Rechtsanwalt Jürgen Rieger hatte in einem
Holocaust-Geschichtsprozeß Beweisanträge auf dokumentarischer und
forensischer Grundlage eingebracht, wonach Auschwitz kein Vernichtungslager
gewesen sei.
Zwar würdigte das Landgericht Hamburg die Beweisanträge
des Rechtsanwalts nicht, was alleine eine gravierende
Menschenrechtsverletzung darstellt, aber es sah im Vorbringen dieser
Beweisanträge auch keine Straftat.
"Der Angeklagte hatte als Verteidiger in einem
seinerseits wegen Volksverhetzung geführten Strafverfahren in Beweisanträgen
behauptet, die Konzentrationslager Auschwitz und Auschwitz-Birkenau seien
keine Vernichtungslager gewesen, in denen Menschen durch Giftgas getötet
worden seien. Das Landgericht sah zwar den Tatbestand der
Volksverhetzung durch Leugnen der Massenvernichtung der Juden während der
NS-Herrschaft als erfüllt an, verneinte indes eine Strafbarkeit, weil der
Angeklagte die in Frage stehende Erklärung im Rahmen zulässigen
Verteidigerhandelns abgegeben habe." (1)
Der 5. (Leipziger) Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat
das freisprechende Urteil des Hamburger Landgerichts auf Revision der
Staatsanwaltschaft aufgehoben. Der Bundesgerichtshof hat in seiner
Entscheidung festgestellt, daß es sich bei den eingebrachten Beweisen,
wonach Auschwitz kein Vernichtungslager gewesen sei, um eine
"strafprozessual gänzlich aussichtslose Prozeßerklärung" (2) des
Verteidigers gehandelt hätte. Mehr noch, der Bundesgerichtshof
entschied, Beweisanträge zur Feststellung, "Auschwitz war kein
Vernichtungslager", seien als "grundsätzlich verteidigungsfremdes
Verhalten zu werten." (3) Die Einbringung von Beweisanträgen mit dieser
Zielrichtung erfülle deshalb den Straftatbeständ der Volksverhetzung in
Tateinheit mit Beleidigung und Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener.
Ungeachtet der forensischen Beweise, die vom angeklagten
Anwalt angeboten wurden, gibt es mittlerweile Aussagen offizieller Stellen
und Persönlichkeiten, die ebenfalls behaupten, Auschwitz sei kein
Vernichtungslager gewesen. Die weltweit renommierte und bekannte jüdische
Journalistin und Buchautorin Gitta Sereny sagte in einem Interview:
"Warum nur in aller Welt haben all diese Leute Auschwitz zu einer heiligen
Kuh gemacht ... Auschwitz war ein schrecklicher Ort - aber es war kein
Vernichtungslager." (4)
Es gibt andere offizielle Stellen wie Goldhagen, Linda
Grant, der Glasgow Herald usw., die wie Rechtsanwalt Rieger die
Behauptung aufstellen, in Auschwitz habe es keine Vergasungen gegeben. Trotz
dieser dramatischen Revisionen im Holocaust-Geschichtsbild erlaubt die
deutsche Gerichtsbarkeit keine Beweise zur Erörterung der international
nunmehr aufgestellten Bewertungen, Auschwitz sei kein Vernichtungslager
gewesen.
Diese brachialen Menschenrechtsverletzungen beruhen auf
dem zwischen der BRD und den Besatzungsmächten abgeschlossenen
"Überleitungsvertrag" (Artikel 7,1). Die BRD verpflichtete sich darin, daß
"alle Urteile und Entscheidungen in Strafsachen, die vor einem Gericht
oder einer gerichtlichen Behörde der Drei Mächte ... gefällt worden sind
oder später gefällt werden, in jeder Hinsicht nach deutschem Recht
rechtskräftig und rechtswirksam bleiben.".
Gemäß Überleitungsvertrag müssen sogar die Feststellungen
des Nürnberger Militär Tribunals für alle Zeiten von der Bundesregierung
geschützt werden. Das Tribunal stellte u.a. fest, daß in Auschwitz vier
Millionen Juden vergast worden seien (Dokument USSR-008). Heute spricht
sogar die offizielle Holocaust-Interessensgemeinschaft von "nur" etwa
500.000 in Auschwitz ums Leben gekommene Juden. (5)