Prozeßakten werden manipuliert

Die Trienter Prozeßakten 14) vom Jahre 1475 fanden eine späte, sogenannte "Überarbeitung" durch den Juden Moritz Stern, in jüdischem Sinne natürlich, getreu dem Prinzip: was nicht wegzuleugnen ist, muß zumindest nachträglich gefälscht und entstellt werden, so daß schließlich ein Uneingeweihter ein völlig verzerrtes Bild erhalten muß. Über diese unverantwortliche Darstellungsweise hat ein deutscher Forscher von Weltruf, Dr. Erich Bischoff, den man peinlicherweise nicht einmal in den Verdacht des "Antisemitismus" bringen konnte, in seinem 1929 erschienenen, dieses Gebiet grundlegend behandelnden Werke ("Das Blut in jüdischem Schrifttum und Brauch") ein vernichtendes Urteil gefällt. Als Beweis des schlechten Gewissens mag gelten, daß Moritz Stern sich lediglich mit den breit ausgetragenen, angeblich erfolterten Aussagen seiner Rassegenossen befaßt - das Wichtigste aber, das vor dem Verhör aufgenommene Protokoll der drei Ärzte einfach unterschlägt! Daß dann schließlich Stern noch dem zur Zeit der Mordtat amtierenden Trienter Bischof Hinderbach ohne Angabe von Grund und Beweis vorwirft, er habe die Prozeßakten nachträglich "präpariert", dient nur zur Abrundung des über diese "Forschungen" von berufener Seite bereits Gesagten.

Der Trienter Urteilsspruch griff scharf durch; man hätte ihm eigentlich eine nachhaltigere Wirkung zusagen können. Jedoch schon fünf Jahre später, 1480, wird in der zur Republik Venedig gehörenden Ortschaft Portobuffole der siebenjährige Knabe Sebastian Novello aus Bergarno von mehreren Juden geschächtet. Auch hier konnte den Juden der Prozeß gemacht und ihre Schuld unzweifelhaft in langwierigen Verhandlungen erwiesen werden. Auf dem Markusplatz in Venedig, vor dem Dogenpalast, wurden die Verbrecher öffentlich verbrannt.

Aus demselben Jahre berichten nun die Bollandisten (April II, p. 838) als zweiten Fall die Ermordung eines kleinen Kindes zu Motta im venezianischen Gebiet. Ein dritter Fall ereignete sich zu Treviso! Abermals fünf Jahre später schächteten Juden in dem Gebiet von Vicenza das Kind Lorenzo, ein Zeichen, daß besonders diese Gegenden zu jener Zeit nach geheimen Weisungen dazu ausersehen waren, das Blut zu "liefern". Nunmehr wurden alle Juden aus diesen Gebieten verbannt - wie es hieß, "für immer" -, um sich aber schon wenige Jahre später wieder als Händler einzunisten, dank der Unterstützung des judenhörigen, sich in ewigen Geldnöten befindenden Dogen Mocenigo von Venedig 15). Im Jahre 1487 schloß der Franziskaner Bernardin von Feltreeine Predigt zu Crema (in Oberitalien) mit den Worten: "Der Wucher der Juden ist so übergroß, daß die Armen erwürgt werden. Und ich, der ich das Brot der Armen esse, sollte schweigen, da ich ihre Ausraubung sehe... ?" 16)

Derselbe Doge Mocenigo hatte übrigens am 22. April 1475, also noch bevor die Untersuchung den wahren Tatbestand eruiert hatte, folgende Verordnung erlassen, die den mächtigen Einfluß der Juden charakterisiert: "Es ist anzunehmen, daß die Nachricht, als hätten die Juden ein Christenkind ermordet, nur aus ganz bestimmten Gründen kolportiert wird; nachdem der Doge es wünsche, daß die Juden in seinem Lande ruhig und bequem leben mögen, so verbietet er es hiermit, daß ihre gesellschaftliche Stellung irgendwie geändert werde und gestattet es auch nicht, daß die Seelsorger von der Kanzel herab oder überhaupt jemand diese Nachricht verbreite und dergestalt gegen die Juden agitiere..." (Géza von Onody" S. 84). Emanuel Baumgarten bringt dazu in seiner Judenschutzschrift: "Die Blutbeschuldigung gegen die Juden. Von christlicher Seite beurteilt" (2. Aufl., Wien, 1883, insges. ein schwächerer Abguß der berüchtigten "Christlichen Zeugnisse gegen die Blutbeschuldigung der Juden", Berlin, 1882) noch folgenden ergänzenden Brief dieses Dogen aus jener Zeit: "Wie sehr uns diese Angelegenheit mißfällt, peinlich und unangenehm ist, könnet ihr bei eurer Klugheit am besten einsehen. Wir wenigstens glauben, daß das Gerücht in betreff der Ermordung des Knaben eine lästige Erdichtung sei; zu welchem Zweck mögen andere sehen. Wir aber haben immer gewollt, daß in unseren Ländern die Juden sorglos und sicher wohnen, daß sie in gleicher Weise wie unsere übrigen treuen Untertanen von jeder Unbill geschätzt seien (omnis iniuria absit ab illis)."

