Die Deutschen greifen zur Selbsthilfe

Im Jahre 1235 greift auch die Bevölkerung Deutschlands nach einer Reihe bestialischer Morde zur Selbsthilfe gegen diese Mordpest: vom 1.-3. Januar des Jahres 1235 (Aronius, Regesten z. .Gesch. d. Juden im fränk. u. deutsch. Reich, S. 206) findet auf die Ermordung eines Knaben hin eine Verfolgung der Juden zu Lauda und den benachbarten Tauberbischofsheim (Baden) statt, bei welcher von der empörten Menge Häuser und Eigentum der Juden vernichtet und acht hochgestellte Juden verbrannt wurden. Anfang Dezember desselben Jahres griff auch die Bevölkerung von Wolfesheim (bei Straßburg) zur Selbsthilfe: nach der Ermordung eines Bürgers sollen 18 Juden im Verlauf der Verfolgung umgekommen sein.

Eine allgemeine Welle der Empörung ging über Deutschland, als zwei Fuldaer Juden am Weihnachtstage 1235 fünf Knaben eines Müllers, der vor den Toren der Stadt wohnte und sich mit seiner Frau zur heiligen Messe begeben hatte, in der Mühle überfielen, elend umbrachten, ihr Blut in präparierten Beuteln sammelten und schließlich zur Verwischung ihrer bestialischen Schandtat die Mühle angezündet hatten. Die Leichen der Kinder wurden aber, als corpora delicti, in die Reichspfalz nach Hagenau zu Kaiser Friedrich II. gebracht; ihre Ankunft versetzte die Bevölkerung in Schrecken und Empörung. Der Kaiser aber gab, nachdem er kurz zuvor eine hohe Summe Geld aus jüdischer Hand empfangen hatte, lediglich zur Antwort: "Wenn sie tot sind, so gehet und begrabet sie, da sie doch zu etwas anderem nicht taugen" (Si mortui sunt, ite, sepelite eos, quia ad aliud non valent. - Aronius, S. 208).

Die Bürger Fuldas jedoch nahmen eine andere, uns verständlichere Haltung ein: sie erschlugen unter Mitwirkung der gerade anwesenden Kreuzfahrer 32 Juden ihrer Stadt, Männer und Frauen. Da eine allgemeine Judenverfolgung droht, beruft der judenhörige Friedrich II. im Juli 1236 eine Versammlung geistlicher und weltlicher Fürsten nach Hagenau. Nachdem er aber wiederum mit großen Summen von jüdischer Seite erfolgreich bestochen worden war (accepta tamen a Judeis magna pecunia, Aron., S. 217), scheint er von der Unschuld der Juden überzeugt. Die Juden erreichen Freispruch und darüber hinaus kaiserlichen Schutzbrief. Jedermann ist verboten, gegen Juden weiterhin Beschuldigungen vorzutragen. "Zur Aufspürung der Wahrheit" waren aus aller Herren Ländern "im jüdischen Gesetz erfahrene Täuflinge" (also getaufte Juden) herbeigerufen worden, die "am Hofe nicht geringe Zeit verweilten" und zu dem Ergebnis gelangten, daß "weder im Alten noch im Neuen Testamente sich finde, daß die Juden nach Menschenblut gierig seien, ...Wir nehmen mit sehr naheliegender Annahme hinzu, daß diejenigen, welchen das Blut sogar der erlaubten Tiere verboten ist, keinen Durst nach Menschenblut haben können, wegen der Schrecklichkeit der Sache, weil die Natur es verbietet und wegen der Artenverwandtschaft, welche sie auch mit den Christen verbindet..." 5)

Auf dem kaiserlichen Urteilsspruch vom Juli desselben Jahres, der das Land auch in Zukunft jüdischen Mördern und Kinderschändern auslieferte, fußt zehn Jahre später Papst Innozenz IV. Unter ausdrücklicher Berufung auf das Geschehen von Fulda spricht dieser Papst anläßlich eines am Dienstag der Osterwoche 1247 in Valréas (Departement Vaucluse) an einem zweijährigen Mädchen geschehenen Blutmordes die Juden von dem Verdacht frei, daß sie sich zu kultischen Zwecken Menschenblutes bedienten; er, der Papst, wolle nicht, daß Juden, deren Bekehrung der Herr erwarte, ungerecht (!) verfolgt würden. Die Bischöfe in Deutschland erhalten unter dem 5. Juli 1247 ausdrückliche päpstliche Anweisung, sich den Juden günstig und gnädig zu erweisen und sie "in den gesetzmäßigen Zustand zu versetzen" (Aron., S. 242) 6). In diesem, von Kaiser und Papst sanktionierten "gesetzmäßigen Zustand" konnten die Juden weiterhin ihre Opfer zur Schächtung führen; noch im Xantener Blutmordprozeß vorn Jahre 1892 beriefen sich die Verteidiger des Schächters Buschhoff auf die Enquete von 1236!

