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1 |
Der deutsche Soldat
kämpft
ritterlich für den Sieg seines
Volkes. Grausamkeiten und nutzlose Zerstörungen
sind seiner unwürdig
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2 |
Der Kämpfer
muß
uniformiert oder mit einem besonders eingeführten
weithin sichtbar Abzeichen versehen sein. Kämpfen
in Zivilkleidung ohne ein solches Abzeichen ist verboten.
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3 |
Es darf kein Gegner
getötet
werden, der sich ergibt, auch nicht der Freischärler
und der Spion. Diese erhalten ihre
gerechte Strafe durch die Gerichte
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4 |
Kriegsgefangene
dürfen nicht
mißhandelt oder beleidigt werden.
Waffen, Pläne und Aufzeichnungen sind
abzunehmen. Von ihrer Habe darf sonst nicht weggenommen werden
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5 |
Dum-Dum-Geschosse
sind verboten. Geschosse dürfen
auch nicht in solche umgestaltet werden
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6 |
Das Rote Kreuz ist
unverletzlich. Verwundete Gegner sind
menschlich zu behandeln. Sanitätspersonal
und Feldgeistliche dürfen in ihrer
ärztlichen bzw. seelsorgerischen Tätigkeit
nicht behindert werden.
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7 |
Die Zivilbevölkerung
ist
unverletzlich. Der Soldat darf nicht plündern
oder mutwillig zerstören. Geschichtliche
Denkmäler und Gebäude,
die dem Gottesdienst, der Kunst, Wissenschaft oder der Wohltätigkeit
dienen, sind besonders zu achten. Natural- und Dienstleistungen von der Bevölkerung
dürfen nur auf Befehl von Vorgesetzten
gegen Entschädigung beansprucht werden.
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8 |
Neutrales Gebiet
darf weder durch Betreten oder
Überfliegen noch durch Beschießen
in die Kriegshandlung einbezogen werden
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9 |
Gerät ein deutscher Soldat in
Gefangenschaft,
so muß er auf
Befragen seinen Namen und Dienstgrad angeben. Unter keinen Umständen
darf er über Zugehörigkeit
zu seinem Truppenteil und über militärische,
politische und wirtschaftliche Verhältnisse
auf der deutschen Seite aussagen. Weder durch Versprechungen noch durch
Drohungen darf er sich dazu verleiten lassen
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10 |
Zuwiderhandlungen
gegen die vorstehenden Befehle in
Dienstsachen sind strafbar. Verstöße
des Feindes gegen die unter 1 - 8 angeführten
Grundsätze sind zu melden. Vergeltungsmaßregeln
sind nur auf Befehl der höheren Truppenführung
zulässig
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