Hellmut Schramm: Der Jüdische Ritualmord

Jüdische Blutmorde, Jüdische Ritualmorde bis zum Jahre 1840

Dieses Buch enthält verbotenes und unterdrücktes Wissen! Wenn Sie das Buch lesen, empfehle ich, daß Sie jeden Abschnitt EINZELN lesen. Gegebenfalls auch mehrfach wiederholen. Es ist sehr ratsam, dieses Buch zu kopieren und an einem sicheren Ort zu verwahren. Denn die Juden/Zionisten versuchen, durch ihre globale Verbindungen und ihre unbegrenzten Finanzmittel, die Verbreitung dieses Buches zu verhindern. Es ist auch damit zu rechnen, daß in jüdisch-zionistisch dominierden Ländern, wie z.B. Deutschland, das Buch beschlagnahmt wird.

Der jüdische Ritualmord ist so alt wie das Judentum selbst; seiner näheren Definition könnte, sofern sie von nichtjüdischer Seite vorgenommen wird, der Vorwurf der Unsachlichkeit, Ungerechtigkeit oder gar der parteipolitischen Gehässigkeit gemacht werden. Aus diesem Grunde legen wir zur Klärung des Begriffes eine jüdische, heute noch allgemein gültige Gesetzesstelle aus dem Sohar vor, einem "heiligen Buch" des Judentums, das von der jüdischen Orthodoxie noch über den Talmud gestellt wird. Während der Talmud an einer Stelle (Baba mezia 114b) sagt - um dies zur Einführung voranzuschicken -. daß nur Juden als Menschen bezeichnet werden, während die übrigen Völker der Welt (also alle Nichtjuden, nicht nur die christlichen Völker!) Vieh genannt werden, so enthält der kabbalistische Sohar ("Lichtglanz") eine unmißverständliche Ritualmordanweisung. Diese lautet wörtlich nach der authentischen Übersetzung Dr. Bischoffs: Jerner gibt es ein Gebot des Schächtens, das in rituell gültiger Weise geschieht an Fremden, die keine Menschen sind, sondern dem Vieh gleichen. Denn diejenigen, die sich nicht mit dem jüdischen Religionsgesetz beschäftigen, muß man zu Opfern (!) des Gebetes machen, so daß sie dem gebenedeiten Gott als Opfer dargebracht werden. Und wenn sie ihm so dargebracht werden, gilt von ihnen: denn deinetwegen werden wir den ganzen Tag gemordet, geschächtet, wie Schafe auf der Schlachtbank" (vgl. hierzu Psalm 44, 23)!

Der genaue Zeitpunkt aber, wann diese Ritualmorde nach Möglichkeit vorzunehmen sind, ist aus der Talmudstelle Kethuhoth 62a zu ersehen, wo vom Schächten (schachat) eines Knabens am PassahVorabend gesprochen wird. Tatsächlich werden wir im Verlaufe unserer Untersuchungen feststellen können, daß die einzelnen, in die Zeit des Pessachs fallenden Mordtaten durchaus nicht zufälliger Natur sind, sondern in Befolgung jüdischer Geheimgesetze planmäßig ausgeführt wurden und noch werden.

Das Passah- (Pessach-) Fest wird in den Monaten März bzw. April acht Tage lang zur Erinnerung an den Auszug der "Kinder Israel" aus Ägypten abgehalten. Vergegenwärtigen wir uns, was über die Massenabschlachtungen der erstgeborenen nichtjüdischen Kinder in Ägypten im .2. Buch Mose, Kap. 12, Vers 30 gesagt wird: "...und ward ein großes Geschrei in Ägypten, denn es war kein Haus, darin nicht ein Toter war", so können wir verstehen, daß die Stiftung des Passahs nach der Anweisung des jüdischen Blutgottes Jahweh: "...ihr sollt diesen Tag haben zum Gedächtnis und sollt ihn feiern dem Herrn (Jahweh) zum Fest" (2. Mose, Kap. 12, Vers 4), nur durch Mordtaten an Nichtjuden seine Weihe in jüdischem Sinne empfangen kann. Ein ähnliches Mordfest sind die Tage "Purim" benannt nach dem "Pur", dem Los, das geworfen wurde, "zu schrecken und umzubringen ein Los, das über 75.000 der Besten im alten Perserreich des dem Alkohol ergebenen Königs Xerxes durch die Machenschaften des vom Betteljuden zum Hofjuden aufgestiegenen Mardochai und seiner Nichte und königlichen Kebsweibeg Esther den jüdischen Schächtern auslieferte, unter ihnen den artbewußten Haman und seine zehn Söhne, der die drohende jüdische Gefahr klar erkannt hatte: "...es ist ein Volk, zerstreut und teilt sich unter alle Völker in allen Ländern deines Königreichs, und ihr Gesetz ist anders denn aller Völker, und sie tun nicht nach des Königs Gesetzen" (Esther, Kap. 3, 8).

