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Die Juden und die Konzentrationslager: Ein
Tatsachenbericht vom Roten Kreuz

Es gibt eine Übersicht über die jüdischen
Frage in Europa während des Zweiten Weltkrieges und die Zustände in den
deutschen Konzentrationslagern, welche fast einmalig ist in ihrer
Ehrlichkeit und Objektivität, nämlich der dreibändige Bericht des
Internationalen Komitees vom Roten Kreuz über seine Arbeit im Zweiten
Weltkrieg (Genf, 1948). Dieser umfassende Bericht von einer völlig neutralen
Quelle, schliesst ein und erweitert zwei vorher erschienene Werke: Documents
sur l’activité du CICR en faveur des civils detenus dans les camps de
concentration en Allemagne 1939-1945 (Dokumente über die Tätigkeit des
Komitees des Internationalen Roten Kreuzes für die Zivilgefangenen in den
Konzentrationslagern in Deutschland) (Genf, 1946) und Inter Arma Caritas,
Die Arbeit des Internationalen Komitees des Roten Kreuzes während des
Zweiten Weltkrieges (Genf, 1947). Die Autorengruppe unter der Leitung von
Frederic Siordet erklärt in der Einleitung, dass der Bericht in der
Tradition des Roten Kreuzes, strikte politische Neutralität zu wahren,
erstellt wurde, und hierin liegt sein grosser Wert.
Das Internationale Komitee vom Roten Kreuz berief sich auf die Genfer
Militärkonvention von 1929, um Zugang zu den Zivilgefangenen zu erhalten,
die in Mittel- und Westeuropa durch die deutschen Behörden interniert waren.
Im Gegensatz dazu, war es dem Komitee nicht möglich, Zugang in der
Sowjet-Union zu erhalten. Die Millionen Zivil- und Militär-Gefangenen in der
Sowjet-Union, deren Lebensbedingungen bei weitem als die schlechtesten
bekannt waren, waren völlig von jeder Aufsicht ausgeschlossen.
Der Rote Kreuz-Bericht ist vor allem wertvoll, weil er zunächst die
rechtlichen Umstände klärt, unter denen die Juden in Konzentrationslager
interniert wurden, nämlich als feindliche Ausländer. Indem er zwei Arten von
Zivil-Gefangenen beschreibt, unterscheidet der Bericht die zweite Art als
‘Zivilisten, die aus verwaltungstechnischen Gründen ausgesiedelt wurden, (in
Deutsch ‘Schutzhäftlinge’), die aus politischen oder rassischen Gründen
festgenommen waren, weil ihre Anwesenheit als Gefahr für den Staat oder die
Besatzungsstreitkräfte angesehen wurde’ (Band III, Seite 73). Diese
Personen, fährt der Bericht fort, ‘wurden eingestuft wie Verhaftete oder
Gefangene unter dem allgemeinen Gesetz aus Sicherheitsgründen’ (Seite 74).
Der Bericht gibt zu, dass die Deutschen dem Roten Kreuz zunächst ungern die
Überwachung der Gefangenen aus Sicherheitsgründen gewähren wollten, das
Komitee diese wichtige Genehmigung von Deutschland jedoch gegen Ende 1942
erhielt. Es war ihnen vom August 1942 an erlaubt, in den
Haupt-Konzentrationslagern von Deutschland Lebensmittel-Pakete zu verteilen,
und ‘vom Februar 1943 ab wurde diese Erlaubnis auf alle Lager und
Gefängnisse ausgedehnt’ (Band III, Seite 78). Das Komitee stellte bald die
Verbindung zu allen Lagerkommandanten her und setzte ein Lebensmittel
Hilfs-Programm in Bewegung, das bis in die letzten Monate des Jahres 1945
funktionierte. Dankesbriefe dafür strömten von jüdischen Internierten herein.