Auch außerhalb Italiens verzeichnet das ausgehende 15. Jahrhundert jüdische Blutmorde an Kindern. Im Jahre 1486, also ein Jahrzehnt nach dem Trienter Mordfall, wurden in Regensburg nicht weniger als sechs Kinder von Juden in einem unterirdischen Gewölbe ermordet. Die Reste der zerstückelten Leichen brachte man aufs Rathaus. In dem Gewölbe wurde ein wie ein Altar hergerichteter Steinblock gefunden, dessen Blutspuren mit Leim überdeckt waren (Raderus Bavaria sancta, III, S. 174).

1490 wurde in Guardia bei Toledo ein kleines Kind von Juden ans Kreuz geschlagen, nachdem es vorher zerstochen und gegeißelt worden war. Das Kind wurde heiliggesprochen. 1886 wurde seine Leidensgeschichte veröffentlicht (H. Desp., P. 79).

1494 schleppten vierzehn Juden, unter ihnen zwei Jüdinnen, in Tyrnau in Ungarn ein Kind in ein Judenhaus; nachdem sie ihm den Mund verstopft hatten, öffneten sie dem Opfer die Adern. Das Blut wurde sorgfältig "bis zum letzten Tropfen" gesammelt, ein Teil aufbewahrt. Der Körper wurde zerstückelt. Bei Hausdurchsuchungen entdeckte man in einem der jüdischen Häuser Blutflecke, was zur Verhaftung der Mörder führte. Die jüdischen Frauen, die man zunächst vernommen hatte, gestanden das Verbrechen in allen abscheulichen Einzelheiten. Die Hauptschuldigen wurden zum Feuertod verurteilt (Bonfinius: "Fasti Ungarici", III, 5 und Acta sanct., April II, p. 505).

1498 bricht auf der griechischen Insel Zante eine blutige Judenverfolgung aus, da die Bevölkerung durch eine ganze Kette von Ritualverbrechen, die sich ausnahmslos um die Zeit des jüdischen Ostern ereignet hatten, zur Selbsthilfe getrieben worden war.

Im Jahre 1503, als Eck von Köln nach Freiburg "auff das studium" zog, hatte er bei Freiburg, Gelegenheit, den Leichnam eines geschächteten Kindes, das "im Holz" aufgefunden worden war, zu betrachten: "die stich des kindes, etwa vier wochen nach dem mordt, mit meinen fingern griffen und angerüert." - Das Blut war nach dem Elsaß geschmuggelt worden.

Im Stadtarchiv zu Tyrnau befindet sich ein Dokument aus dem Jahre 1529, das aus Anlaß des Ritualmordes zu Bösing verfaßt wurde 17). Es berichtet, daß am Himmelfahrtstage 1529 in dem in der heutigen Slowakei gelegenen Markte Bösing der neunjährige Sohn des Mietbauern Gregor Maißlinger plötzlich verschwand. Tags darauf, frühmorgens, fand eine Bäuerin außerhalb des Ortes zwischen einer Dornenhecke in einer Pfütze, auf dem Gesicht liegend, mit zusammengebundenen Händen eine verstümmelte Kindesleiche. Sie überbrachte ihren Fund sofort dem Gericht, welches feststellte, daß es sich um das am Tag vorher verschwundene Kind handelte; der Vater vermochte in der verstümmelten Kindesleiche seinen Sohn wiederzuerkennen. Die Art der Verletzungen und der Umstand, daß der Körper blutleer war, lenkten den Verdacht auf die Juden des Ortes, zumal eine ganze Reihe ähnlicher Verbrechen noch aus früheren Jahren her unaufgeklärt geblieben war. Die gesamte Judenschaft des Marktfleckens wurde "gefänglich eingezogen". Eine Gerichtskommission unter Vorsitz der Grafen "zu St. Georgen und Bösing" stellte am Leichnam die Art der Verletzungen genau fest und schritt dann zum gestrengen Einzelverhör der Arrestanten. Der Jude David Saifmacher gestand, daß der Jude Michel das Kind eingefangen und in den Keller geschafft habe, nach und nach habe sich eine roße Zahl Juden eingefunden, um das Kind zu martern. Jud Michel bekannte, wie er am "Gottsauf fuhrts Tag" (Himmelfahrt) das Kind in sein Haus gelockt und "dasselbig Kind alle miteinander gemartert und hab er ihm dan den ersten Schlag mit einer Haken an das Haupt geben, und aldan jeder Jud ein weil das Kindl gestochen".

