mit unglaublicher Dreistigkeit und Selbstsicherheit ausgeführten Ritualmorde nimmt erschreckend überhand;

2. werden überhaupt Gerichtsverhandlungen eingeleitet, so führen sie, falls sie nicht sofort im Keime erstickt werden, unter skandalösen Begleitumständen zu keinem Resultat.

3. Die einzelnen Regierungen sind von sich aus nicht in der Lage, der jüdischen Mordpest zu begegnen, da sie

4. der jüdischen Hochfinanz ausgeliefert sind.

Für das 19. Jahrhundert liegen über 50 beglaubigte Blutverbrechen vor, die Mehrzahl der Mordfälle ereignete sich - wie in allen vorhergegangenen Fällen - um die Zeit des jüdischen Purim und Passah!

Herausstellen wollen wir unter möglichster Berücksichtigung einer chronologischen Reihenfolge nur folgende Ritualmorde:

1803. Am 10. März bemächtigte sich der 72jährige Jude Hirsch aus Sugenheim in dem in der weiteren Umgebung von Nürnberg liegenden Weiler Buchhof eines zwei Jahre und vier Monaten alten Kindes. Als das Kind mit dem Juden vermißt wurde, kam dieser aus dem naheliegenden Walde über das Feld wieder nach Buchhof und half das Kind suchen. Tags darauf leugnete der Jude, am 10. März überhaupt in Buchhof gewesen zu sein! Der Vater des vermißten Kindes wollte mit Zeugen das Gegenteil beweisen, wurde aber von der Justizstelle mit Drohungen und Beschimpfungen abgewiesen. Am zwölften Tage fand man das Kind tot, unter der Zunge verwundet, im Munde blutig und trotz des schmutzigen Wetters mit reinen Kleidern. Das damalige Kreisdirektorium in Neustadt wurde von jüdischem Gesindel solange belagert, bis die Sache zu seiner Zufriedenheit ausfiel. Der Vater wurde unter Drohungen gezwungen, ein Protokoll zu unterschreiben, wonach das bei der Auffindung noch warme Kind erfroren wäre! (Friedrich Örtel: "Was glauben die Juden?" - Bamberg, 1823).

1805 wurde in der Düna die bis zur Unkenntlichkeit zerstochene blutleere Leiche des zwölfjährigen Trofim Nikitin gefunden. Vor dem Bezirksgericht zu Welish hatten sich drei Juden zu verantworten, darunter ein gewisser Chaim Tschorny, der 1823 eines ähnlichen Verbrechens dringend verdächtig wurde. Die ganze Angelegenheit war schließlich "dem Willen Gottes" überlassen worden! (Ljutostanski: "Jüdische Ritualmorde in Rußland", S. 17) Welish hat eine ganze Kette von Blutmorden aufzuweisen!

1810. In Aleppo verschwand eine arme christliche Händlerin. Da sie unter keinem Konsulatsschutz stand, so kam es zu keinem Prozeß, obwohl die öffentliche Meinung den jüdischen Makler Rafful Ancona beschuldigte, die Frau getötet zu haben, um für das jüdische Ostern nichtjüdisches Blut zu haben (aus einem Brief des englischen Exkonsuls in Aleppo, John Barker, an den Grafen Ratti-Menton vorn 20. April 1840. - Achille Laurent, "Affaires de Syrie", H. Desportes, p. 89).

1812. Auf Korfu wurden im Oktober drei Juden zum Tode verurteilt, welche ein Kind erdrosselt hatten. Kurze Zeit später wurde auf dieser Insel das Kind eines Griechen namens Riga gestohlen und geschächtet (Achille Laurent, "Affaires de Syrie").

1817. Der in diesem Jahre an dem minderjährigen Mädchen Marianna Adarnovicz zu Wilna begangene Ritualmord blieb ungesühnt- Das Verfahren wurde später wegen. "Verjährung" niedergeschlagen (Konstantin de Cholewa Pawlikowski: "Der Talmud", S. 280).

1817. Drei Ritualmorde in Welish, begangen an zwei Knaben und der Frau eines polnischen Edelmannes!

1819 wurden zwei bettelnde kleine Mädchen in eine jüchsche Destille unweit Welish gelockt und ermordet. Zahlreiche angeklagte Juden wurden wissentlich falscher Aussagen überführt, aber freigesprochen!

