Geschichte ist wichtig, es ist nicht „rückwärtsgewandte
Nostalgie“, wenn ich immer wieder darauf zurückkomme. Wenn die Deutschen
wüßten, was damals alles gegen sie unternommen wurde, und wie im „Nachkrieg“
die deutsche Industrie zerstört, die Menschen in Millionenzahl umgebracht
und durch fabrizierte Meldungen über „Greueltaten“ ihre Seele gemordet wurde,
wir hätten noch heute abend Revolution. Beachten Sie die vielfältigen
Quellen!
Kü.
Der „Fackelmännerbefehl“
29. Oktober 2011 von
honigmann
Aus
Metapedia
Der sogenannte
Fackelmännerbefehl ist der Befehl Stalins Nr. 0428 vom 17. November 1941. Er
besagt, daß russische Partisanen in deutschen Uniformen – vornehmlich denen
der Waffen-SS – in “40 bis 60 km Tiefe ab der Hauptkampflinie alle
Siedlungen zu zerstören und die Zivilbevölkerung niederzumachen” hätten.
Weiterhin sei darauf zu achten, daß Überlebende zurückblieben, die über die
vermeintlich deutschen Greueltaten berichten könnten. Diese Vorgehensweise
wurde auch durch die vielen Partisanen, die in deutschen Uniformen
gefangengenommen wurden, in der Ausführung bestätigt.
Stalin hatte zuvor am 3.
Juni 1941 in einer Rundfunkansprache alle Völker der Sowjetunion zum
bedingungslosen Partisanenkrieg gegen die Deutschen aufgerufen.
Fast täglich können wir in den Medien hören, daß die Wehrmacht beim
Vormarsch eine Politik der „verbrannten Erde“ betrieben habe, in deren Folge
das weite russische Land in schrecklichster Weise verwüstet wurde.
Abgesehen davon, daß kein Angreifer die für
seinen weiteren Vormarsch unabdingbare Infrastruktur des besetzten Gebietes
zerstören wird, gibt es mit Stalins Befehl Nr. 0428 vom 17. November 1941
einen Gegenbeweis.
Mit dem Ostackerprogramm
baute Deutschland das zerstörte Land wieder auf.
Wortlaut
Die Stawka des Obersten Befehlshabers befiehlt:
Alle Siedlungsgebiete, an denen sich deutsche Truppen befinden, sind auf 40
bis 60 Kilometer ab der Hauptkampflinie in die Tiefe zu zerstören und in
Brand zu setzen, 20 bis 30 Kilometer nach rechts und links von den Wegen.
Zur Vernichtung der Siedlungspunkte im angegebenen Radius ist die Luftwaffe
hinzuzuziehen, sind Artillerie- und Granatwerferfeuer großflächig zu nutzen,
ebenso die Kommandos der Aufklärung, Skiläufer und
Partisanen-Divisionsgruppen, die mit Brennstoffflaschen ausgerüstet sind.
Die Jagkommandos sollen überwiegend aus Beutebeständen in Uniformen des
deutschen Heeres und der Waffen-SS eingekleidet die Vernichtungsaktion
ausführen. Das schürt den Haß auf die faschistischen Besatzer und
erleichtert die Anwerbung von Partisanen im Hinterland der Faschisten. Es
ist darauf zu achten, daß Überlebende zurückbleiben, die über „deutsche
Greueltaten“ berichten können. Zu diesem Zweck sind in jedem Regiment
Jagdkommandos zu bilden in Stärke von 20 bis 30 Mann, mit der Aufgabe,
Sprengung und Inbrandsetzung der Siedlungspunkte durchzuführen. Es müssen
mutige Kämpfer für diese Aktionen der Vernichtung von Siedlungspunkten
ausgewählt werden. Besonders jene, die hinter den deutschen Linien [in
gegnerischen Uniformen] Siedlungspunkte vernichten, sind zu
Ordensverleihungen vorzuschlagen.
In der Bevölkerung ist zu
verbreiten, daß die Deutschen die Dörfer und Ortschaften in Brand setzen, um
die Partisanen zu bestrafen.
(Archiv Serie 429, Rolle 461,
Generalstab des Heeres, Abtlg. Fremde Heere Ost II H 3/70 Fr 6439568.
Lagerstätte: Nationalarchiv Washington) „Fackelmänner-Befehl“
bestätigt. Russischer Sicherheitsdienst FSB veröffentlicht Stalins Order Nr.
0428
Es gehört zu den Binsenweisheiten, daß wissenschaftliche Erkennntnisse
fortwährend neue Wertungen und Sichtungen erfahren. Auch geschichtliche
Erkenntnisse zählen hierzu, selbst wenn der „Revisionismus“, allerdings nur
in Mitteleuropa, die denkbar größte Gegnerschaft der reaktionärsten
Dogmatiker findet.