Der Historiker Matthias Parisiensis berichtet nach der Wiedergabe des ungarischen Diplomaten Géza von Ónody 7) , daß während der Regierung des Königs Heinrich III. die Juden zu Norwich 1235 ein Christenkind raubten, es ein Jahr lang einsperrten und fütterten, um es zur Feier des Passah-Festes als Opferlamm zu schächten. Die Ausführung des Verbrechens wurde durch einen Verrat verhindert, die vor den König geführten Juden gestanden die beabsichtigte rituelle Abschlachtung in allen Einzelheiten ein. Heinrich III. begnadigte sie angeblich aus Mildtätigkeit zu einer geringen Strafe. Die Juden dankten auf ihre Weise, indem sie kaum ein Jahr später schon ein völlig gleichgeartetes Verbrechen verübten. In diesem Falle wurde ein Kind in einem zum Anwesen des Rabbiners gehörenden Schuppen gefangen gehalten.

Der Bischof von Norwich strengte den Kriminalprozeß gegen das Mordgesindel an. Nach mehreren vergeblichen Bestechungsversuchen wurden die vier Hauptbeschuldigten zum Tode verurteilt und aufs Rad geflochten. Der französische Historiker Basnaye, der in allen seinen Werken die gegen Juden erhobenen Beschuldigungen als "böswillige Erfindungen" bezeichnet, macht bei Erwähnung dieses Falles eine Ausnahme, indem er schreibt: "Es scheint, daß die Juden von Norwich unverbesserlich waren, da sie binnen fünf Jahren wegen desselben Verbrechens viermal verurteilt wurden." 8) - Ein ähnliches Verbrechen geschah am 1. Dezember 1235 zu Erfurt (Desportes, S. 66).

1239 bricht in London ein allgemeiner Volksaufstand los, verursacht durch einen dort heimlich von den Juden begangenen Mord. 1240 beschneiden die Juden - wiederum zu Norwich - ein nichtjüdisches Kind und halten es in der Absicht, das Opfer später zu kreuzigen, im Ghetto unter dem Decknamen Jurnim verborgen. Der Vater fand nach langem Suchen sein Kind im Judenviertel und führte beim Bischof Wilhelm von Rale Klage. Dieser ließ vier des Verbrechens überführte Juden an den Galgen hängen, "wo sie den Rest ihres elenden Lebens aushauchten".

1244 wurde auf dem Friedhof von St. Benedikt zu London der Leichnam eines Knaben gefunden, der fahle Spuren und Risse, sowie an mehreren Stellen hebräische Schriftzeichen aufwies. Getaufte Juden zur Erklärung dieser Zeichen gezwungen, fanden die Namen der Eltern des Kindes und lasen, daß es ganz jung an die Juden verkauft worden war. Die vermögendsten Juden verließen gleichzeitig heimlich die Stadt 9).

Moses Albay-Huzet (Albayuceto) überlieferte Ende August 1250 den siebenjährigen Dominikus del Val in Aragonien den Juden zur Kreuzigung (Acta sanct., 6. Bd. des August, p. 777/783). Das Opfer war an eine Wand genagelt worden; der zerstochene Leichnam wurde am Ufer des Ebro niedergelegt. In demselben Jahre opferte zu Orsona in Kastilien ein Rabbiner in seinem eigenen Hause ein Christenkind (Henri Desportes, "Le mystére du sang chez les juifs de tous les temps"; Paris, Savine, 1889, p. 67).

Das furchtbarste Verbrechen englischer Juden, welches gerichtlich konstatiert wurde, berichtet Géza von Ónody nach authentischen Geschichtsquellen in seinem Buche über Tisza-Eszlár. Vor dem Peter- und Pauls-Tage des Jahres 1255 raubten Juden in Lincoln den achtjährigen, später heiliggesprochenen Knaben Hugo und brachten ihn in das Haus des dortigen Oberrabbiners Copinus; nachdem das Kind sechsundzwanzig Tage lang gefangengehalten und täglich ausgepeitscht worden war, bildeten seine Henker einen Gerichtshof und führten das unschuldige Wesen vor. Ein Jude spielte die Rolle des Pilatus und verurteilte das Kind zum Tode am Kreuz. Die übrigen anwesenden Juden fungierten als Henkersknechte. Das Kind wurde ans Kreuz geschlagen und zur Ausblutung gebracht. Als das unschuldige Opfer unter furchtbarsten Martern endlich verschieden war, rissen ihm die Juden die Eingeweide aus dem Leibe und bereiteten aus denselben verschiedene Talismane 10). Der verstümmelte Leichnam wurde in einen Brunnen geworfen, was die Entdeckung des Verbrechens zur Folge hatte. Der Haupttäter, der Oberrabbiner, wurde durch Pferde zu Tode geschleift, die Mitschuldigen starben am Galgen; die Fäden des Verbrechens reichten bis nach London, insgesamt wurden 91 Juden eingekerkert. Die gerichtliche Untersuchung förderte aber noch folgendes zutage: Die Juden von Lincoln hatten zu diesem furchtbaren Schauspiel der Kreuzigung aus jeder Stadt Englands, in der eine Judengemeinde bestand, vier Teilnehmer "eingeladen"; diese gestanden, daß derlei Opferungen in den jüdischen Gemeinden alljährlich stattfänden, meist blieben dieselben unentdeckt, da sie "im Geheimen an verborgenen Orten geschähen". Schudt (IV, Kap. 11, S. 140) schrieb 1714: "Ein grausam und jüdisches Schandlaster war bräuchlich unter ihnen, alle Jahre umb Ostern, wiewohl es nicht überall kund, einen jungen Knaben zu stehlen, ihn zu beschneiden und nach einer solennen ("feierlichen") Verurteilung... ihn zu kreutzigen, aus ihrer teufflischen Boßheit..."