Diese Jahre waren für Rußland Hungerjahre gewesen. Zahllose Kinder zogen bettelnd von Ort zu Ort, und die Juden nützten diese Katastrophe, vom Wucher abgesehen, auch noch auf andere Weise aus. Wie zwei der Hauptzeuginnen des späteren Welisher Prozesses vom Jahre 1823 vor Gericht ausführten, wurden hungernde Kinder angelockt und in den Kellern jüdischer Häuser geschächtet. Die Zeuginnen kannten die meisten Schuldigen und konnten sogar die Vorgänge der Schächtungen in allen Einzelheiten beschreiben. Ein Jude war durch diese Aussagen so belastet worden, daß er ausrief: "Wenn ein Glied meiner Familie gestehen und alles aussagen wird, dann werde auch ich gestehen."

Die anderen Juden aber schwiegen hartnäckig oder schrieen und drohten (!) derart, daß die Kommission,die Verhöre unterbrechen mußte. Auf höheren Wink hin verliefen die Verfahren im Sande! (Ljutostanski, S. 20.)

1823. Am 24. April (!) wurde zu Welish, im russischen Gouvernement Witebsk, der dreieinhalbjährige Sohn des Invaliden Jemelian lwanow von Juden gestohlen, unter Abzapfung des Blutes zu Tode gemartert und in ein Taunengebüsch geschleppt, wo die blutleere Leiche am 4. Mai aufgefunden wurde. Die durch einen Stabsarzt in Gegenwart einer Kommission vorgenommene Obduktion hatte u. a. ergeben, daß an vielen Teilen des Körpers die Haut infolge starken und anhaltenden Reibens mit einem bürstenähnlichen Gegenstand aufgeschunden und wie entzündet war, daß am Körper zahlreiche, wie von einem stumpfen Nagel herrührende Wunden sich vorfanden und daß Strangulationsmerkmale erkennen ließen, daß das Opfer gewürgt wurde. Die Beine waren unterhalb der Knie zusammengeschnürt worden. Die Eingeweide des Kindes waren völlig leer und ohne Fäulnis. Der Obduzent schloß aus diesen Umständen, daß

1. der Knabe absichtlich gequält wurde, daß er

2. nach den entleerten Eingeweiden zu schließen, mehrere Tage lang ohne Nahrung gelassen wurde, daß

3. der Mund stark zugeschnürt wurde, um das Opfer am Schreien zu verhindern, daß

4. der Körper des Kindes mit einer Bürste gerieben wurde, um das Blut in. starke Wallungen zu bringen, daß

5. die Beine abgeschnürt wurden, um das Blut nach den oberen Teilen zu lenken, daß

6. das Opfer dann an zahlreichen Stellen angestochen oder auch angebohrt wurde, um das unmittelbar unter der Haut befindliche Blut abzuzapfen, und daß

7. dieser Frevel an dein entkleideten Kinde zu Lebzeiten verübt wurde. - An den Sachen des Kindes fanden sich keinerlei Blutspuren.

Trotz vieler, die Juden stark belastender Zeugenaussagen, wurde der Prozeß plötzlich niedergeschlagen und zahlreiche angeklagte Juden wurden "freigesprochen" (Pawlikowski). Nach Ljutostauskij, der den Prozeß gegen das weitverzweigte und bestorganisierte jüdische Mordgesindel ausführlich und aufs genaueste behandelt, wurden drei nicht-jüdische Hauptbelastungszeugen auf Beschluß des russischen Reichsrates vom 18. Januar 1835, also nach zwölf (!) Jahren, nach Sibirien verbannt! Das Judentum hatte alle Veranlassung, gerade diese Zeugen für immer unschädlich zu machen, denn sie hatten u.a. übereinstimmend ausgeführt, daß das Blut des Kindes auf Flaschen gefüllt und an andere jüdische Gemeinden weiterverschickt worden war. Auch sei mit diesem Blut getränkte Leinwand verteilt worden, während das restliche Blut eingetrocknet wurde. Diese äußerst wichtigen Aussagen beweisenvöllig unabhängig die Richtigkeit der Enthüllungen des ehemaligen Rabbiners Noe Weinjung (Neophit), auf die in anderem Zusammenhang zurückzukommen sein wird, in glänzender Weise!

