Letzter Notenaustausch vor Beginn
des Polenfeldzugs
KOMMENTAR:
Die Anlage enthält die diplomatischen Noten, die zwischen der „Freien Stadt“ (souveräner
Staat unter Völkerbundsmandat) und Polen, den europäischen Mächten und dem
Reich ausgetauscht wurden. Wer diese Texte liest, kann beurteilen, ob auf
deutscher Seite Kriegswille vorhanden war, oder aber weitestgehende
Kompromißbereitschaft. Das Reich sah sich in der Zwangslage, daß Polen aus den
annektierten Gebieten bereits Millionen von Deutschen verdrängthatte, auf
Grund des britischen „Blankoschecks“ nunmehr in furchtbarer Form gegen die
eigenen Staatsbürger deutscher Volkszugehörigkeit vorging. Die Deutschen waren
vogelfrei, flüchteten in die Wälder, oder ins Reich, wo binnen Wochen 70.000
Flüchtlinge in Auffanglagern untergebracht werden mußten, darüber hinaus eine
unbekannte Anzahl bei Freunden und Verwandten unterkam.
Die Vorschläge des Reiches zur Lösung der von GB und Polen provozierten Krise
waren derart maßvoll, daß die englischen und frz. Politiker es nicht wagten,
sie ihren Völkern bekanntzugeben! Hätten die Menschen auf der Straße Kenntnis
davon gehabt, welche großzügigen Lösungsvorschläge das Reich machte, hätte
niemals Krieg erklärt werden können.
Soweit der Kommentar.
Im Folgenden der 16-Punkte-Plan der Reichsregierung:
Vorschlag für eine Regelung des Danzig-Korridor-Problems sowie der
deutsch-polnischen
Minderheitenfrage
Die Lage zwischen dem Deutschen Reich und Polen ist zur Zeit so, daß jeder
weitere
Zwischenfall zu einer Entladung der beiderseits in Stellung gegangenen
militärischen
Streitkräfte führen kann. Jede friedliche Lösung muß so beschaffen sein, daß
sich nicht bei
nächster Gelegenheit die diesen Zustand ursächlich bedingenden Ereignisse
wiederholen
können und dadurch nicht nur der Osten Europas, sondern auch andere Gebiete in
die gleiche Spannung versetzt werden.
Die Ursachen dieser
Entwicklung liegen
1. in der unmöglichen Grenzziehung, wie sie durch das Versailler Diktat
vorgenommen
wurde,
2. in der unmöglichen Behandlung der Minderheiten in den abgetrennten Gebieten.
Die Deutsche Reichsregierung geht daher bei diesen Vorschlägen von dem
Gedanken aus,
eine endgültige Lösung zu finden, die die unmögliche Situation der
Grenzziehung beseitigt,
beiden Teilen ihre lebenswichtigen Verbindungsstraßen sichert, das
Minderheitenproblem - soweit irgend möglich - beseitigt, und soweit dies nicht
möglich ist, das Schicksal der
Minderheiten durch eine sichere Garantie ihrer Rechte erträglich gestaltet.
Die Deutsche Reichsregierung ist überzeugt, daß es dabei unerläßlich ist,
wirtschaftliche und physische Schädigungen, die seit dem Jahr 1918
stattgefunden haben, aufzudecken und im vollen Umfange wieder gutzumachen. Sie
sieht selbstverständlich diese Verpflichtung als eine für beide Teile bindende
an.
Aus diesen Erwägungen ergeben sich folgende praktische Vorschläge:
1. Die Freie Stadt Danzig kehrt auf Grund ihres rein deutschen Charakters
sowie des einmütigen Willens ihrer Bevölkerung sofort in das Deutsche Reich
zurück.
2. Das Gebiet des sogenannten Korridors, das von der Ostsee bis zu der Linie
Marienwerder- Graudenz-Kulm-Bromberg (diese Städte einschließlich) und dann
etwa westlich nach
Schönlanke reicht, wird über seine Zugehörigkeit zu Deutschland oder Polen
selbst entscheiden.
3. Zu diesem Zweck wird dieses Gebiet eine Abstimmung vornehmen.
Abstimmungsberechtigt sind alle Deutschen, die am 1. Januar 1918 in diesem
Gebiet wohnhaft waren oder bis zu diesem Tage dort geboren wurden, und
desgleichen alle an diesem Tage in diesem Gebiet wohnhaft gewesenen oder bis
zu diesem Tage dort geborenen Polen, Kaschuben usw. Die aus diesem Gebiet
vertriebenen Deutschen kehren zur Erfüllung ihrer Abstimmung zurück.
Zur Sicherung einer objektiven Abstimmung sowie zur Gewährleistung der dafür
notwendigen umfangreichen Vorarbeiten wird dieses erwähnte Gebiet ähnlich dem
Saargebiet einer sofort zu bildenden internationalen Kommission unterstellt,
die von den Großmächten Italien, Sowjetunion, Frankreich, England gebildet
wird. Diese Kommission übt alle Hoheitsrechte in diesem Gebiet aus. Zu dem
Zweck ist dieses Gebiet in einer zu vereinbarenden Frist von den polnischen
Militärs, der polnischen Polizei und den polnischen Behörden zu räumen.
4. Von diesem Gebiet bleiben ausgenommen der polnische Hafen Gdingen, der
grundsätzlich polnisches Hoheitsgebiet ist, insoweit er sich territorial auf
die polnische Siedlung beschränkt. Die näheren Grenzen dieser polnischen
Hafenstadt wären zwischen Deutschland und Polen
festzulegen und nötigenfalls durch ein internationales Schiedsgericht
festzusetzen.