Am 14. September (zur Zeit des jüdischen Versöhnungsfestes") des Jahres 1279 ließen die Juden zu Northhampton ebenfalls einen Knaben den Kreuzestod sterben. Auch dieses bestialische Verbrechen wurde entdeckt und gesühnt. Am 2. April desselben Jahres hatte sich in London ein völlig gleichgeartetes Verbrechen ereignet; hier wurden die Mörder an Roßschweife gebunden und in den Straßen Londons zu Tode geschleift, die Leichen an den Galgen geschlagen (Henti Desportes, "Le mystPre du sang", p. 67).

In diesem Jahrhundert wiederholen sich Ritualmorde an allen Punkten der britischen Insel; im Mai 1287 wurden sämtliche Juden Englands verhaftet und ins Gefängnis geworfen; 129, zog auch das Konzilium zu London unter Eduard I. endlich die notwendigen Folgerungen und verbannte auf Befehl des Königs auf "ewige Zeiten" diese Mordpest aus England. Von da ab gab es bis zum Jahre 1657 in England keinen Juden mehr ("Der Schulungsbrief " VI, 4, S. 167). Laut Urkunde vom 1. Juli 1267 (Aronius) legten Juden in Pforzheim ein siebenjähriges Mädchen Margaretha auf mehrfach gefaltetes Linnen, verwundeten es an allen Gelenken und preßten ihm mit vereinten Kräften das Blut aus, das sorgfältig auf dem Linnen gesammelt wurde. Die Leiche des Kindes wurde mit Steinen beschwert in ein fließendes Gewässer nahe der Stadt geworfen, wo sie von Fischern, durch eine aus dem Wasser ragende Hand aufmerksam gemacht, nach einigen Tagen gefunden wurde. Die des Verbrechens überführten Juden wurden zunächst gerädert, sodann gehangen. Zwei der Mordbuben erwürgten sich gegenseitig, um der Rache des Volkes zu entgehen (Aronius, S. 306). Der zerstochene und zerschnittene Körper des Mädchens wurde in einem steinernen Sarg in der Schloßkirche zu Pforzheim beigesetzt. Die Dominikanerinnen zu Pforzheim berichten in ihrer Chronik, daß das Grab im Jahre 1507 im Beisein des Kardinals Bernhard geöffnet und der kleine Leichnam noch unverwest aufgefunden wurde. 1647 fand seine Überführung nach Baden statt. Der in der Schloßkirche zu Pforzbeim noch vorhandene Grabstein überliefert unter genauer Zeitangabe ausdrücklich, daß das Kind von Juden getötet wurde: "Margaretha a Judaeis occisa ob. feliciter Anno Domini MCCLXVII. Cal. Jul. fer. VI" (Sachs: "Geschichte der Markgrafschaft Baden-Carlsruhe", II, 176 7, S. 15f. - Außerdem kurz erwähnt in der "Zeitschrift für die Geschichte des Oberrheins", IX, Karlsruhe, 1858, S. 271, Nr. 17).

In einem späteren Bericht wird im Anschluß an dieses Verbrechen die Frage aufgeworfen, warum die Juden die Gewohnheit hätten, in jedem (!) Lande, in dem sie wohnten, Christenblut zu vergießen. So wisse man sicher, daß alle Jahre in jedem Lande die betreffende Stadt oder Ortschaft ausgelost würde, die den Juden das zu rituellen Zwecken benötigte Christenblut zu liefern habe (Thomas de Cantimpré: "De vita instituenda", II, Kap. 29, .23)!

Ebenfalls um diese Zeit (1270) wird zu St. Dié ein Jude, der seine christliche Dienerin, um ihr Blut zu gewinnen, nach vorheriger Betäubung geschändet hatte - der jüdische Bearbeiter dieser Urkunde spricht von einer "Operation" - auf Veranlassung des Herzogs von Lothringen vor Gericht geführt und zum Tode verurteilt. Seine Hinrichtung geschah in der Weise, daß er, an den Schwanz eines Pferdes gebunden, zum Galgen geschleift und kopfunter gehangen wurde. - Der zeitgenössische Bericht bringt aber noch folgende, äußerst bezeichnende Wendung: Als der hinzurichtende Jude auf der Richtstätte noch einmal sprechen will, um die Gründe (!) seiner Tat zu bekennen, wird er vom Henker daran gehindert, damit er nichts zum Nachteil seiner Rassegenossen sagen könne (ne forte aliquid in obproprium Judaeorum loqueretur)! Selbstredend war der Henker vorher bestochen worden, obwohl seine Bestechung nachträglich vom jüdischen Herausgeber der Berichte bezweifelt wird". 11)

In Mainz wird ein Kind von seiner Amme an die Juden verkauft und von diesen im April des Jahres 1283 geschächtet (Athanasius Fern, Jüdische Moral und Blut-Mysterium, Leipzig, 1920, S. 23 sowie Annales Colmarienses).