Empfänger der Rot-Kreuz-Pakete waren Juden
Der Bericht stellt fest, dass ‘täglich bis zu 9.000 Pakete
gepackt wurden. Von Herbst 1943 bis Mai 1945 wurden insgesmt 1.112.000
Pakete mit einem Gesamtgewicht von 4.500 t an die Konzentratiolager
verschickt’ (Band III, Seite 80). Zusätzlich zu den Lebensmitteln, erhielten
die Internierten Bekleidung und Medikamente. ‘Pakete wurden gesandt an:
Dachau, Buchenwald, Sangershausen, Sachsenhausen, Oranienburg, Flossenburg,
Landsberg a.Lech, Flöha, Ravensbrück, Hamburg-Neuengamme, Mauthausen,
Theresienstadt, Auschwitz, Bergen-Belsen, an Lager bei Wien und in
Mittel-und Süddeutschland. Die Hauptempfänger waren Belgier, Holländer,
Franzosen, Griechen, Italiener, Norweger, Polen und staatenlose Juden’ (Band
III, Seite 83). Im Laufe des Krieges ‘war das Komitee in der Lage,
Hilfslieferungen von über 20 Millionen Schweizer Franken, die durch jüdische
Wohlfahrts-Organisationen in der ganzen Welt gesammelt waren, besonders
durch das amerikanische Joint Distribution Committee von New York, zu
verschicken und zu verteilen’ (Band I, Seite 644). Letzterer Organisation
war durch die deutsche Regierung erlaubt worden, in Berlin ein Büro zu
unterhalten, bis Amerika in den Krieg eintrat. Das Rote Kreuz beschwerte
sich, dass Behinderungen ihres Hilfsprogramms nicht von Seiten der Deutschen
erfolgten, sondern durch die dichte Blockade Europas durch die Alliierten.
Ihre meisten Einkäufe tätigten sie in Rumänien, Ungarn und der Slowakei.
Das Komitee lobte besonders die freiheitlichen Zustände in Theresienstadt
bis zur Zeit seines letzten Besuches im April 1945. Dieses Lager, ‘wohin
ungefähr 40.000 Juden aus verschiedenen Ländern angesiedelt waren, war ein
verhältnismässig bevorzugtes Ghetto’ (Band III, Seite 75). Entsprechend dem
Bericht, ‘war es den Delegierten des Komitees möglich, das Lager
Theresienstadt zu besichtigen, das ausschliesslich für Juden bestimmt war
und unter besonderen Bedingungen verwaltet wurde. Durch Nachrichten, die das
Komitee erhielt, waren diese Lager als ein besonderer Versuch verschiedener
Führer des Reiches begonnen worden… Diese wünschten, den Juden die
Möglichkeit zu geben, ein gewisses Gemeindeleben unter eigener Verwaltung
und beinahe eigener Hoheit zu haben…Zwei Delegierten war es möglich, das
Lager noch am 6. April 1945 zu besuchen. Sie bestätigten den angenehmen
Eindruck ihres ersten Besuches’ (Band I, Seite 642).
Das Komitee hatte auch Lob für das Regime von Ion Antonescu, des
faschistischen Rumänien, das es ihm ermöglichte, seine Hilfe auf 183.000
rumänische Juden zu erweitern, bis zur Zeit der sowjetischen Besetzung. Dann
hörte die Hilfe auf, und das Rote Kreuz beklagte sich bitter, dass es
niemals Erfolg hatte ‘irgend etwas nach Russland zu senden’ (Band II, Seite
62). Die gleiche Lage traf auch auf viele Lager in Deutschland nach ihrer
‘Befreiung’ durch die Russen zu. Das Komitee erhielt, bis zur Zeit der
russischen Besetzung, grosse Mengen Post von Auschwitz, als viele der
Internierten westwärts evakuiert wurde. Aber die Bemühungen des Roten
Kreuzes, den uner den Sowjets in Auschwitz verbliebenen Internierten Hilfe
zu senden, war zum Scheitern verurteilt. Jedoch wurden weiterhin an
ehemalige Insassen von Auschwitz, die in andere Lager, wie Buchenwald oder
Oranienburg, gebracht worden waren, Lebensmittelpakete geschickt
Kein Beweis von
Völkermord
Einer der wichtigsten Aspekte des Berichtes des Roten Kreuzes ist, dass er
die wahre Ursache der Todesfälle klarstellt, die unzweifelhaft gegen Ende
des Krieges in den Lagern eingetreten waren. Der Bericht sagt: „Durch die
chaotischen Zustände in Deutschland während der letzten Kriegsmonate nach
der Invasion, als die Lager keinen Lebensmittelnachschub mehr erhielten,
forderte die Hungersnot eine steigende Zahl von Opfern. Die deutsche
Regierung selbst, alarmiert durch die Lage, benachrichtigte das Rote Kreuz
am 1. Februar 1945 …Im März 1945 ergaben Besprechungen zwischen dem
Präsidenten des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz und dem General der
SS Kaltenbrunner entscheidende Ergebnisse.