Während der Prozeßverhandlungen waren aber noch fünf (!) andere, völlig ähnliche Blutmorde ans Tageslicht gekommen, die, außer dem gleichen Zwecke der Blutgewinnung noch darin übereinstimmten, daß sie sämtlich, obwohl die Mörder genau bezeichnet werden konnten, ungesühnt blieben. Hatte doch am 28. Februar 1817 die kaiserlich russische Regierung den Befehl erlassen, daß Juden keinesfalls der Blutmorde zu beschuldigen seien! Die Akten wurden einfach unkenntlich gemacht bzw. unterschlagen, pflichtbewußte, nicht willfährige Beamte entlassen oder deportiert....

1824. In Beirut wurde der Dolmetscher Fatchallah-Sayegh von seinen jüdischen Hauswirten getötet. Die Untersuchung ergab rituellen Mord (Henri Desportes: le myst. da sang," p. 89).

1826. Bei Warschau wurde an der Landstraße ein ermordeter fünfjähriger Knabe, dessen Körper über 100 Wunden als Zeichen der Blutentziehung aufwies, gefunden, wodurch ganz Warschau in Aufruhr geriet. Die Juden suchten, ohne noch angeklagt worden zu sein, überall ihre Unschuld zu beweisen. Die den Gerichten erstattete Anzeige wurde samt dem ärztlichen Zeugnis bald ad acta gelegt (Pawlikowski, wie oben, S. 282).

1827. Zu Wilna wurde der zerstochene Leichnam des Bauernkindes Ossyp Petrowicz gefunden, welches vorher, nach den Aussagen des sechzehnjährigen Hirten Zukowski, auf freiem Felde von den Juden geraubt worden war (Amtl. Mitteilung des Gouvernements zu Wilna; vgl. Pawlikowski, S. 282). Zwei Juden, die belastende Aussagen abgegeben hatten, wurden bald darauf tot aufgefunden: der eine war erschlagen, der andere vergiftet worden.... (Ljutostanskij, S. 20).

1827. In Warschau rauben jüdische Häscher ein nichtjüdisches Kind kurz vor dem jüdischen Ostern (Chiarini, "Theoria del Giudaismo", Bd. 1, p. 355).

1827. Um dieselbe Zeit sah die siebenjährige, in Aleppo geborene Jüdin Ben-Noud von der Decke des Hauses ihrer Verwandten in Antiochia zwei an den Beinen aufgehängte blutüberströmte Knaben. Erschreckt über diesen Anblick lief sie weinend fort. Ihre Tante sagte ihr, daß die Kinder "unartig" gewesen und dafür bestraft worden wären. Später waren die Leichen verschwunden, doch fand sie auf dem Boden des Raumes eine große Messingvase, welche die Araber laghen nennen, vollständig mit Blut gefüllt (Achille Laurent, "Affaires de Syrie", tome II, p. 320. Paris, 1864).

1829. Zu Hamath in Kleinasien wurde eine junge Türkin von den Juden furchtbar verstümmelt; die Juden retteten ihr Leben durch hohe Bestechungssummen und wurden lediglich ausgewiesen (H. Desportes, p. 90).

1831. In St. Petersburg töteten die Juden die Tochter eines Gardeunteroffiziers. Der rituelle Zweck des Mordes wurde von vier Richtern anerkannt, von dem fünften als zweifelhaft bezeichnet. Die Schuldigen wurden lediglich verbannt (Henri Desportes, le myst. d. s., p. 91).

1834. Die später zum Christentum übergetretene Jüdin Ben-Noud war in Tripolis Zeugin, wie ein Greis von mehreren Juden in einen Hinterhalt gelockt, geknebelt und an den Zehen an einem Orangenbaum auf gehängt wurde. In dieser Stellung ließen sie ihr Opfer mehrere Stunden hängen. In dem Augenblick, wo der Greis dem Verscheiden nahe war, schnitten ihm die Juden mit einem Schächtmesser den Hals durch und ließen den Körper hängen, bis alles Blut in einer Schale gesammelt war. Ben-Noud erfuhr später, daß die Mörder den Leichnam in eine Kiste verpackt und ins Meer geworfen hatten. Sie gestand dem Orientalisten Grafen Durfort-Givrac außerdem die Tatsache, daß die Juden das Blut in die ungesäuerten Osterbrote (mossa = Mazzen) mischen und diese dann mossa guesira 25) = Blutmazzen nennen (Desportes, p. 42).

