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Narvik Agreement The agreement was worked out in two tempi, it started at 09.15 and then 9.50 -------------- Abkommen von Spionskop außerhalb Narvik zwischen der norwegische Truppen in Nordnorwegen und die deutsche Streitkräfte i Nord-Norwegen.
Spionskop bei Bjørnefjell 10. juni 1940 9.15 Uhr.
K a p i t u l a t i o n s v e r h a n d l u n g e n
Zwischen dem Befehlshaber der deutschen Streitkräften in Nord-Norwegen, Generalleutnant Dietl, und dem vom Befehlshaber der norwegischen Truppen in Nordnorwegen, General Ruge, entsandten bevollmächtigten offizier, Oberstleutnant Wrede Holm, wurden volgende Kapitulationsverhandlungen abgeschlossen. Die Feindselichkeiten werden zwischen den bisher noch mit der Deutschen Wehrmacht im Kampfe gestandenen Teilen der norwegischen Wehrmacht - in folgenden kurz "norwegische Nord- arme" genannt - und der deutschen Wehrmacht am 9.6 40/ 24.00 Uhr (nordische Zeit) unter nachstehenden Bedingungen eingestellt. 1) Die norwegische Nordarme verpflichtet sich, bis spätestens 18,juni 1940/ 24.00 Uhr sämtliche in ihrem Gewahrsam be- findlichen Kriegsgefangenen der deutsche Wehrmacht an diesen zu übergeben. Die Übergabe und Übernahme der Kriegsgefangenen erfolgt auf Grund vorheriger Anmeldung der Norwegischen Dienststellen in Narvik. Die in Lazaretten, Krankenhäusern usw, befindlichen verwundeten deutschen Kriegsgefangenen sind dort bis zur Erreichung der Transportfähigkeiten zu belassen, sodann in der gleichen Weise an die deutsche Wehrmacht zu übergeben. Die norwegische Nordarme übergibt baldigst eine namentliche Liste der in norwegischen Lazaretten, Krankenhäusern usw. befindlichen deutschen Kriegsgefangenen. Bis zum 18. Juni 1940 ist von der norwegischen Nordarme an die deutschen Wehrmachtsbefehlhaber in Nordnorwegen ein vollständiges namentliches Verzeichnis derjenigen ihr bekannten deutschen Kriegsgefangenen zu übergeben, die von den alliierten Truppen ausserhalb des norwegischen Hoheitsgebiets weggeführt wurden. 2) Sämtliches Kriegsgerät des norwegischen Heeres, der Marine und Luftwaffe einschl. des von den alliierten Truppen in Norwegen zurückgelassenen Kriegsgeräts - gleichgültig ob sie dieses z. Zt. in Händen der norwegischen truppen oder in Lagern, Zeughäusern oder wo sonst immer in Norwegen befindet - ist in derzeitigen Zustand an die deutsche Wehrmacht auszuliefern. Unter Kriegsgerät ist in diesem sinne zu verstehen: alle Waffen aller art mit zugehörigen Munition, sämtliches Gerät und Ausrüstung jeder art, alle Fahrzeuge, Kraftfahrzeuge und sonstige Transportmittel jeder art, alle Fahrzeuge, Kriegsschiffe und militärische Hilfsschiffe, alle Heereseigene Pferde und hierfür bestimmte Futtermitteln, alle Bestände und Vorräte an Verpflegung, Bekleidung usw. Die bereits jetzt von norwegischen Nordarme an norwegische Zivilpersonen abgegebene Pferde und Fahrzeuge sind von der Abgabe an die deutsche Wehrmacht zunächst ausgenommen, in Zukunft, (das heisst vom Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Vertrages) bedarf jedoch die Abgabe von Kraftfahrzeugen, Pferden und Fahrzeugen an Zivilpersonen der vorherigen Zustimmung des deutsche Wehrmachtsbefehlshaber. 3) Die norwegische Nordarme verpflichtet sich, keine Zerstörungen an Kriegsgerät irgend welcher art, wie es in vorstehender Zif- fer 2.) im einzelnen aufgeführt ist vorzunehmen oder zuzulassen. Sie verpflichtet sich ferner keinerlei Zerstörungen irgendwelcher Verkehrsmittel (Land-, Straßen-, Eisenbahn-, Schiffs- und Lufttrasportmittel), sowie von Verkehrswegen und Unterkünften jeder art mehr vorzunehmen oder dulden. Die norwegische Nordarme verpflichtet sich ferner, keinerlei Sabotageakte zuzulassen. 