Die Hilfsleistungen konnten ab sofort durch das Komitee selbst verteilt
werden, und es war je einem Delegierten des Roten Kreuzes erlaubt, im Lager
zu bleiben…“ (Band III, Seite 83).
Natürlich waren die deutschen Behörden äusserst bemüht, die Lage, soweit es
möglich war, zu verbessern. Das Rote Kreuz sagte denn auch sehr deutlich,
dass die Lebensmittellieferungen zu dieser Zeit wegen der Alliierten
Luftangriffe auf das deutsche Verkehrsnetz eingestellt werden mussten, und
protestierte im Interesse der internierten Juden gegen den „barbarischen
Luftkrieg der Alliierten“ (Inter Arma Caritas, Seite 78). Am 2. Oktober 1944
warnte das Komitee vom Internationalen Roten Kreuz das deutsche Auswärtige
Amt vor dem bevorstehenden Zusammenbruch des deutschen Verkehrssystems und
erklärte, dass der Zustand der Hungersnot für die gesamte Bevölkerung in
Deutschland unvermeidlich sei.
Wenn man sich mit diesem umfassenden dreibändigen Bericht befasst, ist es
wichtig zu betonen, dass die Delegierten des Internationalen Roten Kreuzes
in dem von den Achsenmächten besetzten Europa auch nicht einen Beweis für
eine gewollte Vernichtungspolitik der Juden fanden. In allen 1.600 Seiten
deutet der Bericht nicht einmal auf solch ein Ding wie eine Gaskammer hin.
Er gibt zu, dass Juden, ebenso wie auch viele andere
Kriegszeit-Nationalitäten, Unbilden und Entbehrungen erlitten, aber das
vollständige Schweigen über das Thema einer geplanten Vernichtung, ist eine
klare Widerlegung der Sechs-Millionen-Legende. Wie die Vertreter des
Vatikans, mit denen es zusammenarbeitete, war es dem Roten Kreuz nicht
möglich, wie es heute üblich geworden ist, in die unverantwortlichen
Anklagen einzustimmen.
Was die wirkliche Sterberate anbetrifft, hebt der Bericht hervor, dass die
meisten jüdischen Ärzte von den Lagern zur Bekämpfung der Typhus-Epidemie an
der Ostfront eingesetzt waren, so dass sie nicht in der Lage waren, die
Typhus-Epidemie, die 1945 in den Lagern ausbrach, zu bekämpfen (Band I,
Seite 204).
Übrigens wird ständig behauptet, dass Massenhinrichtungen in Gaskammern
stattfanden, die als Brausebäder getarnt waren. Auch mit dieser Anklage
macht der Bericht reinen Tisch. „Nicht nur die Waschplätze, sondern auch die
Badeeinrichtungen, Duschen und Wäschereien wurden von den Delegierten
untersucht. Oft griffen sie ein, wenn Installationen zu verbessern oder zu
reparieren oder zu vergrössern waren (Band III, Seite 594).