Das Purimfest "halten sie zwei Tage jährlich, wie die vorgeschrieben und bestimmt waren" (Esther, Kap. 9, 27), dieses "Fest" ist, seinem ganzen geschichtlichen oder auch nur legendären Kern nach ebenfalls ein ausgesprochenes Rachefest, "an dem das Judentum seine Feinde wenigstens in Gedanken totschlägt" (nach dem Urteil des jüdischen "Professors" Gunkel), wie ja das Buch Esther ein Dokument ersten Ranges der zügel- und hemmungslosesten jüdischen Rache allem Nichtjüdischem gegenüber ist, über das Luther (Tischreden 2996, Erlanger Ausgabe, 62. Band, S. 181) urteilte: "Oh, wie lieb haben sie das Buch Esther, das so fein stimmt auf ihre blutdürstige, rachgierige, mörderische Begier und Hoffnung! Kein blutdürstiger und rachgieriger Volk hat die Sonne je beschienen, als die sich dünken, sie seien Gottes Volk, darum, daß sie sollen die Heiden morden und würgen."

Im Jahre 1848 schrieb der Bischof von Paderborn, Dr. Konrad Martin, ein ganz "unverdächtiger" Zeuge und hervorragender Kenner jüdischer Altertümer und Gebräuche, in der "Katholischen Vierteljahrsschrift für Kunst und Wissenschaft" (Bonn) über "die Beschuldigung, daß sich Juden christlicher Kinder bemächtigen, um während des Osterfestes , ihr Blut zu vergießen" nach dem Beispiel des Abtes und Orientalisten Chiarini folgende markanten Sätze:

"Leugnen wollen, daß Juden zu verschiedenen Zeiten und an verschiedenen Orten sich solch eines Verbrechens schuldig gemacht, hieße aus den Büchern der Geschichte 30-40 1) verzeichnete und konstatierte Tatsachen tilgen, hieße alle die Denkmale zerstören, welche mehrere Städte mit den auf ein so abscheuliches Attentat bezüglich Überlieferungen bis auf den heutigen Tag aufbewahrt haben."

Unter dem Druck des historischen Materials sah sich auch der Vatikan gezwungen, am 18. November 1913 sein Gutachten über jüdische Ritualmorde unmißverständlich wie folgt abzugeben: "Es ist als erwiesen zu betrachten, daß es alter jüdischer Brauch ist, Christenkinder zu Ostern zu ermorden." Diesbezügliche, von Päpsten urschriftlich verfaßte Dokumente, die jüdische Ritualmorde zum Gegenstand haben, befinden sich in der vatikanischen Bibliothek.

Bereits 1892 hatte der Mailänder "Osservatore Catolico" eine Liste von 154 versuchten bzw. vollbrachten Ritualmorden veröffentlicht, aus denen hervorging, daß Juden am Karfreitag Blut von Nichtjuden opfern.

Als aber ein Jahr nach dem Siege des Nationalsozialismus in Deutschland ein katholischer Judengegner 1934 in Österreich die Tatsache der Ritualmordsitte in einer besonderen Schrift behauptete, rückten die Blätter von ihm ab, und seine Schrift wurde allgemein in Verruf erklärt, weil sie "unchristlich sei" (Theodor Fritsch: "Handbuch der Judenfrage").