Das Blut wurde mittels Federkielen und kleinen "Rörle" aus dem Körper gesogen, in Flaschen gesammelt und zunächst in der Synagoge versteckt, "darob sie große Frolockung gehalten". Der Jude Wolfl tötete schließlich das unschuldige Wesen durch einen Stich in das Genick. Im Einverständnis aller Juden wurde das Blut verschiedenen jüdischen Mittelsmännern übergeben. Die Kindesleiche wurde "nachts mit gebundenen Händl hinaus hinter die Hofnergaßen in ein Dornstaud dabei etliche Nußbaum stehen, getragen und gelegt, da dann etliche Juden auf Schkard (,Schmiere') sein gestanden".

Jud Saifmacher bequemte sich dann noch zu dem Geständnis, daß er genau vor fünf Jahren, anno 1524, den Auftrag gehabt habe, einen "gemarterten (= geschächteten) Christen" in einer Fuhre Mist versteckt aus der Stadt Tyrnau herauszufahren.

Diese Aussage unterstrich der Jude Szecho, der aussagte, daß "in der Marterwochen vergangen vier Jahr ein Christ zu Tyrnau sei gemartert worden, er sei aber nicht dabei gewesen".

"In die etlich Tausend Menschen aus anderen Städten, Markt und Dörfern" erwarteten am Freitag nach Pfingsten des Jahres 1529 in Bösing erregt den Urteilsspruch. Er entsprach dem Volksempfinden: Die Juden von Bösing, dreißig an der Zahl, wurden auf einen weiten Platz außerhalb des Marktes geführt, "auf ein Feuer gesetzt und zu Pulver verbrannt". Die Kinder der Juden wurden auf einzelne Familien verteilt und - getauft.

Bei Erdarbeiten anläßlich des Baues der Preßburg-Tyrnauer Eisenbahn im Jahre 1840 stieß man in der Nähe des heutigen Bahnhofes von Bösing auf eine ausgemauerte Grube, die noch mit Kohle und Knochenresten angefüllt war.

1540, zu Ostern, wurde der viereinhalbjährige Michael Piesenharter aus Sappenfeld, Kreis Neuburg (Oberpfalz), von jüdischen Händlern in die Gegend von Ingolstadt entführt, an eine Säule gebunden, drei Tage gemartert, an Fingern und Zehen verstümmelt, schließlich am ganzen Leibe kreuzweise zerschnitten und nach erfolgtem Tode unter dürrem Laub versteckt. Ein Schäferhund half die Leiche aufspüren. Ein Judenkind hatte seinen nichtjüdischen Spielgefährten berichtet, daß ein Kind zu Tode gemartert worden sei, "dieser Hund habe drei Tage lang geheult" - also schon das Judenkind erhielt die Überzeugung eingeimpft, daß sich alles Nichtjüdische nur im Tierzustand befindet! Das Blut fand man später in Posingen (Raderus, Bavaria sancta III, 178 f.).

Der Besichtigungsbefund der Wundärzte ergab folgendes: "erbärmlich am Leib zerfleischt, viel Stiche, auf der rechten Achsel ein Kreuz eingeschnitten, beschnitten..." (Johann Eck, Judenbüchlein"). Die jüdischen Verbrecher sollten durch eine seitens einiger verschuldeter Edelleute eiligst zusammengestellte "Entlastungsschrift" freigesprochen werden.

1547 stehlen zu Rawa in Polen zwei Juden den Sohn eines Schneiders und schlagen ihn ans Kreuz; die Mörder wurden überführt und verbrannt, ihre Glaubensgenossen ausgewiesen (Acta sanct., II, April, p. 839). ,

1569 wurde zu Witow in Polen der zweijährige Sohn einer Witwe von einem heruntergekommenen Subjekt für zwei Silbermark an den Juden Jacob verhandelt und von diesem auf gräßliche Weise langsam zu Tode gequält. Ludwig Dycx, Gouverneur von Krakau, berichtet über diesen Fall, sowig, daß gleichzeitig in Bielsko und auch anderwärts viel Christenblut von den Juden vergossen worden ist (Acta sanct., ebenda).

1574 tötete in Punia (Litauen) der Jude Joachim Smierlowicz kurz vor dem Palmsonntag ein siebenjähriges Mädchen. Inschrift und Bild in der Kapelle zum heiligen Kreuz in Wilna bezeugen, daß das Blut des Kindes mit dem Mehle vermischt wurde, welches zur Bereitung der Mazzen (Osterbrote) diente (Acta sanct., ebenda).