Als wir im Frühjahr 1997 (OB 12/97) erstmals Stalins sogenannten „Fackelmänner-Befehl“
veröffentlichten, konnten wir uns nur auf den Fund des im Washingtoner
Nationalarchiv (unter der Archiv Serie 429, Rolle 461, Generalstab des
Heeres, Abtlg. Fremde Heere Ost II H 3/70 Fr 6439568) aufbewahrten Dokuments
stützen. Inzwischen aber entschloß sich der Russische Sicherhheitsdienst FSB
offiziell dazu, den Befehl Stalins Nr. 0428 vom 17. November 1941 zu
veröffentlichen. Der populär als „Fackelmänner-Befehl“ bekanntgewordene
Erlaß Stalins sah vor, daß sowjetische „Jagdkommandos“ 40 bis 60 Kilometer
tief in das von der Wehrmacht bereits besetzte Gebiet der damaligen
Sowjetunion einzudringen hatten, um es „zu zerstören und in Brand zu setzen“.
Dabei sollten „die Jagdkommandos überwiegend aus Beutebeständen in Uniformen
des deutschen Heeres und der Waffen-SS eingekleidet“ werden, um die von
Stalin anbefohlenen „Vernichtungsaktionen ausführen“ zu können.
Dies, so die Ausführungen des Befehls,
„schürt den Haß auf die faschistischen
Besatzer und erleichtert die Anwerbung von Partisanen im Hinterland der
Faschisten. Es ist darauf zu achten, daß Überlebende zurückbleiben, die über
die ,deutschen Greueltaten’ berichten können“. Der Befehl führt weiter aus,
daß zu diesem Zweck in jedem Regiment „Jagdkommandos in Stärke von 20 bis 30
Mann mit der Aufgabe“ zu bilden seien, „Sprengungen und Inbrandsetzungen der
Siedlungspunkte durchzuführen.
Es müssen mutige Kämpfer für diese kühnen Aktionen der Vernichtung von
Siedlungspunkten ausgewählt werden. Besonders jene, die hinter den deutschen
Linien in gegnerischen Uniformen Siedlungspunkte vernichteten, sind zu
Ordensverleihungen vorzuschlagen“. Es wird damit offenkundig, daß Stalin mit
diesem Befehl die Grundlage und Praxis der „Taktik der verbrannten Erde“
schuf, die aus nahe liegenden Gründen immer wieder der deutschen Seite
unterstellt wurde. Es ist auch nahe liegend, daß dieses verbrecherische
Freischärlertum außerhalb der 1907 verabschiedeten Haager Landkriegsordnung
lag und deswegen auch von deutscher Seite mit Nachdruck bekämpft werden
konnte. Das Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“ (6/2000) führt am Beispiel der
auch in der DDR bei den „Jungen Pionieren“ zwangsweise zu höheren Ehren
gekommenen Partisanin Soja Kosmodemjanskaja aus, daß sie mit anderen
Freischärlern das bei Moskau gelegene Dorf Petrischtschewo auf der Grundlage
dieses Befehls in Brand steckte. Die Partisanin wurde schließlich durch
sowjetischen Verrat an die Wehrmacht ausgeliefert und gehängt und später von
der Sowjet-Propaganda zu einer „Heldin des großen Vaterländischen Krieges“
stilisiert. Dieser nunmehr von Moskau selbst bestätigte Befehl zwingt die
mit dem deutsch-sowjetischen Krieg befaßte Historikerschaft dazu, umgehend
den Verlauf von kriegsrechtswidrigen Kampfhandlungen immer auch unter dem
Gesichtspunkt Stalinscher Eingriffe im Sinne des „Fackelmäner-Befehls“ zu
beleuchten.
Selbstverständlich gehört auch hierzu, daß die aus Gründen unwahrer
Behauptungen und falscher Bilder geplatzte Propaganda-Schau des
Tabak-Millionärs Reemtsma diese Tatsachen zu berücksichtigen hat. Wie
verlautet, dauert die wissenschaftliche Überprüfung der
Antiwehrmachtsausstellung ohnehin länger als die ursprünglich geplanten drei
Monate. Ein erstes Zeichen bemühter Redlichkeit?
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Stalins „Fackelmänner-Befehl“ fabrizierte die angeblichen „deutschen
Greueltaten“
Daß geschichtliche
Erkenntnisse laufend ergänzt und daher auch fortwährend die daraus
resultierenden Schlußfolgerungen neu formuliert werden, gehört zu den
Grundkenntnissen eines jeden Wissenschaftlers aus der historischen Zunft,
weshalb es auch unsinnig wäre, einen beliebigen geschichtlichen
Erkenntnisstand festschreiben und etwa juristisch deckeln zu lassen.