Es ist selbstverständlich, daß das internationale Judentum, nach dem auch die Mordanweisungen seiner geheimen Gesetzesbücher in vorzüglichen und einwandfreien Übersetzungen - beginnend mit denen Eisenmengers und bis auf Erich Bischoff führend - einem größeren Kreis bekannt geworden waren, die Ausführung dieser Verbrechen unter Abgabe aller möglichen Erklärungen leugnete. Die Verlogenheit dieses Verfahrens sollen auch die vorliegenden Untersuchungen aufzeigen helfen.

Zudem hatte Juda selbst schon immer ein sehr schlechtes Gewissen. So wird um die Mitte des 13. Jahrhunderts (vgl. die diesbezügl. Stelle vorliegender Arbeit!) ein Jude, der seine Dienerin zu rituellen Zwecken verstümmelt hatte, kurz vor seiner Hinrichtung daran gehindert, die wahren Gründe des Verbrechens zu bekennen, damit er nichts zum Nachteil des Judentums sagen könne!

Anläßlich des Ritualmordprozesses zu Damaskus vom Jahre 184o wird von jüdischer Seite mit ungeheurem Geldaufwand und ebensolchem politischen Druck versucht, eine maßgebliche Persönlichkeit dahin zu bringen, eine beabsichtigte Übersetzung des Talmud und anderer Bücher zu unterlassen, unter der äußerst instruktiven Begründung, daß dies eine "Demütigung der jüdischen Nation" bedeuten würde!

In Wahrheit jedoch "hatten die Juden nicht mehr die Hoffnung, das, was ihnen im Verlauf des Prozesses nachgewiesen wurde, zu dementieren, daß nämlich das Blut aller Nichtjuden ihnen gehöre"! So äußerte sich ein französischer Bearbeiter des Prozesses, Achille Laurent, in seinem den Gesamtprozeß gegen die Juden in Damaskus behandelnden Werke, das 1846 zu Paris veröffentlicht wurde und auf geheimnisvolle Weise bald verschwand (Bd. II, 1846, S. 292, zit. von G. d. Mousseaux, siehe weiter unten!): "Vom jüdischen Gold aufgesogen, ist dieses historische Denkmal beinahe völlig verschwunden; man trifft einige Exemplare nur noch an den Stellen an, die den Klauen Israels unerreichbar sind. In Italien übersetzt und daselbst mehrere Male wiederveröffentlicht, stürzte sich dieselbe Verfolgungswut darauf und ließ es verschwinden. Die Veröffentlichung des P. de Mondovi von Marseille über den gleichen Gegenstand ist gleichermaßen unauffindbar, obwohl sie mehrere Ausgaben hatte.

Diese Jagd hat ihre guten Gründe. Man sucht nicht Prozeßakten zu vernichten, wenn man an den Verbrechen unschuldig ist, die sie enthalten..." (Henri Desportes: "Le mystPre du sang chez les juifs de tous les temps", Paris, Savine, 1889, S. 189).

Um welche gefährlichen Dinge es sich des weiteren in den jüdischen Gesetzbüchern handeln muß, wissen die Juden sehr wohl selbst. So schrieb ein Lemberger Judenblatt 2): "Eine Übersetzung des Schulchan Aruch 3) zu fördern, ist eine Niederträchtigkeit und Gottvergessenheit im höchsten Grade. Denn diese Übersetzung wird, wenn sie zustande käme, was Gott verhüten wolle, das Elend unserer Brüder vor 300 Jahren in Spanien notwendigerweise auch über uns heraufbeschwören." - Man beachte: Notwendigerweise!

Dem Orientalisten Johann Andreas Eisenmenger, 1704 völlig verarmt in Heidelberg eines "plötzlichen Todes" gestorben, wurden 10.000 Taler "geboten", wenn seine Veröffentlichungen unterblieben - nach damaligem Geldwert eine Summe, von der er hätte bequem leben können. Da er die Wahrheit jedoch höher einschätzte und sein Buch "Entdecktes Judentum" trotz wiederholter Bestechungsversuche dennoch erschien, wurde es auf politischen Druck des Weltjudenturns hin beschlagnahmt.