Einige Jahre später ereigneten sich nun Ritualverbrechen, die ungheures Aufsehen erregten und geradezu blitzlichtartig die Internationalität dieser jüdischen Verbrechen wie ihrer Urheber beleuchteten, um dann allerdings eine um so längere Blindheit folgen zu lassen, weil die nichtjüdische Welt, die am Verlauf eines Prozesses regsten Anteil genommen hatte, fürderhin nichts sehen durfte. Alljuda hatte wiederum verstanden, eine meisterhafte Regie zu führen - allerdings, und das soll zu deren Schande nachträglich festgestellt sein, mit bereitwilligster Unterstützung der wichtigsten europäischen Kabinette.

1) Bekannt geworden sind mehrere hundert Ritualmordfälle. Dr. Martin spricht übrigens nur von Kindermorden zur Osterzeit. - Vgl. auch Abbé L. A. Chiarini: "Théorie du Judaisme", 1, p. 356, Anm.

2) Vgl. Stauf von der March, 933, s. 166.

3) Vgl. auch die zusarnmenfasst-Ingder historischen Ergebnisse.

4) Jacob Brafrnann: "Das Buch om Kahal"; herausgegeben von Siegfried Passarge (Leipzig, 1928).

5) Entnommen der von R. Höniger in der Zeitschrift f. d. Geschichte der Juden in Deutschland (1887, S. 137/,44) veröffentlichten Goldenen Bulle Friedrichs II, vom Juli 1236.

6) Weitere Judeaschutz-Bullen erließen in der Folgezeit die Päpste Gregor X. (7. Oktober 1272), Martin V. (20. Februar 1422), Paul III. (12. Mai 1540), Clemens Xlll. (9. Februar 1760/21. März 1763); Clemens XIV. (1769/1774) erklärte, daß kein einziger Papst die Blutbeschuldigung anerkannt habe.

7) "Tisza-Eszlár", S. 75.

8) "Histoire des Juifs", p. 1838 (zit. v. Géza v. Ónody, S. 76).

9) Diese drei Fälle ebenfalls nach Matthias Parisiensis, "Grande Chronique" (übersetzg. v. Huillard-Bréholles, IV u. V). - Matthias Parisiensis, einer der bedeutendsten Historiker seiner Zeit, wurde Ende des 12. Jahrh. bei St. Alban in England geboren. Seine "Große Chronik" muß auch heute noch eine Fundgrube allerersten Ranges betrachtet werden!

10) Über das Herausreißen der Eingeweide anläßlich des symbolischen Huhnopfers s. S. 381.

11) Aronius: "Regesten zur Geschichte der Juden im fränkischen und deutschen Reich."

12) Vgl. Joh. v. Leers im "Weltkampf", Okt. 1939.

13) "Der Orient", Nr. 45 (7. November 1840).

14) Die wichtigen Enthüllungen, die die Angeklagten über den weitverbreiteten Gebrauch des Blutes bei den Kulthandlungen der Juden machten, werden in einem besonderen Kapitel (s. S. 398 f.) zu behandeln sein.

15) Erreichte doch nach den Angaben Jakob Burkhardts die Staatsschuld Venedigs bereits im Jahre 1423 den ungeheuren Betrag von 6 000 000 Dukaten!

16) B. Freimut: "Altjüdische Religionsgeheimnisse usw" - Münster, 1893, S. 127.

17) Im ungarischen Nationalmuseum zu Budapest befindet sich eine Druckschrift desselben Wortlautes. Der ungar, Univ.-Prof. Aladar Bellagi veröffentlichte dieselbe 1882, im Jahre des Tisza-Eszlárer Ritualmordes, in ungar. Übersetzung.

18) "Tisza-Eszlár", S. 65.

19) Géza von Ónody, "Tisza-Eszlár" (1883), S. 113.

20) Enthalten in den Gerichtsakten des Komitatsgerichtes zu Zilah (Ungarn).

21) v. Ónody, S. 116.

22) Grätz: "Geschichte der Juden", Bd. II (1870), S. 368.

23) "Jüdisches Lexikon", Emanzipation, Sp. 385.

24) D'Israeli: "Dem Juden ist in Deutschland fast das ganze Monopol der Professorenstellen zugefallen", - und das schon vor 100 Jahren!

25) guésira (aus dem Syrischen = égorger = schächten!).

 

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