Daß die historische Elle auch bei der Bewertung des Zweiten Weltkrieges
ständig neu angelegt werden muß, ergibt sich schon aus der Tatsache, daß
noch immer nicht alle Akten zur Einsicht für interessierte Wissenschaftler
frei verfügbar sind. Nachdem in den ersten Jahrzehnten naturgemäß das Pendel
in Richtung ausschlug, scheint es nunmehr in eine gegenläufige Phase
einzutreten.
So ist unlängst auch der in Europa beispiellose Stalinsche „Fackelmänner-Befehl“
in einem Washingtoner Archiv aufgetaucht, der die lange schon bekannte, von
Stalin angeregte Taktik der „Verbrannten Erde“ als ausdrückliche Order des
„Obersten Befehlshabers“ belegt. Danach waren sogenannte „Jagdkommandos“ der
Roten Armee gehalten, in den von der Deutschen Wehrmacht besetzten Gebieten
der Sowjetunion „40 bis 60 Kilometer ab der Hauptkampflinie in die Tiefe zu
zerstören und in Brand zu setzen. Damit nun aber diese barbarische Aktion
keine Abscheu bei den Bewohnern der Sowjetunion erregte, sollten die
ausführenden Kommandos der Roten Armee „überwiegend aus Beutebeständen in
Uniformen des deutschen Heeres und der Waffen-SS eingekleidet die
Vernichtungsaktion“ ausführen.*
Während nun in München die sogenannte „Wehrmachtsausstellung“ im
Münchener Rathaus gleichsam offiziöse „Weihen“ erhalten hat, steht die
historische Zunft vor neuen Aufgaben, die es nun wissenschaftlich zu
beantworten gilt. Die List der Geschichte ist allemal mächtiger als die
perfide Rechnung jener Kreise, die mit dem dumpfen Geschmack der
Mittelmäßigkeit spekulieren.
P.F.
Stalins Befehl Nr. 0428
vom 17. November 1941
Die Stawka des Obersten Befehlshabers befiehlt:
1.
Alle Siedlungsgebiete, an
denen sich deutsche Truppen befinden, sind auf 40 bis 60 Kilometer ab der
Hauptkampflinie in die Tiefe zu zerstören und in Brand zu setzen, 20 bis 30
Kilometer nach rechts und links von den Wegen. Zur Vernichtung der
Siedlungspunkte im angegebenen Radius ist die Luftwaffe hinzuzuziehen, sind
Artillerie- und Granatwerferfeuer großflächig zu nutzen, ebenso die
Kommandos der Aufklärung, Skiläufer und Partisanen-Divisionsgruppen, die mit
Brennstoffflaschen ausgerüstet sind.
Die Jagkommandos sollen
überwiegend aus Beutebeständen in Uniformen des deutschen Heeres und der
Waffen-SS eingekleidet die Vernichtungsaktion ausführen. Das schürt den Haß
auf die faschistischen Besatzer und erleichtert die Anwerbung von Partisanen
im Hinterland der Faschisten. Es ist darauf zu achten, daß Überlebende
zurückbleiben, die über „deutsche Greueltaten“ berichten können.
2
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Zu diesem Zweck sind in jedem Regiment Jagdkommandos zu bilden in Stärke von
20 bis 30 Mann, mit der Aufgabe, Sprengung und Inbrandsetzung der
Siedlungspunkte durchzuführen. Es müssen mutige Kämpfer für diese Aktionen
der Vernichtung von Siedlungspunkten ausgewählt werden.
Besonders jene, die hinter den deutschen Linien in gegnerischen Uniformen*
Siedlungspunkte vernichten, sind zu Ordensverleihungen vorzuschlagen. In der
Bevölkerung ist zu verbreiten, daß die Deutschen die Dörfer und Ortschaften
in Brand setzen, um die Partisanen zu bestrafen.
(Archiv
Serie 429, Rolle 461, Generalstab des Heeres, Abtlg. Fremde Heere Ost II H
3/70 Fr 6439568. Lagerstätte: Nationalarchiv Washington)
*Hierzu gibt es einen auch schon von Baring in der FAZ besprochen Artikel
von Hartmann und Zarusky/IfZ in den Vierteljahresheften für Zeitgeschichte
VfZ. Die beiden Verfasser vermuten, daß die Passage über die Benutzung
deutscher Uniformen irgendwann in den echten Befehl hineingefälscht worden
sei.
Gruß
Der Honigmann