Um dieselbe Zeit stahlen Juden auch in Zglobice einen Knaben, den sie nach Tarnów verschleppten, wo sich bereits ein anderer Junge in den Händen der Juden unter verdächtigen Umständen vorfand; beide Kinder konnten noch rechtzeitig befreit werden (Acta sanct., ebenda).

1590 stahlen Juden in dem Flecken Szydlow einen Bauernjungen und entzogen ihm durch öffnen der Venen und zahllose Stiche das Blut. Der Leichnam wurde an einem einsamen Orte gefunden und trug noch alle Spuren der Tortur (Acta sanct., ebenda).

1592, im März, wurde zu Wilna der siebenjährige Simon Kierelis von mehreren Juden zu Tode gemartert. Seinem Körper wurden durch Messer und Scheren über 170 Wunden zugefügt, außer den vielen Stichen, die sie ihm unter den Nägeln der Finger und Zehen beibrachten. Die Leiche wurde später den Bernhardinermönchen übergeben. In der St. Bernhardtskirche zu Wilna befindet sich noch eine Marmortafel mit folgender Inschrift: "Das Memorial des minderjährigen Kindes Simon Kierelis, geboren zu Wilna, welcher in seinem siebenten Lebensjahr grausam von den Juden durch 170 Schnittwunden ermordet und in dieser Kirche beigesetzt wurde. Im Jahre 1592 nach Christi Geburt" (Acta sanct., u. a. März III, p. 589).

1595 wurden in Polen zu Gostyn zwei Juden wegen wiederholter Blutmorde an Kindern - "ganz Polen war in Aufregung zu jener Zeit" - erwürgt (Acta sanctorum, April II, p. 839).

1597 stehlen Juden wiederum in der Nähe von Szydlow ein Bauernkind und schächten es. Das abgezapfte Blut wurde u. a. zur Einweihung der neuen Synagoge in SzydIow verwandt. Die auf freiem Feld aufgefundene Leiche wies Stiche in den Augenlidern, im Hals, in den Adern, Gliedern und Geschlechtsteilen auf und war dadurch, daß dem Kinde die Marterungen unter Verwendung von Feuer beigebracht worden waren, stark zusammengezogen (ab igne constrictum). "Bei ihrem Anblick wurden alle von Entsetzen befallen." Nach dem Bericht der Bollandisten (Acta sanct., April II, p. 839) starb das armselige Opfer unter "ausgesuchten Martern" (per tormenta exquisita); was darunter zu verstehen war, zeigte ja der aufgefundene Leichnam!

1598 wurde im Dorfe Woznik (Podolien) der vierjährige Sohn Albert des Bauern Pietrzynin aus Smierzanow, der sich von seinem Vater entfernt hatte und vom Wege abgekommen war, von zwei jungen Juden entführt und vier Tage vor dem jüdischen Ostern unter den grausamsten Quälereien geschächtet, wobei die einflußreichsten Juden des Landes anwesend waren. Der Leichnam wurde zunächst unter Fässer versteckt, dann auf sumpfiges Gelände geworfen. Das Verbrechen wurde auf Grund der Wundmerkmale bald entdeckt; die Juden boten alles auf, um die Richter des höchsten polnischen Gerichtes zu Lublin zu bestechen. Sie besaßen die Frechheit, sich auf "Privilegien" zu berufen, nach denen sie das Gericht nicht anerkennen könnten. Nichtsdestoweniger beschloß aber das "Königliche Hohe General-Gericht, daß die Juden mit ihren vorgewiesenen Freiheitsbriefen in einer so abscheulichen Schandtat und einem so grausamen Verbrechen sich nicht schützen könnten..." Die Judenältesten von Lublin versuchten nunmehr "Aufschub in der Sache" zu erlangen, um nach sattsam bekannten Praktiken "die Untersuchung weitläufig auszuführen um ihre "Unschuld zu erweisen". Sie hatten keinen Erfolg. Einer der Mörder, Isaak, sagte aus, daß das Kind zunächst mehrere Wochen in einem Keller verborgen wurde. Die Jüdin Anastasia sei zu dem Kinde gegangen, "wenn es aus Bangigkeit gewinselt...", "darnach Mosko und Selmann das Kind genommen, durch eine Kammer gebracht; Isaak aber ging hinter ihnen her mit dem Messer, damit sie sonst das Vieh zu schlachten pflegten, und haben das Kind auf diese Weise umgebracht. Moses hat geschnitten oder vielmehr gestochen in die Brust, wie auch der Selmann, Isaak aber hat die Hand geschnitten, darnach haben sie alles Blut in einen Topf aufgefasset..." - Einer der Juden, der das Kind geraubt hatte, Aaron, begehrte plötzlich die Taufe. Als man ihm aber eröffnete, daß er trotzdem abgeurteilt würde, "verstummte der Jude und war sehr erschrocken" und erklärte, er wolle dann als Jude sterben.