In München wird 1285 ein kleiner Knabe von Juden am ganzen Körper zerstochen und zum Verbluten gebracht (Raderus, Bavaria sancta, II, p. 33i). Die empörte Bevölkerung soll 180 Juden - sofern diese Zahl nicht auf einem Schreibfehler beruht - in der hölzernen Synagoge zusammengesperrt und durch ringsum angelegtes Feuer verbrannt haben. Doch machte diese Vergeltungsmaßnahme auf die dortige Judengemeinde keinen Eindruck: bereits einige Jahrzehnte später weiß ein Johann Aventin in seinen "Annales Bajorum , Buch VII, wiederum aus München Zu berichten, daß ein kleiner Knabe namens Heinrich geschächtet wurde, indem ihm alle Adern geöffnet und zahllose Stichwunden beigebracht worden waren.

Der Historiker Papebroch sammelte in einem Bande der "Acta Sanctorum" (April II, p. 697/740) eifrig alle Dokumente, die sich auf die Schächtung des Werner aus Oberwesel bei St. Goar beziehen und gibt uns damit wertvolles Material zur Hand. Dieses jugendliche Opfer jüdisch-satanischer Mordgier wurde Mitte April des Jahres 1287 bis zur Verblutung langsam zu Tode gefoltert. Zu seinem Gedächtnis und als Mahnmal dieser Schandtat wurde. später über Bacharach die (unvollendete) St.-Werners-Kapelle errichtet. Gougenot des Mousseaux (in der Übersetzung von A. Rosenberg) übernimmt von den Bollandisten, "Den mächtigen Forschern auf dem Gebiete der Geschichte", den Tod Werners von Wesel wie folgt: "Es war ein armer Tagelöhner von 14 Jahren mit Namen Werner. Die Getreuen des Talmud nahmen ihn in Dienst und gebrauchten ihn zum Umschaufeln der Erde in einem Keller. Seine Wirtin, darüber beunruhigt, sagte zu ihm: 'Hüte dich vor den Juden, Werner, denn es naht der Karfreitag!'... Die Juden schleppten ihn in den Keller und knebelten ihn.... Gleich darauf banden sie ihn mit dem Kopfe nach unten an ein Holzgestell. Dann fingen sie an, den Knaben mit der Peitsche zu schlagen, öffneten ihm mit seinem eigenen Messer, das er bei sich trug, die Adern, und preßten das Blut aus dem Körper. Den Leichnam ließen sie drei Tage hängen, bis er alles Blut von sich gegeben hatte."

Der Richter von Oberwesel, der, "dem Geld nicht abgeneigt war" wurde erfolgreich bestochen und beließ die Mörder mit ihrem "Rabbi" ungestraft auf freiem Fuß.

Im folgenden Jahre, 1288, rauben die Juden von Bern zu Ostern, am 17. April, einen Knaben namens Rudolf, lassen ihn furchtbare Qualen erdulden und schächten ihn endlich in einem Keller durch Halsschnitt. Die Hauptschuldigen wurden aufs Rad geflochten, die Komplizen verjagt. Der Rat der Stadt beschloß, fürderhin keinen Juden zu dulden, das Opfer wurde später von der Kirche heiliggesprochen (Acta sanct., 2. Bd. d. April, p. 504). Das Grab des Kindes in der Pfarrkirche zu Bern war mehrere Jahrhunderte ein Wallfahrtsort, "bis das neue Evangelium, wie die Anderstgläubigen zu reden pflegen, aufkommen, und der Ursach dies alles abgenommen..." (H. Murer, "Helvetia sancta", p. 299).

In diesen Jahren brachen in Oberwesel, Bacharach, Siegburg und zahlreichen anderen Orten infolge wiederholter Morde bzw. Mordversuche an Kindern Judenverfolgungen aus. Kaiser Rudolf I. (1273-1291) von Habsburg erhielt aus jüdischer Hand 20.000 Mark und befahl dem Erzbischof Heinrich von Mainz, daß er in der Predigt feierlich verkündige, die Christen hätten den Juden das größte Unrecht getan, die Leiche Werners von Oberwesel solle verbrannt, die Asche in alle Winde verstreut werden! "Bei dieser Predigt des Herrn Erzbischofs saßen mehr denn 500 Juden bewaffnet (!) da, um, falls ein Christ hätte Widerspruch erheben wollen, ihn sofort mit ihren Schwertern zu töten" (vgl. Chronik von Kolm,ar. H. Pabst, Berlin, 1867, S. 158). - Später versuchte Rudolf von Habsburg "eine Steuer auf die Juden, konnte aber nicht durchdringen..." (Das., S. 163). Der Jude Caro bemerkt in seiner "Sozial- und Wirtschaftsgeschichte der Juden" (II, S. 196) zynisch: "...schließlich ist der König eingeschritten. Völlige Beruhigung der aufgeregten Menge trat allerdings wohl nicht ein, es sind für 1287 und die nächsten Jahre Namen von Märtyrern aus einer nicht ganz unbeträchtlichen Anzahl Gemeinden überliefert..."