Ein anderer Gelehrter, Raabe, der die Mischnah, den um etwa 200 n. Ztw. abgeschlossenen Grundtext des Talmud übersetzte, erhielt von einem Mannheimer jüdischen Mittelsmann ein Anerbieten von 3000 Talern nebst einer schönen Villa am Rhein, wenn er auf die Herausgabe seiner Arbeit verzichtete... Zu Beginn des 19. Jahrhunderts erschienen die Enthüllungen des Neophit über die jüdische Blutpraxis. Hinter diesem Namen verbarg sich, wie erst viele Jahrzehnte später festgestellt werden konnte, der ehemalige Rabbiner Noe Weinjung. Sein Werk wurde von seinen Rassegenossen vernichtet, und es wäre in Zukunft völlig verlorengegangen, wenn nicht einige allerdings auch schon wieder sehr selten gewordene griechische und italienische Übersetzungen vorgenommen worden wären. Weinjung selbst rettete sich vor den Todesdrohungen der aufgescheuchten Judenmeute in ein rumänisches Kloster. Um aber nachträglich seine Enthüllungen, die auch in Zukunft völlig bis in ihre furchtbaren Einzelheiten mit der vom Judentum geübten Blutpraxis übereinstimmten zu diffamieren, erklärten Juden an allen Plätzen der Welt, die Arbeit Neophits sei im "Säuferwahnsinn" (!) entstanden!

Brafmann 4), dem man aufschlußreiche Enthüllungen über den Rabbinismus verdankt, wurde gemäß talmudischer Mordgesetze am Ende des vorigen Jahrhunderts vergiftet - ebenso erging es einem Chevalier Gougenot des Mousseaux, der so "unvorsichtig" war, in seinem Werke: "Der Jude, das Judentum und die Verjudung der christlichen Völker" auch einige Ritualmorde zu erwähnen!

Den Doktor Pinner überraschte ein "plötzlicher Tod" in dem Augenblick, als er den ersten Teil des Talmud übersetzt hatte... Andere, die man aus irgendeinem Grunde nicht sofort beseitigen konnte, wurden jedoch mit gleichem Enderfolg langsam mit Unterstützung judenhöriger Instanzen und "Christlicher" Theologen zu Tode gehetzt; so erging es einem Justus-Briman, der 1883 seinen Judenspiegel oder 800 neuenthüllte, heutzutage noch geltende Gesetze der Juden" veröffentlichte, so erging es dem Orientalisten an der Universität zu Münster, Jakob Ecker, der 1884 den Judenspiegel ergänzte und kommentierte und noch über seinen 1912 erfolgten Tod hinaus - er starb als hochangesehener Professor am Bischöflichen Priesterseminar zu Trier - durch den Weimarer Landesrabbiner Wiesen in schamloser Weise verleumdet wurde. - über die Behandlung, die dem Prager Universitäts-Professor August Rohling zuteil wurde, ließe sich ein für die damaligen Zustände in der k. u. k. Monarchie nicht gerade rühmliches Buch schreiben, und noch in jüngster Zeit, 1933, wurde Johann von Leers die Hospitalität der Leidener Universität durch den alten Huizinga aufgesagt, da der deutsche Gelehrte auch über den jüdischen Ritualmord geschrieben hatte...

Mit diesen Namen wurden nur einige wenige markante Beispiele herausgestellt - sie werden noch in einem anderen Zusammenhang zu behandeln sein.