5. Um die notwendige Zeit für die erforderlichen umfangreichen Arbeiten zur
Durchführung
einer gerechten Abstimmung sicherzustellen, wird diese Abstimmung nicht vor
Ablauf von 12
Monaten stattfinden.
6. Um während dieser Zeit Deutschland seine Verbindung mit Ostpreußen und
Polen seine Verbindung mit dem Meere unbeschränkt zu garantieren, werden
die Straßen und
Eisenbahnen festgelegt, die einen freien Transitverkehr ermöglichen. Hierbei
dürfen nur jene
Abgaben erhoben werden, die für die Erhaltung der Verkehrswege bzw. für die
Durchführung der Transporte erforderlich sind.
7. Über die Zugehörigkeit des Gebietes entscheidet die einfache Mehrheit der
abgegebenen
Stimmen.
8. Um nach erfolgter Abstimmung - ganz gleich, wie diese ausgehen möge, die
Sicherheit des
freien Verkehrs Deutschland mit seiner Provinz Danzig - Ostpreußen und Polen
seine Verbindung mit dem Meere zu garantieren, wird, falls das
Abstimmungsgebiet an Polen fällt,
Deutschland eine exterritoriale Verkehrszone, etwa in Richtung Bütow-Danzig
bzw. Dirschau, gegeben zur Anlage einer Reichsautobahn sowie einer
viergleisigen Eisenbahnlinie. Der Bau der Straße und der Eisenbahn
wird so durchgeführt, daß die polnischen Kommunikationswege dadurch
nicht berührt, d.h. entweder über- oder unterfahren werden. Die breite
dieser Zone wird auf einen Kilometer festgesetzt und ist deutsches
Hoheitsgebiet. Fällt die Abstimmung zugunsten Deutschlands aus, erhält
Polen zum freien und uneingeschränkten Verkehr nach seinem Hafen Gdingen
die gleichen Rechte einer ebenso exterritorialen Straßen- bzw. Bahnverbindung,
wie sie Deutschland zustehen würden.
9. Im Falle des Zurückfallens des Korridors an das Deutsche Reich erklärt sich
dieses bereit, einen Bevölkerungsaustausch mit Polen in dem Ausmaß vorzunehmen,
als der Korridor hierfür geeignet ist.
10. Die etwa von Polen gewünschten Sonderrechte im Hafen von Danzig würden
paritätisch
ausgehandelt werden mit den gleichen Rechten Deutschlands im Hafen von Gdingen.
11. Um in diesem Gebiet jedes Gefühl einer Bedrohung auf beiden Seiten zu
beseitigen, würden Danzig und Gdingen den Charakter reiner Handelsstädte
erhalten, d.h. ohne militärische Anlagen und militärische Befestigungen.
12.Die Halbinsel Hela, die entsprechend der Abstimmung entweder zu Polen oder
zu Deutschland käme, würde in jedem Fall ebenfalls zu demilitarisieren sein.
13. Da die Deutsche Reichsregierung heftigste Beschwerden gegen die polnische
Minderheitenbehandlung vorzubringen hat, die Polnische Regierung ihrerseits
glaubt, auch
Beschwerden gegen Deutschland vorbringen zu müssen, erklären sich beide
Parteien damit
einverstanden, daß diese Beschwerden einer international zusammengesetzten
Untersuchungskommission unterbreitet werden, die die Aufgabe hat, alle
Beschwerden über
wirtschaftliche und physische Schädigungen sowie sonstige terroristische Akte
zu untersuchen.
Deutschland und Polen verpflichten sich, alle seit dem Jahre 1918 etwa
vorgekommenen
wirtschaftlichen und sonstigen Schädigungen der beiderseitigen Minoritäten
wieder
gutzumachen bzw. alle Enteignungen aufzuheben oder für diese und sonstige
Eingriffe in das
wirtschaftliche Leben eine vollständige Entschädigung den Betroffenen zu
leisten.
14. Um den in Polen verbleibenden Deutschen sowie den in Deutschland
verbleibenden Polen das Gefühl der internationalen Rechtlosigkeit zu nehmen
und ihnen vor allem die Sicherheit zu gewähren, nicht zu Handlungen bzw. zu
Diensten herangezogen werden zu können, die mit ihrem nationalen Gefühl
unvermeidbar sind, kommen Deutschland und Polen überein, die Rechte der
beiderseitigen Minderheiten durch umfassendste und verbindende Vereinbarungen
zu sichern, um diesen Minderheiten die Erhaltung, freie Entwicklung und
Betätigung ihres Volkstums zu gewährleisten, ihnen insbesondere zu
diesem Zweck die von ihnen für erforderlich gehaltene Organisierung zu
gestatten. Beide Teile verpflichten sich, die Angehörigen der Minderheiten
nicht zum Wehrdienst heranzuziehen.
15. Im Falle einer Vereinbarung auf der Grundlage dieser Vorschläge erklären
sich für Deutschland und Polen bereit, die sofortige Demobilisierung
ihrer Streitkräfte anzuordnen und durchzuführen.
16. Die zur Beschleunigung der obigen Abmachungen erforderlichen weiteren
Maßnahmen
werden zwischen Deutschland und Polen gemeinsam vereinbart.
Dieser Kompromißvorschlag wurde von Polen ohne Diskussion abgelehnt.
England und Frankreich sahen sich nicht imstande, den Polen Verhandlungen auf
der Grundlage dieses großzügigen Angebots nahezulegen.
Lese auch
Urkunden zur letzten Phase der deutschpolnischen Krise