1288, am 24. April, wurden unter der Regierung Philipps IV. von Frankreich 13 Juden zu Troyes in der Champagne nach einem Ritualverbrechen dem Scheiterhaufen überliefert (Caro II, 80).

1292 wurde in Kolmar ein neunjähriger Junge von Juden gemordet (Annal. Colmarienses, II, 30); in demselben Jahre Ritualmord in Konstanz, 1293 in Krems, 1294 in Bern, 1302 in Renchen (Baden).... "Es ist ein endloses Morden" (Desp., p. 70, sowie Annales Colmarienses).

1303, zu Ostern, fangen Juden von Weißensee in Thüringen den Schüler Conrad ab und lassen ihn eines grausamen Todes sterben, indem sie ihm die Muskeln zerschnitten und die Venen öffneten, um ihm das Blut auszupressen. Den geschändeten Leichnam hängen sie zum Hohn in einem Weinberg auf. Soldaten unter Führung Friedrichs, des Sohnes vom Landgrafen Albert von Thüringen, heben das Mordgesindel aus und befördern es kurzerhand zum Tode (Tentzel, "Monatliche Unterredungen", Juli 1693, S. 556).

Eine böhmische Chronik meldet aus demselben Jahre (vgl. Dr. E. Bischoff in Juden und Christenbluff, Berlin, Dewald): "Nachdem Ottos Gesandte von Prag weggezogen waren, beschlossen die Juden ein scheußliches Verbrechen am heiligen Osterfeste gegen einen Christenmenschen; sie schleppten denselben an einen verborgenen Ort, hängten ihn nackt an einem Baum auf, und während sie herumstanden, spieen die einen ihn an, andere gaben ihm Faustschläge, andere Rutenstreiche, andere endlich stellten mit ihm alles an, was einst Christus von jenem greulichen und verruchten Volk erlitt."

Zwei Jahre später, 1305, nageln wiederum Prager Juden zu Ostern einen Jungen, der durch Armut gezwungen ihnen dienen mußte, nackt auf ein Kreuz und peitschten ihn solange aus, bis er verblutete. Das erregte Volk wartete nicht erst die Rückkehr des Königs Wenzel II. ab, sondern stürzte sich auf das Judenviertel und "wendete ein Radikalkurmittel an, indem es sämtliche Juden Prags totschlug" (G. v. Ónody, S. 81, sowie Tentzel, "Monatl. Unterr.", 1693, S. 556).

1306, also noch unter Philipp IV., waren sämtliche Juden Frankreichs ausgetrieben worden - für "ewige Zeiten". Aber schon 1315 verkündete eine königliche Ordonnanz Ludwigs X. vom 28. Juli ihre Rückberufung: bald darauf mußte der Bailli (Amtmann) von Tours gegen jüdische Ritualmörder von Chinon den Prozeß anstrengen, zwei der Mörder wurden gehangen (Caro II, S. 104) ; 13 2 1 mordeten die Juden zu Annecy einen jungen Geistlichen zu rituellen Zwecken und wurden infolgedessen durch ein Dekret Philipps V. aus der Stadt vertrieben (Denis de Saint-Martin, Gallia christ. II, 723), ein Jahr später wiederum aus ganz Frankreich und wiederum "auf ewig....", "Allein die Juden sind wie die Fliegen, verjagt man sie, so sind sie doch bald wieder da..." stellte schon der ehrsame, durchaus nicht prinzipiell judenfeindliche Frankfurter Gymnasialkonrektor Schudt in seinen Jüdischen Merkwürdigkeiten" (I, S. 115) als ihre Rasseeigentümlichkeit resigniert fest!

In der Grafschaft Savoyen verschwanden 1329 wiederum zur Osterzeit mehrere Kinder, so zu Genf, Rumilly, Annecy und anderwärts. Ein Christ, Jaquet aus Aiguebelle, gestand, er habe die Kinder durch Vermittlung des Juden Acelin aus Tresselve an andere Juden verkauft. Acelin seinerseits gestand, er habe die Kinder an Glaubensgenossen weiterverhandelt. Diese hätten die Kinder getötet und aus ihren Hirnen und Eingeweiden eine Salbe oder Speise aharace (d. i. charoseth, eine Tunke, in die am ersten Passahabend die bitteren Kräuter getaucht werden) bereitet und allen Juden davon gegeben (H. L. Strack: "Das Blut im Glauben und Aberglauben der Menschheit", München 1900, S. 144).

1331 warfen Juden aus Überlingen (Baden) den Sohn eines Bürgers namens Frey in einen Brunnen. Die später am Leichnam festgestellten zahllosen Einschnitte ließen auf vorhergegangene Entziehung des Blutes schließen. Die Richter des Ortes vollstreckten, ohne erst die Zustimmung des als judenfreundlich bekannten Kaisers abzuwarten, an den Urhebern des Verbrechens das Todesurteil (Chronik des Joh. Vitoduran).