Das Judentum wußte, warum es diese Männer mit geradezu satanischem Haß verfolgte, Maimonides wußte, warum er lehrte: "Liest ein Andersgläubiger den Talmud, so hat er den Tod verdient...": Ritualmorde bestehen eben nicht in der "hysterischen Phantasie abgestandenen Aberglaubens", die Geständnisse der Ritualmörder können nicht als nachträglich "erfoltert" entwertet vverden, sondern sie sind akten- und urkundenmäßig belegbare Zeugnisse jüdischen Mordens, die das Vorkommen von Ritualmorden bis auf unsere Tage als Tatsachen beweisen, denn jüdische Ritualverbrechen werden begangen werden, solange das auserwählte Volk sich in der nichtjüdischen Menschheit überhaupt einzunisten vermag, solange die wahren Ursachen dieser satanischen Verbrechen nicht in aller Schärfe dargestellt werden: Als gesetzmäßig diktierte, mit unheimlicher Regelmäßigkeit wiederkehrende, weder an Zeit noch Ort gebundene, bewußte Schändungen des dem Vieh gleichgestellten Nichtjuden; Verbrechen, die deshalb niemals restlos bekämpft worden sind, weil ihre geheimsten Motive unerkannt blieben, und der Nichtjude diesen Tatsachen fassungslos gegenüberstand und noch geneigt schien, sich vor dem Blutungeheuer des jüdischen Wüstengottes zu beugen.

Im Verlauf der Jahrhunderte griff das Volk in der Abwehr dieser jüdischen Verbrechen und ihrer Urheber oftmals zur Selbsthilfe, der jedoch kein nachhaltiger Erfolg beschieden war, da der Schutz derjenigen versagte, denen Blut und Ehre des Volkes anvertraut war. Dieses jedoch erkannte gefühlsniäßig richtig -was seine geistliche oder weltliche Obrigkeit in den allermeisten Fällen nicht sehen wollte oder durfte -, daß der Jude und seine Verbrechen stets und unverändert die gleichen sind, oder, wie ein Chronist in seiner Beschreibung des Martyriums eines zu rituellem Mord entführten Kindes im Jahre 1724 schlicht und richtig sagt: "Die Juden seynd noch Juden, und nicht umb ein Haar besser, als sie vor diesem waren" (Ignatius Zach von Wilthau: "Das heilige Kind Andreas von Rinn," Augsburg, 1724). Schon zwei Jahrhunderte früher hatte der große Widersacher Luthers, D. Johann Eck aus Ingolstadt, in seinem Buche: "Ains Judenbuechlins Verlegung", Ingolstadt, 1541, dasselbe konstatiert: "...so kain blutgiriger volck auff erden ist, dann die juden, dann sie seind verblendet, verstopft und ains verhärteten Herzens... hilft auch kain wunderwerek an in... "

Es kann sich nun im folgenden nicht darum handeln, eine Liste dokumentarisch belegter jüdischer Ritualmorde, die Anspruch auf Vollständigkeit erhebt, herauszugeben. Diese würde endlos sein.

Wir sind uns darüber klar, daß die vorliegenden Fälle nur einen winzigen Bruchteil darstellen jenes grauenerregenden Mordens, das sich vor unserem entsetzten Auge in Jahrhunderten und Jahrtausenden abspielt.

In dieser Untersuchung sollen nach Möglichkeit nur die Fälle zusammengestellt werden, die im Laufe der Zeit absichtlich ad acta gelegt wurden, bzw. besonders charakteristisch und aufschlußreich im Hinblick auf diese Abart jüdischer Mordpest und der Helfershelfer gelagert sind.

Von selbst stellt sich eine Frage ein: Sind Ritualverbrechen heute noch möglich?

Sie sind, wie eingangs erwähnt, überall da auch heute noch möglich und werden, wie wir an Hand untrüglichen Materials nachweisen können, auch tatsächlich verübt, wo sich Juda unbeobachtet wähnt bzw. ein Volk zum Verbluten bringt, denn der jüdische Blutrausch ist so alt wie das Judengeschlecht selbst und vom Blutgotte Jahweh befohlen!

Das neue Deutschland dürfte von jüdischen Morden befreit sein; die unter uns lebenden Vertreter des "auserwählten Volkes" wissen, daß schon der bloße Versuch oder die bloße Vorbereitung eines solchen Mordes Maßnahmen auslösen würde, die Juda noch mehr in Erstaunen versetzen dürften.