Die Hauptverbrecher wurden gerädert; der Rabbi Isaak gestand vor seinem Tode, daß die Juden nichtjüdisches Blut zu rituellen Zwecken benötigten, teils im Osterwein, teils im Osterbrot! (Acta sanct., April, II, p. 835; Hosmann, "Das schwer zu bekehrende Judenherz", S. 121; Tentzel, "Monatl. Unterr.", 16941, S. i3o). Geradezu furchtbar tobte sich, wie wir sahen, die Judengeißel in Polen aus; in jedem Jahre verschwanden zahllose Kinder, meist um die Osterzeit! "Ganz Polen war in Aufregung zu jener Zeit."

An der Schwelle zur Neuzeit, 1650, am 11. März, wurde zu Kaaden in Böhmen ein Kind namens Mathias Tillich von einem Juden "mit einem Messer umgebracht" - an beiden Händen waren die Finger abgeschnitten worden (Eisenmenger, S. 373). Daraufhin wurden alle Juden Kaadens auf kaiserlichen Befehl in die berühmte "Ewigkeit" verbannt. Dem Opfer wurde später eine Gedenktafel errichtet (Hosmann, S. 47, Anhang).

1665, am 11. Mai, wurde zu Wien, im Judenviertel, eine Frau aufs grausamste ermordet und der blutleere Körper in einem mit Steinen beschwerten Sack in eine Pferdetränke geworfen. Der Leib war mit zahllosen Stichen bedeckt, Kopf, beide Achseln und Schenkel waren von kundiger Hand abgetrennt worden!

Da die Juden auch in den folgenden Jahren eine Reihe ähnlicher Verbrechen verübten, wurde am 4. Februar des Jahres 1670 auf allen öffentlichen Plätzen Wiens ausgerufen, daß alle Juden insgesamt sich auf ewig von dannen hinweg begeben und am Abende Corporis Christi (Fronleichnam) sich keiner, bei Leib und Lebensstrafe, mehr blicken lassen solle". Das glückliche Wien verließen daraufhin 1400 Juden, die bezeichnenderweise teils nach Venedig, teils nach der Türkei abwanderten - also in Gebiete, in denen sie ungestört der Menschenschächtung nachgehen konnten (Eisenmenger-Schieferl, "Entdecktes Judentum", Dresden, 1893, S. 369).

Die Liste jüdischer Ritualverbrechen allein in den Jahrhunderten des sogenannten Mittelalters ist endlos. Auch die sorgsamste Zusammenstellung und Sichtung - soweit dies überhaupt möglich ist - aller einschlägigen Aktenstellen, urkundenmäßigen Belege und zuverlässigen Berichte wird schon aus dem Grunde immer unvollständig bleiben müssen, da die meisten Verbrechen dieser Art überhaupt nicht bekannt bzw. erkannt wurden, d. h. als den jüdischen Mördern in Befolgung bestimmter Gesetze befohlene Ritualverbrechen, die schon deshalb nicht immer durchschaut wurden, weil sie der nichtjüdischen Menschheit schlechterdings unfaßbar erschienen und sich mit keinen der üblichen Mordfälle vergleichen ließen, sie können nur jüdischen Talmudhirnen entspringen! Außerdem fanden sich immer wieder - man erinnere sich an die Dogen von Venedig - einflußreiche, von Juden abhängige Personen an der Spitze irgendeines Staatswesens, die bereitwilligst Verfahren gegen jüdische Mörder niederschlugen oder abbogen und die ausgewiesene Mordpest nach kurzer Zeit wieder ins Land riefen.

Das Judentum ist jedoch nach wie vor entschlossen, akten- und urkundenmäßige, unerschütterliche Belege umzufälschen, wie an einem Beispiel (Trient) bereits dargetan wurde, oder, wenn selbst diese Kniffe versagen, diese Morde aus jener Zeit als bedauerliche "Einzelfälle", als abgetan, als eines "modernen", "aufgeklärten", "zivilisierten" Juden fraglos unwürdig zu bezeichnen. Auch wurde von mittelalterlichen religiösen "Verirrungen einzelner fanatischer "Sekten" gesprochen. So hat der französische Historiker Feller, seinerzeit als rühmliche Ausnahme, diese jüdischen Manöver haarscharf erkannt. Er schreibt in seinem Journal historique et litt6raire" von 1778 unter dem 18. Januar: "Wenn man die Gelehrten unserer Tage hört, so wäre es purer Fanatismus gewesen, daß man überhaupt den Juden jemals so barbarische Greueltaten zur Last legen könnte. Als man im Jahre 1775 sie anklagte, sie hätten in Polen abermals eine solche Schandtat verübt, da suchte man von der anderen Seite die Zeugen für diese Tat als Gespensterselier hinzustellen und erklärte alle diejenigen für halb verrückt, welche den Aussagen der Zeugen irgendwelchen Glauben schenkten."