Nach derselben Chronik des Vitoduran (vom Jahre 1215-1348 reichend, urschriftlich im Kloster St. Gallen in der Schweiz aufbewahrt und von Sigismund Hosmann in seinem "Judenherz" zitiert) wurde 1346 in München ein kleines Kind von Juden gemordet und außerhalb der Stadt niedergelegt. Die Leiche wies mehr als 60 Stiche auf! Kaiser Ludwigly. (1314-1347) fertigte die Eltern des Kindes schroff ab und verbot selbst die Wallfahrt der Bevölkerung nach dem Fundort der Leiche "durch der Juden Geld verdorben und geblendet.... Es fehlete dennoch nicht an Leuten, die sich der Juden annahmen, durch ihre güldenen Pfeile bestürmet...." (Hosmann, S. 109).

Um dieselbe Zeit wurde in der Gegend von Köln ein kleines' Kind, das "Häuschen", auf dem Wege zur Klosterschule des heiligen Sighert von Juden geraubt und an einem "heimlichen Ort" mit Messern zerschnitten, bis es verschied (Acta sanct., März III, 502).

Am Karfreitag des Jahres 1347 kreuzigten die Juden von Messina ein Kind (H. Desp.: "Le myst. du sang," p. 73).

Am 2. März des Jahres 1349 stahlen Juden den vierjährigen Sohn eines Züricher Schuhmachers und zerschnitten seinen Körper, das Blut wurde gesammelt. Die Leiche wurde in den sog. Wolfsbach geworfen, wo sie im Schlamm bald aufgefunden wurde. Dem Opfer wurde im Münster ein Altar errichtet, dadurch hatte die Andacht täglich mehr zugenommen, bis zum Abfall der Stadt vom alten katholischen Glauben; dadurch all ihrer alten Vorfahren Andacht verschwunden und ganz ausgelöscht worden..." (H. Murer, "Helvetia sancta", p. 312).

1380 wurden zu Hagenbach in Schwaben einige Juden in dem Augenblick überrascht, als sie ein seinen Eltern entführtes Kind schächteten. Sie wurden verbrannt (M. Crusius, Jahrbücher von Schwaben, Teil III, Buch 5).

Laut Dekret vom 15. Juli 1394 wurden die Juden unter der Regierung Karls VI. wegen wiederholter ritueller Morde an Kindern und anderer gemeinschädlicher Umtriebe aus Frankreich vertrieben; im eigentlichen Königreich Frankreich gab es jahrhundertelang keinen einzigen Juden mehr, nur in der dem Papst gehörenden Enklave Avignon hielt sich eine jüdische Gemeinde 12).

1401 wurde in Diesenhof in Württemberg der vierjährige Konrad Lory geschächtet; sein Blut sollte von einem Reitknecht für drei Gulden an den Juden Vitelmann geliefert werden; dieser wurde verbrannt, jener gerädert (Acta sanet., 2. Bd. d. Apr., p. 838).

Die Acta sanctorum (II, April, p. 838) und H. Desportes (P. 74) verzeichnen dann weiterhin rituelle Morde - sämtlich um die Osterzeit - für das Jahr 1407 in Krakau, 1413 in Thüringen und für 1420 in Tongern in Limburg. Das Judenbüchlein" des Johann Eck vom Jahre 1541 berichtet, daß im Jahre 1420 Erzherzog Albrecht von Österreich zu Wien 300 Juden verbrennen ließ, da diese drei Kinder gemordet hatten.

1429 wurde zu Ravensburg (Württemberg) der Schweizer Student Ludwig van Bruck zwischen Ostern und Pfingsten von drei Juden unter vielen Qualen und einer grausamen geschlechtlichen Schändung zu Tode gemartert (Acta sanct., 3. Bd. d. Apr., p. 978/980)

