Aus der Reihe "Richtigstellungen zur
Zeitgeschichte Der Große Wendig” Band 1 Seite 64 Herausgegeben 2007 vom
Grabert Verlag, 72006 Tübingen, Postfach 1629
Angelsächsische Behandlung toter Gegner 1898 und 1945
Dr Rold Kosieck
Die
Engländer nennen sich ein Kulturvolk und sehen gern auf die Deutschen als
ungebildete Hunnen herab. In ihrer Kolonial- und Kriegsgeschichte finden sich
jedoch viele Beweise brutaler Kulturlosigkeit. Dazu gehört auch die Mißachtung
der Leichen von Gegnern, der Krieg über den Tod hinaus. Ein Beispiel ist die
Behandlung der Mahdi-Gebeine.
Im "Mahdi-Aufstand" (1881-1885) war es dem aus dem Derwisch-Orden
hervorgegangenen Muhammed Ibn ABD ALLAH (1844-1885), der sich als der Mahdi,
der seit Jahrhunderten ersehnte Erneuerer des Islams am Ende der Zeiten,
ausgab und auch so nannte, und seinen Gefolgsleuten gelungen, die ägyptische
Armee zu vernichten und am 26. Januar 1885 Khartum, die Hauptstadt des Sudans,
zu erobern. Bei deren Verteidigung war der britische General und
Generalgouverneur des Sudans, Charles GORDON, mit seiner Besatzung
niedergemacht worden. Der Mahdi fiel bald darauf am 21. Juli bei der Schlacht
bei Omdurman.
Der nach Dienst in Indien 1882 in ägyptische Dienste getretene britische
General Horatio Herbert KITCHENER (24.6.1850 – 5.6.1916) bekämpfte als
ägyptischer Oberbefehlshaber ab 1896 den Mahdi-Staat und schlug mit
britisch-ägyptischen Truppen die schlechtbewaffneten Moslems schließlich am 2.
September 1898 bei Omdurman, wobei >>viele Tausend Halbbewaffnete oder auch
Wehrlose von ihnen niedergemacht<< wurden. 1) Zwei Tage später zogen die
Sieger in Khartum ein.
Was diese dann auf Anordnung KITCHENERS ausführten, berichtet ein Historiker
wie folgt: „Sie schändeten ihren Sieg durch den Befehl, den Leichnam des Mahdi
aus dem Sarg zu reißen, den Kopf abzuschlagen und die Glieder einzeln in den
Nil zu werfen. Die Derwische sollten sehen, daß ihr Prophet ohnmächtig sei.“
2)
Als sich selbst Königin VICTORIA von England (24.5.1819 – 22.1.1901) entsetzt
über die Behandlung der Gebeine des seit Jahren toten Mahdi durch KITCHENER
zeigte, meinten ihre Berater, die Gräber der Pharaonen seien ja auch von
Europäern geöffnet worden, ob einige Jahrtausende früher oder später bedeute
keinen Unterschied. 3)
General KITCHENER wurde für seine Verdienste 1898 zum Lord (Baron) KITCHENER
of Khartoum (1902 zum Viscount und 1914 zum Earl) erhoben und mit 30000
englischen Pfund belohnt.
Ähnliches geschah auch bei der von den Briten mitgetragenen Behandlung der
Leichen der vom alliierten Nürnberger Tribunal unter Verletzung aller Normen
europäischen Rechts 1946 zum Tode verurteilten deutschen Politiker und
Militärs. Diesen wurde in Feindschaft über den Tod hinaus ebenso keine
Grabesruhe gegönnt. Am 17. Oktober 1946, einen Tag nach dem brutalen Erhängen
in Nürnberg, veröffentlichte der alliierte Militärgerichtshof folgende
Nachricht: Die Leichen GÖRINGS und der zehn hingerichteten Kriegsverbrecher
seien in zwei Möbelwagen weggebracht und am Donnerstag verbrannt worden. Die
Asche sei gemäß den Bestimmungen der Viermächtekonferenz in alle Wind
verstreut worden. 4)
Nach anderen Angaben soll die Asche der Gehenkten in einen Bach bei München
gestreut worden sein. In seinem Werk Die Nürnberger Prozesse führt
Telford TAYLOR, der Mitarbeiter des amerikanischen Hauptanklägers beim IMT in
Nürnberg, Robert H. JACKSON, und US-Hauptankläger bei den Folgeprozessen, dazu
aus seiner unmittelbaren Kenntnis nach Schilderung der Hinrichtung an:
„Anschließend wurden sie auf Lastwagen zu einem Krematorium in oder bei
München gebracht.“ In einer Fußnote fügt er hinzu: „Andere Autoren haben
behauptet, daß das Krematorium im ehemaligen Konzentrationslager Dachau
gewesen sei, aber das ist meines Wissens nie bewiesen worden.“ Er teilt dann
noch mit, daß der amerikanische Pressevertreter Whitney HARRIS, der allerdings
schon vor der Hinrichtung Nürnberg verlassen habe und in Berlin arbeitete,
aber bestens unterrichtet gewesen sei, geschrieben habe, „es wurde berichtet,
daß ... die Asche mitgenommen und in die Isar gestreut worden sei“. 5)
TAYLOR, der sonst manche Maßnahmen und Urteile des Nürnberger Prozesses aus
der Sicht von >>50 Jahren danach<< – so der Untertitel des Buches –
kritisiert, bringt hier keinen Kommentar, offenbar findet er nichts
Außergewöhnliches bei diesem Vorgang.
