Volksabstimmung im Dritten Reich. 

 

 

 

 

Nereits nach der Weimarer Verfassung konnte der Reichspräsident oder nach erfolgreichem Volksbegehren einen Reichstagsminderheit einen Volksentscheid über ein abgelehntes Gesetz herbeiführen.  Der Reichsregierung stand dieses Recht nicht zu. 

 

Im Dritten Reich wurde diese Möglichkeit noch wesentlich erweitert:

Mit dem Gesetz vom 14.7. 1933 wurde eine Volksabstimmung eingeführt, in der der Führer das Volk befragen konnte, ob es einer von ihm getroffenen oder beabsichtigten Maßnahme, auch einem Gesetz, zustimme oder nicht.  Die Wahlberechtigung war die Gleiche wie für den Reichstag.  Der Mehrheit der abgegebenen (gültigen) Stimmen entschied.   Es gab im Dritten Reich drei derartige Volksabstimmungen:

 

-  am 12.11 1933 stimmten 40,6 Millionen aus dem mit 95% dem Austritt Deutschland aus dem Völkerbund zu.   Der Austritt aus dem Völkerbund erfolgte, weil die Alliierten des WKI die einzige Zusage hartnäckig nicht einhalten wollten, die das Diktat von Versailles Deutschland gegeben hatte: Nach der Abrüstung Deutschlands hatten die Feindmächte die Verpflichtung zur eigenen Abrüstung übernommen. Es wurde aber europaweit massiv aufgerüstet, bis die feindseligen Nachbarstaaten eine Überlegenheit von 1: 97 hatten! Da alle Mahnungen Deutschlands (vor und nach der Ernennung Hitlers zum Reichskanzler), abzurüsten oder die Rüstung mit bestimmten Waffen (zB Bomber) einzustellen, rundweg zurückgewiesen wurden, sollte der Völkerbund die Alliierten zur Einhaltung ihrer Verpflichtung anhalten.  Die Staaten des Völkerbundes fanden sich aber dazu nicht bereit.

 

- am 19.8 1934 stimmten 38,4 Millionen und damit 90% dem Staatsoberhauptgesetz von 1.8 1934 zu, durch das Reichskanzler und Reichspräsident in der Person Hitlers vereinigen wurden  Dieses Gesetz des Reichstages war die wohl einschneidenste Verfassungsänderung im Dritten Reich, sie wurde von einer überwältigenden Mehrheit gutgeheißen!

 

-  am 10.4 1938 stimmten 48,8 Millionen und damit 99% dem erfolgten Anschluß Österreich an dem Deutschen Reich zu

 

Mit der Hauptfrage bei der Volksabstimmung wurde stets als „Nebenfrage“ die Frage an die Reichsbürger gestellt: „Gibst Du Deine Stimme ab für die Reichstagsliste der NSDAP?“ Es ist also eine absichtsvolle historische Ungenauigkeit, wenn heute behauptet wird, im Dritten Reich seien demokratische Elemente nicht zum Tragen gekommen. Dem entspricht ein Diktum Hitlers: „Ich habe die Demokratie nicht abgeschafft, sondern bloß vereinfacht!“

 

Liebe Freunde, ich wundere mich ob Ihr alle wißt, daß es zwischen November 1933 und April 1938 im Dritten Reich, mehrer Volksabstimmungen stattgefunden haben, als in der Zeit seit die  BRD existiert.

 

 

Würden in der BRD Abstimmungen abgehalten über Wiedergutmachungszahlungen, EURO-Einführung,  Osterweiterung, Türkeibeitritt, EU-„Verfassung“, Massenimmigration, fehlende Familienpolitik, Abtreibung, Teilnahme an den Kriegen von USA-Israel, Friedensvertrag, verbrecherische Ausbeutungspolitik (http://www.youtube.com/watch?v=7rweSOae-Ow) :

 

 

Der ewige Führer der Deutschen, Adolf Hitler ,hat seine Landsleute abstimmen lassen, ob die  Deutschen Österreich ins Reich haben wollten. 

 

Die heutigen Deutschen dürfen nicht einmal mitbestimmen wenn die Lakaienpolitiker  bestimmen,  wie viel von den  Steuereinkommen nach Israel jährlich geschickt werden soll.   Seid  froh liebe Deutsche  ihr dürft immer noch bestimmen wenn es Zeit zum Stuhlgang ist.  Sonst bestimmen die Juden alles im Lakaistaat am deutschen Boden.

 

 das Urteil über die Politik der BRD wäre gesprochen!