Am Karfreitag (!) des Jahres 1442 oder 1443 - infolge mißlicher äußerer Umstände schwanken die Angaben in der Jahreszahl - verschwand das etwa vierjährige Mädchen Ursula Pöck in Lienz (Tirol). Nachdem man es "mit emzigen und guten Fleiß in dem Wasser und auf dem Lande etwa vil Tag gesuecht und dann nachgefragt und nicht finden mögen", fand man den Leichnam in einem Bache: er war über und über mit Stichen bedeckt und des Blutes gänzlich entleert (Corpusculum punctis ubique confossum, sanguis ex corpusculo elicitus et effusus). Auf Grund der weiteren Erhebungen wurden die Juden von Lienz als des Mordes verdächtig eingezogen. Zunächst leugneten sie hartnäckig; aber angesichts des Leichnams und infolge dringender Ermahnungen - von Tortur oder Erpressung des Geständnisses ist auch nicht andeutungsweise die Rede - bekannten sie einstimmig das Verbrechen. Eine Christin, Margareta Praitschedlin, hatte ihnen gegen Geldgeschenke das Kind in die Hände gespielt! Auch diese gestand ihr Verbrechen in vollem Umfange. "Die hab gesagt, wie sie das Kind an ein Ort gefunden hät, und das guetlich aufgenummen mit guten Worten, und den benannten Juden in ihr gewaltsamb geantwortet." Der Jude Samuel, "der am ersten Hand an das Kind gelegt und das größte unchristliche Mord- und Marter getan hab", wurde, wie aus der von Georg Tinkhauser in Nr. 10 der "Katholischen Blätter aus Tirol" veröffentlichten Urkunde hervorgeht, aufs Rad gef- lochten, mit ihm ein Hund. Ein anderer Jude, Joseph, wurde zum Galgen verurteilt und zugleich mit einem Hunde an den Füßen aufgehängt. Die Praitschedlin wurde mit zwei alten Jüdinnen rücklings gebunden und verbrannt. Fünf Judenkinder wurden getauft! Allen Juden blieb das Betreten der Stadt verboten. Die Edlen von Kärnten begehrten vom Kaiser wiederholt, zuletzt im Jahre 1494, die Vertreibung aller Juden aus ihrem Lande. Endlich verordnete Kaiser Maximilian I. dieselbe in dem bekannten Edikt von Schwäbischwerd vom Jahre 1496 (Mittwoch nach dem Sonntage Okuli). Als Grund der Vertreibung wurde u. a. angegeben, daß sie (die Juden) auch Christenkinder jämmerlich gemartert und deren Blut zu ihrem verdammlichen Wesen gebraucht haben". - "So ist fast kein Land und in einem Lande schier keine Gegend zu finden, in welchem nicht die jüdische Grausamkeit in dem Blute unschuldiger Christenkinder ihre mörderischen Hände wusch..." schrieb Jacob Schmid in seinem "Ehrenglanze der gefürsteten Grafschaft Tirol" (II, S. 141, Neuauflage Innsbruck 1843).

Das Andenken an dieses geschächtete Kind ist heute noch nicht in Lienz erloschen. Der Vater des Kindes ließ 1452 an dem ursprünglich auf dem Friedhofe der Stadtpfarrkirche befindlichen Grabe der kleinen Märtyrerin eine Tafel des Inhaltes errichten: "Hat machen lassen Thomas Pöck zum Gedächtnisse seiner Tochter Ursula, die die Juden am Charfreitag gemartert haben und liegt hier begraben. " (Nach Dr. Jos. Deckert: "Vier Tiroler Kinder, Opfer des chassidischen Fanatismus," 1893.)

1452 töteten mehrere Juden zu Savona (bei Genua) ein zweijähriges Kind; sie durchbohrten den Körper nach allen Richtungen, fingen das Blut in den bei der Beschneidung ihrer Kinder gebräuchlichen Gefäßen auf und warfen die blutleere Leiche in eine Senkgrube. Das mit Fruchtstücken vermengte Blut wurde in ritueller Form genossen (A. Spina, "de bello Judaeorum" III, 7). Der jugendliche Sohn des Arztes Salomon von Genua sagte als Augenzeuge dieses bestialischen Mordes folgendes aus: "Da haben sie ain Christenkindlin zwayjärig herfür geführt: hats ain jud gehebt bey dem gerechten arm, der ander bey dem linken arm, der drit bey dem haupt, also creutz weyß, der viert hat scharpff spitzig und lang nadel oder stichel gehabt, der hat das Kind dem bauch gestochen den herzen, schnel ausszogen und wider gestochen, das reichlich heraussgeflossen ist das blut ins beck, bis das kind gestorben, unnd sie das geworffen in ain haymlich gmach, und biern, äpfel und von andern früchten, haben sie getunckt ins blut und gessen."

Der Zeuge hatte auch davon gegessen "und ist jm ain sollicher graw darauff kommen, das er in zween tagen nit hat mögen essen, und was jm gleich, als wolten die därm und aingwaid jm herauss" (nach dem "Judenbüchlein" des D. Joh. Eck).

1453 lockten Breslauer Juden ein Kind zu sich, mästeten es längere Zeit und steckten es dann in ein Faß mit Nägeln, welches sie hin und her rollten, um dem Opfer auf diese Weise das Blut zu entziehen (H. Desportes, le myst. d. s., p. 76).

Im Juli des Jahres 1462 ziehen zehn jüdische Händler, vom Markt in Bozen, das in früheren Zeiten vier Märkte hatte, zurückkehrend, durch das Inntal. Sie waren bereits einen Monat vorher mit dem Bauern Hans Mair aus dem Dorfe Rinn bei Innsbruck "handelseinig" geworden: er, der Pate und Oheim des dreijährigen Andreas Oxner, der nach dem frühen Tode seines Vaters der Obhut des Onkels anvertraut wurde, hat um einen Hut voll jüdischer Goldstücke beschlossen, seinen Pflegling ohne Wissen der Mutter dem jüdischen Gesindel auszuliefern. "Die Mutter des kleinen Andreas hatte sich nach dem etwa zwei Stunden entfernten Amras als Schnitterin verdungen, konnte aber ihr Kind nicht so weit mitnehmen. Darauf hatte der Verräter gerechnet. Sie übergab also das Kind der Obhut des Paten und empfahl es dringend seinem Schutze. Nicht ohne Bangen nahm sie von ihrem Kinde Abschied.