4) Die norwegische Nordarme verpflichtet sich, die sofortige Demobilisierung aller Truppenenteile an den planmässig hierfür vorgesehenen Orten durchzuführen. Die deutsche Wehrmacht hat das Recht, die durchführung dieser Maßnahme an Ort und Stelle nachzuprüfen. Alle "Eingezogenen" norwegischen Mannschaften und Unteroffiziere sollen baldigst in ihre Heimatort entlassen werden. Die norwegischen "Berufssoldanten", sowie sämtliche noch im Dienst befindlichen Offiziere können später nach Entlassung der Mannschaften entlassen werden, falls sie schriftlich auf Ehrenwort erklären, daß sie sich freiwillig aus ihrer der zeigen militärischen Stellung zurückziehen und während der Dauer der Besetzung Norwegen durch der deutsche Wehrmacht keinerlei kriegerische oder feindliche Handlungen gegen das deutsche Reich, die deutsche Wehrmacht, deutsche Staatsangehörige oder die verbündeten des deutschen Reiches begehen. Alle Offiziere und Berufssoldaten, die diese ehrenwörtliche Erklärung abgeben, haften mit ihrem gesamten besitz und vermögen für die Erklärung siehe Beilage. 5) Die norwegische Nordarme verpflichtet sich, sämtliche noch auf norwegische Gebiet befindlichen Soldaten der mit dem Deutschen Reich im Kriege stehenden Mächte baldmöglichst an die deutsche Wehrmacht zu übergeben. 6) Die Deutsche Wehrmacht wird die in ihrem Gewahrsam befindlichen norwegischen Kriegsgefangene, sobald sämtliche deutschen Kriegsgefangenen von der norwegischen Armee an die Deutsche Wehrmacht übergeben worden sind, zu einem noch näher zu bestimmenden Zeitpunkt ab die Dienststellen der norwegischen Armee übergeben. 7) Die Deutsche Wehrmacht wird den norwegischen Offizieren, die der Deutschen Wehrmacht in offene Kampf gegenüber gestanden sind, die Seitenwaffen belassen. ---------------- Beide Vertrage schließenden Parteien verpflichten sich die vereinbarten Kapitulationen gewissenhaft zu beachten. Dieses Abkommen tritt mit der Unterzeichnung in kraft, Geschlossen und gefertigt
Für die Deutsche Wehrmacht:
Der Deutsche Wehrmachtsbefehlshaber in Nordnorwegen
Dietl (s) Generalleutnant Für die norwegische Nordarme:
Der Bevollmächtigte des norweg. Oberbefehlshaber: Wrede Holm (Hans signatur) Oberstleutnant
-------------------- Spionskop bei Bjørnefjell, 10. juni 1940 9.30 Uhr
Zusätze
zur Kapitulationsverhandlungen vom 10.6.40.
Zu Ziffer 2: a) Soweit die "eingezogenen" Mannschaften bei ihrer Entlassung wegen Mangel an Zivilkleidern in Uniform in ihre Heimatsorte zurückkehren, hat es dabei sein Bewenden. Von den Eingezogenen mitgebrachten eigene Rucksäcke, Decken und Ausrüstungsstücke dürfen bei der Entlassung mit nach Hause genommen werden.
b) Die norwegische Wehrmacht stellt baldmöglichst zur Verfügung: aa) eine Anzahl von Kuttern oder Motorboote nach Narvik, bb) 5 Personenkraftwagen mit Fahrer nach Øyord, cc) etwa 10 Lastkraftwagen mit Fahrer nach Bjerkvik. Die übergabebereiten Bestände an Waffen, Munition und Kriegsgerät aller art sind dem deutschen Wehrmachtbefehlshaber baldmöglichst anzuzeigen.
Zu Ziffer 4: a) Das norwegische Oberkommando übersendet dem deutschen Wehrmachtsbefehlshaber baldmöglichst einen Plan über die beabsichtigte Durchführung der Demobilisierung der Norwegischen Truppen. b) Diejenigen Truppenteile, deren Demobilmachung ausserhalb des Raumes Tromsø-Harstad-Narvik erfolgt, geben ihre Waffen, Munition und Ausrüstung usw vor Abtransport in ihre Standorte ab. Die Mannschaftestransporte nach Mosjøen, Drontheim und Steinkjær sind dem deutschen Wehrmachtsbefehlshaber vorher anzuzeigen. c) Der norwegische Oberbefehlshaber, General Ruge, steht dafür ein, daß sämtliche Offiziere mit Ausnahme der nicht mehr erreichbaren, bereits entlassene Offiziere) und Berufssoldaten veranlaßt werden, sich zu erklären, ob sie die "ehrenwörtliche Erklärung" gemäß Ziffer 4 der Kapitulationsverhandlung abgeben wollen oder nicht. Er stellt dem deutschen Wehrmachtsbefehlshaber ein Verzeichnis all der Offiziere und Berufssoldaten zu, die die "ehrenwörtliche Erklärung" abgegeben haben und übersendet gleichzeitig diese "Erklärung" dem deutschen Wehrmachtsbefehlhaber. Er stellt ferner sämtlichen Offiziere und Berufssoldaten, die die Abgabe der "ehrenwortlichen Erklärung" ablehnen, zur Verfügung des deutschen Wehrmachtbefehlshabers.
Zur Ziffer 5: Diese Ziffer bezieht sich nicht auf Soldaten der Norwegische Wehrmacht.
Geschlossen und gefertigt
Für die Deutsche Wehrmacht:
Der Deutsche Wehrmachtsbefehlshaber in Nordnorwegen
Dietl (s) Generalleutnant Für die norwegische Nordarme:
Der Bevollmächtigte des norweg. Oberbefehlshaber: Wrede Holm (Hans signatur) Oberstleutnant
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