Der Publizist und Redner Bernhard Schaub (Dornach bei Basel), Verfasser dieses
Informationsblattes, ist Schweizer. Er war Lehrer für Deutsch und Geschichte
an Waldorfschulen, bevor er 1993 wegen der Publikation eines Buches, in dem er
zur neutralen Erforschung des Holocaust aufgerufen hatte, entlassen wurde.
Auch eine spätere Anstellung als Pädagogischer Leiter einer
Erwachsenenbildungsschule wurde ihm aus ähnlichen Gründen gekündigt. 2006 nahm
er als Redner an der von Präsident Achmadinedschad einberufenen
Holocaust-Konferenz in Teheran teil. 2007 wurde er vom Amtsgericht Dornach
wegen angeblicher Holocaust-„Leugnung“ zu drei Monaten Gefängnis auf Bewährung
verurteilt.
www.bernhard-schaub.com
DENKEN MACHT FREI
Die Welt ist in Bewegung. Die Finanzkrise erschüttert das allzu blinde
Vertrauen in das herrschende wirtschaftliche und politische System. Das Gute
an dieser Krise: sie regt das Denken an. Viele ahnen, daß die Lösungen, die
uns von der Politik angeboten werden, keine Lösungen sind, sondern nur
Maßnahmen, um das jetzige System am Leben zu erhalten. Der Verdacht breitet
sich aus, daß die ganze Krise in Wirklichkeit eine gigantische
Umverteilungsaktion ist, um Geld und Macht noch mehr als bisher in den Händen
weniger zu zentralisieren. Es ist hohe Zeit, die Fraglosigkeit durch
Nachdenken abzulösen.
Das gegenwärtige Gesellschaftssystem ruht nämlich – wie alle Systeme – auf
gewissen Axiomen, auf Säulen, an denen nicht gerüttelt werden darf, ohne daß
das Ganze einsturzgefährdet ist. Solche Säulen sind deswegen immer auch
Tabu-Zonen. Wer in unserer Gesellschaft vorankommen oder auch nur geduldet
werden will, tut gut daran, gewisse Glaubenssätze nachzusprechen oder
wenigstens nicht offen zu bestreiten: Dazu gehört das Bekenntnis zur Freien
Marktwirtschaft samt Zinswirtschaft und Unabhängigkeit der Banken, zur
sogenannten parlamentarischen Demokratie samt zugehörigem
Links-Rechts-Parteiensystem, das Bekenntnis zu Philosemitismus und
Antirassismus, Homosexualität und Abtreibung samt wohllautendem Bekenntnis zu
den Menschenrechten, in deren Besitz man sich wähnt. Es ist zwar gestattet,
jeder beliebigen Religion oder Weltanschauung anzuhängen – aber unter der
stillschweigenden Voraussetzung, daß man es nicht wirklich ernst meint.
Andernfalls gerät man sehr schnell in den Geruch des Fundamentalismus. Unter
Fundamentalisten versteht die Politik- und Medienlandschaft von heute einen
Menschen, der seine katholische oder evangelische oder islamische oder
nationale – oder welche Anschauung auch immer – gegebenenfalls höher stellt
als die oben aufgeführten Höchstwerte. Deswegen können Fundamentalisten in der
globalistischen Neuen Weltordnung, die das Hauptthema der amerikanischen
Politik ist, nicht geduldet werden. Es ist übrigens nur ein sehr kleiner
Schritt, der den Fundamentalisten von der Verleumdung trennt, ein Terrorist zu
sein. Und welche Behandlung auf Terroristen wartet, muß hier nicht näher
ausgeführt werden. Dafür ist durch den 11. September vorgesorgt.
Der nachdenkliche Europäer stellt verwundert fest, daß die Tabu-Zonen, durch
die Political Correctness festgestellt und durch Justiz und Medien bewacht,
immer größer werden. Durch allerhand Maulkorbgesetze wird der Bürger zum
Schweigen verurteilt und durch den drohenden grotesken EU-Haftbefehl
eingeschüchtert, weil er nicht mehr weiß, was wo warum strafbar ist. Letzthin
wurde bekanntgegeben, im Jahre 2008 seien in der BRD annähernd 14‘000 „rechte
Straftaten“ – was auch immer das sein soll – begangen worden, davon gut 700
Gewalttaten. Nach Abzug dieser letzten Gruppe bleiben also rund 13‘000
politisch motivierte gewaltfreie „Straftaten“. Das ist bemerkenswert.