Als die Mutter sich entfernt hatte, gab der Bauer den Juden von seinem Hause aus das verabredete Zeichen.... Zwei der Juden begaben sich nun heimlich in das Haus des Bauern, füllten ihm verabredeter Maßen seinen Hut mit Geld (400-600 Duk.), worauf er sie die Holzstiege hinauf in das Zimmer führte, wo das Kind noch sanft schlief. Er weckte dasselbe auf, zog ihm sein Kleidchen an und übergab es den fremden Männern..." (nach Dr. Jos. Deckert: "Vier Tiroler Kinder", etc.). Die Juden hatten vorsorglich einen Rabbiner mitgebracht. In einem Birkenwald, unweit des Dorfes Rinn, wurde das Kind geschächtet: der Rabbiner legte sein Schlachtopfer auf einen Steinblock, der als "Judenstein" heute in der gleichnamigen, von Kaiser Maximilian I. gestifteten Wallfahrtskirche in der geschichtlichen Überlieferung weiterlebt; darauf wurde das Kind nach jüdischem Ritus beschnitten. An den Armen wurden die Adern geöffnet, das Blut wurde sorgfältig in kupfernen Bechern gesammelt. Jeder einzelne der Juden verübte an dem Opfer besondere Grausamkeiten, selbst der Leichnam wurde noch geschändet und dann an einem Baum, der ein Kreuz darstellen sollte, aufgehangen. Die Mörder gingen straflos aus. Der Bauer Mair aus Rinn, der Pflegevater des "Anderle von Rinn", verfiel dem Wahnsinn und mußte in seinem eigenen Hause an Ketten gelegt werden. Das Ritualopfer wurde zunächst auf dem Friedhofe zu Rinn bestattet, später in einer besonderen Nische beigesetzt. Rings um diese Nische wurde in Bild und Schrift die Geschichte des Märtyrers verewigt. Papst Benedikt XIV. nahm in der Bulle "Beatus Andreas" vom 22. Februar 1755 Gelegenheit, sich des längeren mit dem jüdischen Ritualmord zu befassen. Des weiteren liegen vor die Aufzeichnungen der Bollandisten (Acta sanct., III, Juli, p. 462) sowie die "Beschreibung der Marter des heiligen Andreas von Rinn" des Ignatius Zach (Augsburg, 1724). Der Kult des kindlichen Märtyrers hat sich bis auf unsere Zeit erhalten; die Diözese Brixen feiert am 2. Juli das Fest des seligen Andreas von Rinn, ihres Diözesanpatrones. Dr. Jos. Deckert schreibt dazu (Wien, 1893): "Das Kind von Rinn ist also wirklich das Opfer fanatischen Judenhasses gewesen und wird von der kath. Kirche mit Recht als Märtyrer verehrt." - Die Kirche läßt in der Diözese Brixen u. a. ein Gebet verrichten, in dem es heißt, daß der sel. Andreas von treulosen Juden auf das grausamste getötet wurde".

Um die Osterzeit des Jahres 1454 wurde in Kastilien ein Knabe von Juden zerstückelt, das Herz zu Asche verbrannt (Acta sanct., April II, S. 838).

Am Karfreitag 1468 hatten Juden auf Geheiß ihres Rabbiners Salomon Pecho in der kleinen spanischen Stadt Sepulveda ein junges Mädchen ans Kreuz geschlagen und zerstochen. Auf Befehl des Bischofs Juan Arias de Avila wurden die überführten Juden nach Segovia gebracht. Im Anschluß an die Gerichtsverhandlung wurden die Hauptschuldigen zum Feuertod, die übrigen an der Marterung beteiligt gewesenen Juden teils zu Galgen und Rad verurteilt, teils im Gefängnis erwürgt. Der Rest wurde aus der Stadt vertrieben (Colmenares in "Historia de la insigne ciudad de Segovia" und "Synopsis episcoporum Segoviensium", p. 650).

Eine umfangreiche Literatur behandelt den berüchtigten Fall des Trienter Knabenmordes vom Jahre 1475, der seinerzeit in der gesamten abendländischen Kulturwelt größtes Aufsehen erregte. Dieser Ritualmord und seine Begleitumstände sind in mehr als einer Hinsicht noch für unsere Zeit außerordentlich aufschlußreich.

Wohl der erste, der dieses Verbrechen seinen Landsleuten ausführlich und authentisch berichten konnte, war der erste sächsische Landrentmeister Johann von Mergenthal, welcher im Jahre 1476 unter Führung Herzogs Albrecht von Sachsen in dessen zahlreichem Gefolge eine Pilgerfahrt nach Jerusalem unternahm. Diese Reise führte ihn auch über Trient, "da Deutschland endet, und Welschland angehet". Hier stand die Bevölkerung noch ein Jahr nach dem bestialischen Morde unter dem Eindruck der ruchlosen Tat, und Mergenthal konnte den Bericht in seinem später von einem D. Hieronymus Weller zu Leipzig veröffentlichten Reisebuch sozusagen an Ort und Stelle schriftlich niederlegen.

 

Der Vatikan wird unterwandert

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