Der englische Historiker David IRVING schreibt in seinem Standardwerk über den
Nürnberger Prozeß: „Die verschlossenen Särge wurden in das nun von den
Amerikanern geleitete Konzentrationslager Dachau gebracht und im Krematorium
eingeäschert; die Asche streute man in einen Münchener Bach, der in Solln am
Ende eines Garten vorbeifließt.“ 6)
Der Erlanger Zeitgeschichtler Hellmut DIEWALD berichtet zurückhaltend wertend
in seiner Geschichte der Deutschen: „Die Leichen wurden verbrannt. Hohe
Offiziere der vier Sieger verstreuten in einem seltsam-symbolischen Ritual die
Asche in alle Winde.“ 7)
Das sonst sehr ausführliche historische Standardwerk Handbuch der Deutschen
Geschichte teilt bezeichnenderweise dagegen lediglich mit: „Die
Todesurteile wurden am 16. Oktober 1946 vollstreckt“ – und verschweigt den
Rest. 8)
Dagegen sei festgehalten: Der deutsche Kaiser Karl V. von Habsburg antwortete
im Jahre 1547 nach der gewonnen Schlacht bei Mühlberg auf den Rat, nun die
Gebeine des ein Jahr zuvor verstorbenen und in Wittenberg beigesetzten Martin
LUTHER aus dem Grabe zu reißen: „Gegen Tote führe ich keinen Krieg!“ 9)
Und HITLER ließ während des Zweiten Weltkrieges die Gebeine des einzigen
legitimen Sohnes des Franzosenkaisers NAPOLEON I., des Herzogs von Reichstadt
(1811-1832) aus der Habsburger Kaisergruft in Wien nach Paris überführen und
im Invalidendom neben dessen Vater beisetzen, nachdem er diesen Wunsch zum
Erstaunen seiner Begleiter bei seinem Besuch von Paris am 24. Juni 1940 beim
Verlassen des Domes geäußert hatte. 10) „Am 15. Dezember 1940 zu später
Abendstunde trafen die sterblichen Überreste des Duc de Reichstadt auf dem
Bahnhof Austerlitz ein; von dort wurden sie, von Fackelträgern begleitet, zum
Dôme des Invalides gebracht.“ 11)

Adolf HITLER am 24.
Juni 1940 bei seinem Besuch im Pariser Invalidendom am Grab NAPOLEONS. Aus:
Heinrich HOFFMANN, Mit Hitler im Westen, Berlin 1940.
1) Zit. In Nikolaus VON PERADOVICH, Die Einkreisung. Ursachen und Anlaß des
Ersten Weltkrieges, Druffel-Verlag, Leoni 1984, S.105; Dietrich AIGNER
gibt in: Winston Churchill, Ruhm und Legende, (Musterschmidt, Göttingen
1975) an, daß bei diesem typischen Kolonialkriegsgemetzel rund 10000 Mahdisten
abgeschlachtet wurden bei 50 gefallenen Briten.
2) Ebenda.
3) Ebenda, S.106.
4) Erich KERN, Von Versailles nach Nürnberg. Der Opfergang des deutschen
Volkes, K.W. Schütz, Göttingen 1967, S.499.
5) Telford TAYLOR, Die Nürnberger Prozesse, Lizenzausgabe der
Bertelsmann Club GmbH, Rheda-Wiedenbrück o.J., (nach 1994), S.705.
6) David IRVING, Nürnberg. Die letzte Schlacht. Hinter den Kulissen der
Siegerjustiz, Grabert, Tübingen 2005, S.384.
7) Hellmut DIWALD, Geschichte der Deutschen, Propyläen,
Frankfurt/M.-Berlin 1978, S.133.
8) GEBHARDT, Handbuch der deutschen Geschichte, 9. Aufl., Deutscher
Taschenbuch Verlag, München 1988, Bd.22: Karl Dietrich ERDMANN, Das Ende
des Reiches und die Neubildung deutscher Staaten, S.106.
9) Zitiert nach Leserbrief von Sofie SARRAZIN, in: Frankfurter Allgemeine
Zeitung, 23.3.2005.
10) Hermann GIESLER, Ein anderer Hitler, Druffel, Leoni 1977
(Neuauflage 2005), S.24 u. 390.
11) Arno BREKER, Im Strahlungsfeld der Ereignisse, K.W. Schütz,
Preußisch Oldendorf 1972, S.161.