Besonders vor dem Hintergrund, daß bundesrepublikanische Politiker immer
wieder in China und anderswo mit großer Selbstgerechtigkeit die „Einhaltung
der Menschenrechte anmahnen“. Offenbar gelten die beschworenen Menschenrechte
der freien Meinungsäußerung, der Wissenschaftsfreiheit, der Freiheit des
religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses usw. nur dann, wenn sie den
darüber thronenden Gesetzestafeln der „Westlichen Wertegemeinschaft“ nicht
widersprechen. Hier wird mit zwei Ellen gemessen. Das ist tief unwahrhaftig,
um nicht zu sagen verlogen: ein recht durchsichtiges machiavellistisches
Manöver zugunsten westlicher Machstrukturen.
Die größte Merkwürdigkeit unter den westlichen Tabuzonen ist aber historischer
Natur. Wenn es nämlich um den Nationalsozialismus und das sogenannte Dritte
Reich geht, dann setzt das Denken der Zeitgenossen vollständig aus. Das Gehirn
wird seiner Funktion enthoben, und es kommen fast religiös anmutende Reflexe
in Gang. Jegliche Differenzierung hört auf, jedes Hinterfragen der gängigen
Bausch-und-Bogen-Verurteilung gilt als ungehörig, ja bösartig. Hier gibt es
nur eine einzige erlaubte Meinung: Die Nazis – sprich die Deutschen – sind
Täter, und zwar ausschließlich, und die Juden sind Opfer, und zwar
grundsätzlich und zeitenübergreifend. Siehe die Wirbel um Erika Steinbach, Eva
Herrmann, Martin Hohmann und General Günzel. Wer an diesem allerobersten
Glaubenssatz zweifelt, ist kein Gesprächspartner mehr, sondern ein Ketzer und
Aussätziger zugleich, der blitzartig dem Inquisitionsrichter, der
gesellschaftlichen Ächtung und wirtschaftlichen Vernichtung unterliegt. Und
jeder, der mit ihm zu tun hat, muß sich umgehend „distanzieren“.
Das gilt vor allem für die Fragen rund um den Holocaust, die Kernzone jenes
verminten Geländes. Der unendliche Medienrummel um den Bischof Richard
Williamsson hat uns das Tabu einmal mehr vorgeführt. Frau Merkel sieht sich
veranlaßt, den Papst zu belehren; der Papst sieht sich veranlaßt, den Bischof
zum Widerruf aufzufordern; die Staatsanwaltschaft Regensburg ermittelt, und
die bundesrepublikanische Justiz erwägt die Ausstellung eines Internationalen
Haftbefehls gegen den Kirchenmann – warum? Weil er ein historisches Faktum
anders einschätzt als gewohnt und erlaubt. Darin besteht seine Ketzerei. Das
heißt aber nichts anderes, als daß jene geschichtliche Begebenheit der Sphäre
der Wissenschaft und damit der kontroversen Diskussion entzogen und in die
Sphäre der Religion erhoben wird, und zwar einer Art Weltreligion, die in der
Bundesrepublik unverkennbar die Züge einer halb offiziellen Staatsreligion
angenommen hat.
Während die Medienkampagne gegen Williamsson auf Hochtouren lief, wurde der
Revisionist und Rechtsanwalt Horst Mahler in München zu sechs Jahren und
gleich darauf in Potsdam zu nochmals vier Jahren Gefängnis verurteilt, weil er
Details des Holocaust bestritten hatte. Schon 2007 war Mahlers Mitarbeiterin,
die Rechtsanwältin Sylvia Stolz, zu 3 ½ Jahren Haft verurteilt und gleich aus
dem Gerichtssaal abgeführt worden. Der Grund: sie hatte den deutschkanadischen
Publizisten Ernst Zündel in Mannheim vor Gericht verteidigt und zu beweisen
versucht, daß der Angeklagte recht habe, oder zumindest sein Recht auf
abweichende Meinung ausübe. Zündel selbst erhielt fünf Jahre. Zwei Jahre
Untersuchungshaft unter unwürdigsten Verhältnissen in Kanada wurden nicht
angerechnet. Zündel sitzt also sieben Jahre, weil er über seine Internet-Seite
Argumente verbreitet hat, die nach seiner Meinung gegen die historische These
einer „Massenvergasung“ von Juden sprechen. Kurz nach Zündel erhielt der
Diplomchemiker und mehrfache Buchautor Germar Rudolf, ursprünglich
Wissenschaftler am Max Planck-Institut in Stuttgart, eine Haftstrafe von 2 ½
Jahren, weil aus seinen eigenen, neutralen wissenschaftlichen Forschungen auf
dem Gebiet der forensischen Chemie in Auschwitz die gleichen Schlüsse gezogen
werden konnten, wie sie andere Forscher vor ihm bereits aus anderen Gründen
gezogen hatten. Der Franzose Robert Faurisson, Universitätsprofessor für
Dokumentenforschung und Textkritik in Lyon und an der Sorbonne in Paris ist in
Frankreich mehrfach zu astronomisch hohen Geldstrafen verurteilt worden und
mußte Körperverletzungen durch unbekannte Schlägerbanden hinnehmen. Einer der
bekanntesten revisionistischen Forscher und Schriftsteller ist der Schweizer
Romanist und Skandinavist Jürgen Graf, von einem Schweizer Gericht wegen
Bestreitens der Holocaust-Hypothese zu 15 Monaten Gefängnis verurteilt. Er
konnte sich einer Verhaftung nur durch Flucht ins Exil entziehen. Auf der
Flucht ist auch der Belgier Vincent Reynouard, ein siebenfacher Familienvater.