Diese Erkenntnisse sind um so bemerkenswerter, als ja in diesem 18. Jahrhundert die sogenannte Aufklärung ihren verderblichen Lauf durch ganz Europa nahm und mit souveräner Verachtung auf das "finstere Mittelalter", das eben doch Fälle unbestechlicher Gerechtigkeit aufweist, als auf einen überwundenen Standpunkt zurückblickte, eine Geisteshaltung, die nur zu gern bereit war, a priori alles zu verwerfen, was nur irgendwie auf das Konto der vermeintlichen mittelalterlichen Vorurteile gesetzt werden konnte! Von vornherein lehnte man es ab, auch nur an die Möglichkeit, an die Existenz von Blutmorden zu glauben, die Zeugen erst zu hören - es mußten Mißverständnisse sein, der Tod einem Unglück, irgendeinem Zufall, irgendeiner perversen unglücklichen Neigung eines bedauernswerten Menschen zugeschrieben werden -, unter diesen Umständen ist es dann allerdings erklärlich, daß das so "aufgeklärte" 18. Jahrhundert dann eben keine Morde der stets geübten jüdischen Blutpraxis aufzuklären bereit war - vor lauter Aufklärung das Nächstliegende und Einfachste in seinem wahren Wesen und vor allem seinen tieferliegenden Gründen nicht mehr erkennend.

So schrieb der ungarische Reichstagsabgeordnete Géza von Ónödy anläßlich des großen Ritualmordprozesses von Tisza-Eszlär (1883) 18): im Zeitalter der Aufklärung und Toleranz sind wir glücklich dahin gelangt, daß wir alle diesbezüglichen (Ritualmord-) Nachforschungen und Untersuchungen einfach beiseite lassen und die gegen das Judentum erhobene, sich von Zeit zu Zeit, und zwar stets auf Grund neuer Tatsachen immer wieder von neuem auffrischende Blutbeschuldigung kurzweg für einen lächerlichen, in die Rumpelkammer des intoleranten, bigotten und geistig beschränkten Mittelalters gehörenden finsteren Aberglauben erklären, deren Erhebung dem vorgesehrittenen Zeitgeiste und dem Genius der Menschheit zur Schande und Schmach gereicht."

Wie unheilvoll jene Geisteshaltung bewußt oder unbewußt dem Judentum entgegenkam, mag folgender Fall zeigen: Der dreizehnjährige Andreas Takáls wurde am 21. Februar 1791 in dem siebenbürgischen Dörfchen Pér durch Schächtschnitt zum Verbluten gebracht. Der Jude Abraham wurde verhaftet, sein eigener fünfjähriger Sohn war Zeuge der Schächtung und sagte vor Gericht aus, daß sein Vater im Verein mit dem Rabbiner und noch anderen fremden Juden den Andreas abgeschlachtet hätte: "Nachts kam der Vater mit noch einigen anderen Juden nach Hause, unter denen auch der Kärolyer Judenrabbiner war. Sie nahmen Andreas die Guba (Pelzmantel) ab, zogen sein Hemd vom Körper, hielten ihm den Mund zu (am Leichnam war noch der Eindruck von fünf Fingern festzustellen), verstopften den Mund mit Lehm, und Jakob hand seine Füße zusammen, zog ihn mittels Strick an einen Balken hinauf und schnitt ihm dann (der Kopf hing abwärts) an der rechten Seite des Halses die Ader auf, während der Vater 'eine bleierne Schüssel hielt, um das Blut aufzufangen." 19)

Das Blut habe der Rabbiner mitgenommen. Ein Augenzeuge der Sektion, der reformierte Pfarrer von Pér und "Obernotär des reformierten Kirchendistriktes jenseits der Theiß", der weiland Daniel Héczey, schreibt in seinen Aufzeichnungen 20): "Der Knabe wird jetzt - nach erfolgter Exhumierung am 24. Februar 1791 – gründlichst seziert. Ich sah mit eigenen Augen, daß beim Aufschneiden der Ader am rechten Arme nicht ein Tröpfchen Blut erschien, weil das Blut rechts am Hals abgelassen war (Schächtschnitt!), dagegen am linken Arme zwei Tröpfchen Blut herausquollen, die inneren edlen Teile waren ganz blutleer, das Zwerchfell und die Geschlechtsteile samt der Blase waren zerrissen..."