Nicht alle waren interniert
Band III des Rot-Keuz-Berichtes, Kapitel 3 (1. jüdische Zivilbevölkerung)
handelt von „der Hilfe, die dem jüdischen Teil der freien Bevölkerung“
gegeben wurde, und dieses Kapitel macht ganz klar, dass bei weitem nicht
alle europäischen Juden in Konzentrationslagern festgehalten wurden, sondern
blieben, unter gewissen Beschränkungen, Teil der freien Zivilbevölkerung.
Dies steht im Gegensatz zu der „Gründlichkeit“ des angeblichen „Vernichtungs-Programmes“
und zu der Behauptung in den gefälschten Hoess-Memoiren, dass Eichmann
besessen war „jeden einzelnen Juden, den er bekommen konnte“, festzunehmen.
In der Slowakei zum Beispiel, wo Eichmanns Assistent Dieter Wisliceny
verantwortlich war, stellt der Bericht fest, dass ein grosser Teil der
jüdischen Minderheit die Erlaubnis hatte, im Lande zu bleiben, und zu
bestimmten Zeiten wurde dies bis Ende August 1944 als ein für Juden
verhältnismässig sicheres Gebiet angesehen, besonders für solche aus Polen.
Diejenigen, die in der Slowakei blieben, lebten bis zum Aufstand gegen die
deutschen Truppen im August 1944 dort in Sicherheit. Es ist wahr, dass das
Gesetz vom 15. Mai 1942 Inhaftierung von Tausenden von Juden gebracht hatte,
die dann in Lagern gehalten wurden, wo die Lebensmittelversorgung und
Unterkunft annehmbar war und wo den Internierten erlaubt wurde, gegen
Bezahlung zu arbeiten, und zwar zu Bedingungen, die denen auf dem freien
Arbeitsmarkt ähnlich waren (Band I, Seite 646).
Nicht nur konnte eine grosse Anzahl von den 3.000.000 oder so europäischer
Juden eine Internierung vermeiden, sondern die Auswanderung der Juden wurde
während des ganzen Krieges fortgesetzt, allgemein über Ungarn, Rumänien und
die Türkei. Ironischerweise wurde auch die Nachkriegs-Auswanderung der Juden
aus deutsch-besetzten Gebieten durch das Reich erleichtert, wie im Falle der
polnischen Juden, die vor der Besetzung nach Frankreich gekommen waren. „Die
Juden aus Polen, die, während sie in Frankreich waren,
Einwanderungserlaubnis für die USA erhalten hatten, wurden von den Deutschen
als amerikanische Staatsbürger behandelt, und die Gültigkeit der Pässe,
ausgestellt durch die Konsulate südamerikanischer Staaten, wurden anerkannt“
(Band I, Seite 645). Als künftige amerikanische Staatsbürger wurden diese
Juden im Lager für amerikanische Fremde in Vittel im Süden Frankreichs
erfasst.
Besonders die Auswanderung von europäischen Juden aus Ungarn ging während
des Krieges ungehindert durch die deutschen Behörden weiter. „Bis März
1945“, sagt der Bericht des Roten Kreuzes, „konnten die Juden Ungarn
verlassen, wenn sie im Besitz eines Visas für Palästina waren“ (Band I,
Seite 648). Sogar nach der Ablösung der Horty-Regierung 1944 (nach dem
Versuch, einen Waffenstillstand mit den Sowjets zu machen) durch eine von
den Deutschen mehr abhängige Regierung, wurde die Auswanderung der Juden
fortgesetzt. Das Rote-Kreuz-Komitee sicherte sich die Zusagen von England
und den USA „jedwede Hilfe zu geben, die Auswanderung der Juden aus Ungarn
zu ermöglichen“, und von der USA-Regierung erhielt das Komitee die Nachricht,
dass „die Regierung der Vereinigten Staaten… jetzt besonders ihre
Versicherung wiederholt, die sie für alle Juden getroffen hat, denen die
Ausreise erlaubt ist“ (Band I, Seite 649).
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