In Österreich sitzt der Gerichtssachverständige Dipl. Ing. Wolfgang Fröhlich
nun schon zum zweiten Mal im Gefängnis, weil er nicht an die offizielle
Darstellung des Holocaust glaubt. Wo bleibt hier Amnesty International? Wo der
Europäische Gerichtshof für Menschenrechte? Wo der Aufschrei der Medien? Wo
der Studentenprotest? Wo die Kirche?
Jürgen
Graf 
Alle diese Männer und Frauen und viele weitere wie Ursula Haverbeck, Dipl.
Pol. Udo Walendy, Gerd Honsik, Dr. Max Wahl, Siegfried Verbeke, Gaston
Amaudruz haben nichts anderes verbrochen, als daß sie bei ihren Forschungen
und Überlegungen zu Schlüssen gelangten, die von der offiziellen Darstellung
abweichen – und daß sie dann zuweilen allerdings bohrende Fragen nach denen
stellten, die jene vermeintlichen Falschmeldungen in die Welt gesetzt haben.
Es ist der Stolz der abendländischen Wissenschaft, seit der Renaissance und
insbesondere seit der Aufklärung, keine Tabus zu kennen und als Kriterium nur
absolute Unvoreingenommenheit anzuerkennen. Revision – also Sichtung,
Überprüfung, Infragestellung – ist ein wissenschaftliches Grundprinzip. Alles
andere ist Dogmatismus. Die Wissenschaft kann weder religiöse noch politische
oder sonstige gesellschaftliche Voraussetzungen akzeptieren. Es gibt im
naturwissenschaftlichen Sinne weder christliche noch unchristliche, weder
moralische noch unmoralische Wahrheiten. Der Wissenschaftler hat ein Recht auf
Irrtum, weil niemand die absolute Wahrheit besitzt. Die Naturwissenschaft hat
das mittelalterliche Zeitalter der Bekenntnisse durch ein Zeitalter der
Erkenntnisse abgelöst. Auf die Holocaust-Forschung angewendet bedeutet das:
Sie darf weder durch philosemitische noch durch antisemitische Reflexe getrübt
werden, ebenso wenig wie durch philogermanische oder antigermanische. Ob
jemand die Juden oder die Deutschen mag oder nicht mag, ist kein Kriterium für
die Forschung und darf diese weder bestimmen noch behindern.
Frau Merkel sagte in ihrer Botschaft an Papst Benedikt XVI.: „Es kann keine
Leugnung des Holocaust geben.“ Was heißt hier: es kann nicht? Bedeutet es, daß
„Leugnen“ voraussetzt, daß jemand wider besseres Wissen Falsches behauptet,
was ja auf die Revisionisten geradezu nicht zutrifft, sie sind ja von ihrer
Interpretation überzeugt. Oder bedeutet es, daß hier eben doch – entgegen
aller Wissenschaftlichkeit – weltweite politische Vorgaben wirksam sind, an
denen sich sowohl die bundesrepublikanische Chefbeamtin als auch der Oberhirte
der Christenheit zu orientieren haben?
Es gibt Aussagen, die diese Vermutung zumindest nahelegen. Schon am 21. Mai
1979 schrieb Professor William Rubinstein von der Universität Melbourne,
Australien, in der „Nation Review“: Wenn man beweisen könnte, daß der
Holocaust ein Betrug ist, so würde die Waffe Nr. 1 aus dem israelischen
Propaganda-Arsenal verschwinden.