Sämtliche Angeklagten wurden, obwohl ihnen die geschicktesten Anwälte zur Seite standen, am 27. Dezember 1792 durch das Komitatsgericht von Zilah zum Tode durch das Rad verurteilt, aber von Wien aus war unterdessen eine Verordnung erlassen worden, der zufolge die Vollstreckung der Urteile in diesen Prozessen von kaiserlicher Einwilligung abhängig gemacht wurde. Gleichzeitig gelangte ein Befehl an die Behörden, daß "derjenige die schwerste Strafe zu gewärtigen habe, der sich unterstehen würde, den Juden diesbezüglich den geringsten Vorwurf zu machen".

Dieses Vorgehen erregte den höchsten Unwillen der Bevölkerung. Die Begründung der Verordnung aber lautete folgendermaßen 21): "Es hat sich unter dem Volke der Glaube verbreitet, daß die Juden an gewissen Festtagen Christenblut benötigen; das ist ein von altersher eingewurzelter Irrtum und dient nur dazu, unverdienten Haß gegen die Juden in unserer Heimat wachzurufen. Se. Maj. haben daher geruht zu befehlen, es möge die Geistlichkeit und die Obrigkeit das Volk in dieser Richtung aufklären, weil diese Meinung nur eine Fabel ist. Wenn es wahr wäre, so wäre es sicher von den zum Christentum bekehrten Juden längst verraten worden. Wenn also durch Juden verübte Morde vorkommen, so sind solche keine anderen, als gewöhnliche durch Christen verübte und haben mit dem Ritus keinen Zusammenhang..."

"Und haben mit dem Ritus keinen Zusammenhang" - man riecht ordentlich den Knoblauchduft der jüdischen Inspiratoren! Jedenfalls wurden die Angeklagten auf freien Fuß gesetzt!

In der alten Pfarrkirche zu St. Pauls in Eppan, Tirol, steht an dem linken Pfeiler des Presbyteriums ein kleiner Sarkophag, der folgende Inschrift trägt: "Begräbnisstätte des unschuldigen Knaben Franz Locherer, der am 9. Aug. 1744 im Walde zu Montiggl nach Art des Simon v. Trient getötet gefunden wurde. Lasset die Kleinen zu mir kommen, denn ihrer ist das Himmelreich."' - An der Kirchenmauer ist unweit davon eine Gedenktafel mit folgender Inschrift angebracht: "Anno 1744 den 5. August ist den Ehrsamen Joseph Locherer u. Anna Aberhämin in Montiggl ihr Sohn, so 8 Jahr, 7 Monat u. 25 Tag alt war, verlohren gegangen, weliches sie durch 3 Tag mit größtem Leid sorgfältigst gesucht: aber erst ... den 4. Tag als einem Samstag, von einer unchristlichen jüdischen Hand ermordet, von seinen Vater mit größten Herzenleid mit beihilf eines Hirtenbueben... gefunden, da ihnie der Hals durchstochen, der Leib und Ingeweid gemäch mit seinem Strumpfbändel vest gebunden und der ganze Leib so ibel zugericht, daß selber eine völlige Wunden zu sein schien."... "(Renovatum den 23. Juli 18 1855). "

Diese Tafel überliefert schon das Wesentlichste; außerdem heißt es in einem späteren Protokoll vom 17. März 1802: "a Judaeo immaniter occisi" - "von einem Juden unmenschlich getötet..."

Der Sachverhalt ist auf Grund der am 12. August 1744 im Schloß zu Gandegg aufgenommenen und im Pfarrarchive zu St. Pauls in Eppan befindlichen Verhörsprotokolle kurz folgender: Die Eltern suchten drei Tage lang vergeblich ihr Kind. Ein Hütejunge meldete schließlich, daß er im Kaltener Wald ein Kind habe kläglich rufen hören; er bezeichnete ungefähr die Richtung. Der Vater fand tatsächlich sein Kind aufs grausamste ermordet an einem Baumstamm auf dem Rücken liegend vor. Der Hals war durchstochen, außerdem zeigte er rote Striemen, als wäre das Kind mit einem Strick gewürgt worden; der Leib war aufgeschnitten, so daß die Gedärme heraushingen; außerdem war das Kind beschnitten worden. Der ganze Körper war so zugerichtet, daß er nur eine einzige Wunde schien und - entblutet! Verschiedene Umstände deuteten darauf hin, daß der oder die Mörder während des Schächtungsaktes gestört worden waren.