169 v. Ztw. wird der Tempel von Jerusalem geplündert. Der König Antiochus Epiphanes von Syrien entdeckt ein verborgenes Gemach, in welchem sich ein Grieche befand, der den König um Rettung anflehte: Er sei von Juden in ihren Tempel gelockt und gefangen gehalten worden. Auf seine Bitten hätten ihm die Aufpasser geantwortet, daß bei den Juden ein geheimes Gesetz bestünde, das ihnen gebiete, jährlich zu einer gewissen Zeit einen Menschen zu opfern. (Apion in seinem bezeichnenderweise verlorengegangenen Buche "Gegen die Juden". Obige Stelle zitiert nach der Gegenschrift des Juden Josephus: "Josephuscontra Apionem, 11, 8). Josephus fragt u. a.: "...Warum sollten die Juden nur den Griechen nachstellen, da noch andere Fremde durch Palästina reisten!" Wir können darauf nur antworten: Sie nahmen eben den, den eine günstige Gelegenheit ihnen in die Hände spielte! Auffallend ist, daß Josephus unter den sehr matten Gründen seiner "Verteidigung" nicht diejenigen anführt, die heute von den Juden in das Vordertreffen gebracht werden; daß es nämlich den Juden streng verboten sei, Blut zu genießen, daß die "Heiden" für unrein gelten usw. (Vgl. Ghillany: "Die Menschenopfer der alten Hebräer", S. 545ff.)

In der alten umfangreichen Sokratischen Kirchengeschichte aus dem 5. Jahrhundert nach Ztw. heißt es u. a. im 16. Kapitel des 7. Buches, daß im Jahre 419 mehrere Juden in dem zwischen Chalcis und Antiochia liegenden Orte Imnestar, wo sie ihre "Lust- spiele" zu veranstalten pflegten, an einem jüdischen Festtage einen Christenknaben an ein Kreuz zur Verhöhnung der Christen gespannt und schließlich zu Tode gegeißelt haben. - Ein frühzeitiges Vorspiel der vielen späteren, planmäßig betriebenen Bluttaten, wie hier ein Knabe im zartesten Alter zu Tode gemartert wird, indem man seine Glieder in Kreuzesform ausstreckte - so ein Jahrtausend später zu Trient! Welche endlose Kette jüdischer Blutmorde liegt aber dazwischen!

Im Jahre 614 kauften die Juden nach der Eroberung Jerusalems dem Perserkönig Chosroes II. 90.000 Gefangene um geringes Geld ab, um sie dann sämtlich aufs grausamste zu opfern (Cluverus, Epitorne hist., p. 386; Hosmann, S. 92).

Zur Osterzeit des Jahres 1144 (Bollandisten, März 111, 588/91) fangen Juden zu Norwich in England einen zwölfjährigen Knaben William ein, fesseln ihn, zerstechen den Körper ihres Opfers mit scharfen Instrumenten. Das aus einer Wunde in der Nähe des Herzens ausfließende Blut wird aufgefangen. Um den Blutausfluß zu verlangsamen, begossen die sadistischen Mörder den Kopf des Kindes mit heißem Wasser. Die Leiche wurde in einen Sack gesteckt und außerhalb des Ortes in ein Gebüsch geworfen. Der von den Juden bestochene Amtsvorsteher des Ortes unterschlug eine eingegangene Anzeige. Schließlich wurde der Mord aber doch gesühnt. Das Opfer wurde von der Kirche heiliggesprochen. England hat im 12. Jahrhundert noch weitere Blutverbrechen zu verzeichnen, so 1160 zu Glocester (Mon. Germ. hist. Script. VI, 5 2 0; Boll., März III, 589).

1181, unter der Regierung Heinrichs II., weiß der Chronist von einer zu London an dem Knaben Robert zur 0sterzeit vollzogenen rituellen Schächtung zu berichten (Boll., März III, 589).

Nach den Monumenta Historica Germaniae (Scriptores, vol. VI sowie Acta sanct. März III, 591) wurde während des Osterfestes 1171 ein Knabe aus Blois von Juden gekreuzigt und in einem Sack in die Loire geworfen. Graf Theobald von Chartres ließ die Anführer verbrennen. Diejenigen, die zum Christentum übertraten, wurden begnadigt.