Und nachdem der deutsche Studienrat und Revisionist Günther Deckert zu einer
mehrjährigen Haftstrafe verurteilt worden war, schrieb die FAZ am 15. August
1994: Wenn Deckerts Auffassung zum Holocaust richtig wäre, so wäre die
Bundesrepublik auf eine Lüge gegründet. Jede Präsidentenrede, jede
Schweigeminute, jedes Geschichtsbuch wäre gelogen. Indem er den Judenmord
leugnet, bestreitet er der Bundesrepublik ihre Legitimität.
Aber es scheint sogar noch höhere Gesichtspunkte zu geben: Die
Holocaust-Erinnerung ist zentral für den Aufbau der Neuen Weltordnung. So
schreibt der kanadische B’nai B’rith-Direktor Ian J. Kagedan im Toronto-Star
vom 26.11.91.
Diese unscheinbaren Zeitungsmeldungen ermöglichen uns das Verständnis dafür,
warum nicht längst Anstrengungen unternommen wurden, die beklagten Opfer zu
exhumieren und würdig zu bestatten; warum Frau Merkel nicht eine
internationale Holocaust-Konferenz nach Berlin einberuft und die Behauptungen
der Revisionisten einer öffentlichen Diskussion und Kritik aussetzt. Damit
wäre das leidige Thema doch ein für allemal vom Tisch, und die „pseudowissenschaftlichen
Machwerke“ der Holocaust-Leugner würden vor den Augen des Publikums in der
Luft zerrissen – und zwar von Wissenschaftlern, nicht von Journalisten… Aber
dazu müßten natürlich Argumente und Gegenargumente auf den Tisch gelegt werden.
Warum darf das nicht sein? Geht die Angst um, es könnten bei dieser Diskussion
andere als die politisch erwünschten Ergebnisse herauskommen? Sitzen die
Revisionisten deswegen im Gefängnis? Sind ihre Bücher deswegen indiziert? Soll
sich die Öffentlichkeit deswegen kein Bild über den Stand der
revisionistischen Argumentation machen dürfen?
Der Grund für diese merkwürdige wissenschaftliche Zurückhaltung scheint
derselbe zu sein wie für die juristische Zurückhaltung im Gerichtssaal. Auch
hier ist die ständige Praxis – was der Öffentlichkeit schamhaft verschwiegen
wird – daß es nie eine Untersuchung darüber gibt, ob der Angeklagte mit seiner
Argumentation recht hat. Beweisanträge werden nicht angenommen, und versucht
der Angeklagte seinen Standpunkt zu erklären, macht er sich von neuem strafbar,
ebenso sein Anwalt! Eine juristische Ungeheuerlichkeit. Die Tatsache des
millionenfachen Völkermordes in Gaskammern wird einfach als „offenkundig“
vorausgesetzt, und das Gericht hat nur die Frage zu beantworten, ob der
Angeklagte wirklich ein „Leugner“, ein Bestreiter dieser Offenkundigkeit sei
und dann das Strafmaß festzusetzen. Ein historisches Vorkommnis wird also
schlicht in den Rang eines allgemein bekannten und nachprüfbaren Naturgesetzes
erhoben, gleichzeitig aber die Nachprüfung faktisch verboten!
Fürchtet sich hier jemand vor der Wahrheit?
Die Stimmen mehren sich, die endlich das Schweigen gebrochen sehen wollen:
2007 sprach Prof. Karl Albert Schachtschneider, Lehrer für Öffentliches Recht
an der Universität Erlangen, in Salzburg über die EU-Verfassung. Auf die Frage
aus dem Publikum: Gibt es bei uns Redefreiheit? antwortete er:
Ein Land ist kein freies Land, in dem die freie Rede durch drastische Strafen
unterbunden ist. Der große Kant sagte über die Redefreiheit, man müsse über
alles sprechen können, ob wahr oder unwahr. Mit dem Holocaust mag gewesen
sein, was will; ich war nicht dabei. Aber ich rede auch nicht darüber, weil es
verboten ist. Man darf das nicht diskutieren, auch nicht wissenschaftlich. Der
Tatbestand „Volksverhetzung“ verhindert es. Das ist kein freies Land.
Falls die „Neue Weltordnung“, die der kanadische Herr vom B’nai B’rith-Orden
erwähnt hat, etwa identisch sein sollte mit jenem Finanzsystem, das die Welt
gegenwärtig in eine noch nie dagewesene Krise zu stürzen im Begriffe ist, dann
wäre es auf jeden Fall lohnend, ihre zentralen historischen und
weltanschaulichen Grundlagen etwas genauer zu betrachten. „Wo alle verurteilen,
muß man prüfen. Wo alle loben, auch.“ Und damit hätte sich der Kreis unserer
Betrachtungen geschlossen: Denken macht frei!