Während sich noch die Richter von Eppan und Kaltern über angeblich verletzte Gerichtsbarkeit und wegen der Gerichtssporteln herumstritten, entkam ein von mehreren Zeugen festgestellter Jude, der sich höchst verdächtig benommen hatte und seit längerer Zeit in der Gegend bemerkt worden war. Als endlich der Auftrag kam, beide Richter sollten gemeinschaftlich dem Täter nachforschen, war es natürlich zu spät! Die Meinung, daß auch in diesem Falle ein jüdischer Blutmord vorliegt, hat sich im Volke bis auf den heutigen Tag erhalten und findet in Urkunden und Denkschriften unzweideutigen Ausdruck. Das ermordete Kind wurde von Anfang an als ein Märtyrer angesehen. Seine Verehrung wurde toleriert (Deckert: Yier Tiroler Kinder, Opfer des chassidischen Fanatismus", Wien, 1893).

In Rußland, unweit der Stadt Saslaw, fanden am 29. März 1747 Hütejungen eine in einen Sumpf gestampfte Leiche eines unbekannten Mannes. In Saslaw wurde in Gegenwart des Bürgermeisters und vieler Deputierter die Leichenschau vorgenommen: alle Finger der rechten Hand waren abgeschnitten, die Blutadern bis zum Ellbogen aufgeschnitten, die Knochen zersplittert. An der linken Hand fehlten drei Finger, die Adern und Sehnen waren bis zum Schultergelenk herausgezogen, die Knochen ebenfalls zerschmettert. Drei Zehen am linken Fuße waren abgeschnitten, von den übriggebliebenen waren die Nägel abgezogen; an den Waden waren die Adern bis zum Knie herausgeschnitten, die Zähne herausgeschlagen worden. Der ganze Körper war völlig zerstochen!

Unter einigen auf Verdacht hin verhafteten Juden befand sich der Soruch Leibowitz, der plötzlich erklärte, dem Unterstarost wichtige Wahrnehmungen mitteilen zu wollen; auf Grund seiner Aussagen wurden drei weitere Juden verhaftet - und man hatte das Mordgesindel in Gewahrsam! Die langen Verhöre ergaben, daß der Blutmord auf Beschluß des Kahals von Saslaw ausgeführt worden war; ein einsamer Wanderbursche wurde in einer Jüdischen Destille sinnlos betrunken gemacht und dann in Gegenwart des Kahalsältesten gefoltert, verstümmelt und geschächtet. Die Marterungen erstreckten sich über mehrere Tage. Das Blut wurde in Schalen und Schüsseln aufgefangen, in Flaschen gefüllt und in die Stadt Saslaw zum dortigen Rabbiner gebracht. Jeder der am Mord Beteiligten hatte sich ein wenig von dem Blut genommen, um es den Mazzen zuzusetzen.

Am 26. April 1747 wurde auf Grund des sächsischen Codex das Urteil gefällt: die Richter, in diesem Falle von "Humanität" und "Aufklärung" noch nicht angekränkelt, waren von dem Grundsatz ausgegangen, den Mördern die Todesqualen ausstehen zu lassen, die sie einem ahnungslosen nichtjüdischen Opfer in systematischer Marterung zugefügt hatten. Die Körper der Hingerichteten wurden den Vögeln zum Fraß überlassen....

Es blieb das letzte Todesurteil gegen jüdische Ritualmörder auf russischem Boden!

Andere Quellen berichten dann noch von der Schächtung des dreieinhalbjährigen Sohnes eines russischen Edelmannes am Karfreitag (!) des Jahres 1753 in der Nähe von Kiew. Das Blut des Opfers wurde in Flaschen gesammelt, der Leichnam in den nahen Wald getragen, wo ihn Bewohner des Dorfes am ersten Ostertage fanden. Die Akten darüber lagen beim Gericht in Kiew (v. Ónody).

Weitere Fälle ereigneten sich 1764 in Orkuta (Ungarn), wo ein Kind, das auf einer Wiese Blumen pflückte, von polnischen Juden geraubt wurde, 1791 in Holleschau (Mähren), zu gleicher Zeit in Woplawicz (Bezirk Lublin) und unter der Regierung des Sultans Selim III. 1791 in Pera, wo 6o Juden des Verbrechens an einem jungen Griechen überführt und zu je 10 an Stricken in Bazars aufgeknüpft wurden (H. Desp., le mystPre du sang., p. 89). Diese wenigen bekannt gewordenen Blutmorde zeigen zur Genüge, daß auch im 18. Jahrhundert die Blutpraxis des internationalen Judentums ungestört ausgeführt werden konnte.

 

Jüdisches Gold beeinflußt Kirche und Staat

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