In Frankreich wurde im Keller des Schlosses von Pontoise weiterhin am 25. März des Jahres 1179 ein Knabe von Juden gegeißelt und unter den höhnischen Zurufen einer rasenden Judenmeute zur Verblutung ans Kreuz gespannt. Das Kind ist als der "Heilige Richard von Paris" in die Reihe der Märtyrer eingegangen und stand beim Volk in hoher Verehrung (Boll., März III, 591). Sein Körper ruht in der Innocenzkirche zu Champeaux.

D'Arbois de Jubainville berichtet in seiner "Geschichte der Herzöge und Grafen der Champagne" (Paris, 1865, IV, 1. Teil, S. 72) unter dem 15. April des Jahres 1192 folgende Tatsache: Die Juden von Braisne hatten einen Christen mit Dornen gekrönt, führten ihn sodann mit auf dem Rücken gebundenen Händen durch die Straßen, peitschten und kreuzigten ihn; dies geschah unter den Augen der von den Juden bestochenen Gräfin Agnes von Dreux. "Die Empörung war allgemein. König Philipp August, eben aus dem Heiligen Lande zurückgekehrt, begab sich in eigener Person nach Braisne und ließ 80 Juden verbrennen." - Dieser König hatte die feste Überzeugung, daß alljährlich während der Karwoche die Juden einen Christen heimlich opferten! Obgleich die Juden in seinem Reich, besonders aber zu Paris, im "Jüdischen Athen" der damaligen Zeit, großen Einfluß hatten, fand dieser König den seltenen Mut, drakonische Vergeltungsmaßnahmen zu treffen. Der Jude Caro spricht in seiner "Sozial und Wirtschaftsgeschichte der Juden", I, S. 362 zwar von einem "grausamen Verfahren in Bray-sur-Seine (1192), wo ihrer 80 und mehr (Juden) den Tod fanden", unterläßt aber wohlweislich nähere Angaben über die Gründe dieser "Judenverfolgung!"

Im 13. Jahrhundert scheint sich dieser entsetzliche Brauch immer mehr auszubreiten. In Saragossa stellten die Juden unter sich das Gesetz auf, daß jeder, der ein nichtjüdisches Kind einlieferte, von allen Abgaben und Schulden befreit sein sollte! Während der langen Regierungszeit Königs Alfons X. des "Weisen" (1252/84) ereigneten sich zahllose, z. T. gerichtlich und historisch beglaubigte Ritualverbrechen auf spanischem Boden. Alfons X. von Kastilien ist schließlich von der Tatsache der Blutmorde so überzeugt, daß er in dem 24. Band des von ihm verfaßten Strafgesetzes "Las Partidas" (benannt nach der Siebenteilung) folgende Bestimmung eigenhändig beifügte: "Da es gerichtlich bewiesen und konstatiert ist, daß die Juden vor ihrem Osterfeste zur Verhöhnung und Erniedrigung des Christentums, sowie zum Zwecke der Blutopferung alljährlich Christenkinder ermorden, befehle ich, daß jeder Jude, der eines solchen Verbrechens überführt wird, oder auch nur behufs symbolischer Verspottung der Christenheit eine aus Wachs nachgebildete, einen Christen darstellende Figur kreuzigt, ein Kind des Todes werde!" - Juden durften um die Osterzeit ihr Haus nicht verlassen. Der sexuelle Verkehr der Juden mit Christinnen wurde unter Todesstrafe gestellt. - Fürwahr, ein weiser König, aber auf Grund seiner Handlungsweise leider eine Ausnahmeerscheinung! (Géza von önody, S. 79; vgl. auch G. Caro II, 239). Im Jahre 1220 wurde zu Weißenburg im Elsaß das Kind Heinrich von Juden getötet (Acta sanct., April II, p. 505). 1225 entzogen Juden in München einem kleinen Kind mittels Stichen und Einschnitten alles Blut, "indem sie sich ihrer gewöhnlichen verbrecherischen Praktiken bedienten" (H. Desportes, S. 65). Durch Zufall wurde das Verbrechen entdeckt: 140 Juden wurden zum Feuertod verurteilt (siehe Meichelbeck, Geschichte von Freising, II, 94).

 

Die Deutschen greifen zur Selbsthilfe

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