Aus die Reihe "Richtstellungen zur Zeitgeschichte Der Große Wendig” Buch 3, Seite 670 Herausgegeben von Grabert Verlag, 72006 Tübingen, Postfach 1629

 

Erpreßte Zeugen vor alliierten Militärgerichten

 

Von Dr. Rolf Kosiek

  

Im Rahmen der Siegerjustiz nach 1945 fanden außer in Nürnberg auch anderenorts viele Militärgerichtsprozesse gegen deutsche Politiker und Soldaten statt.  Diese Verfahren, die unter dem hehren Anspruch, Gerechtigkeit walten zu lassen und dem Recht zum Durchbruch zu verhelfen, stattfanden, verletzten jedoch in großem Maße anerkannte Rechtsprinzipien(1).  Insbesondere versuchten die Betreiber, durch falsche Zeugenaussagen unberechtigte Vorwürfe als wahr erscheinen zu lassen oder Zeugen an ihrer Aussage zu hindern.  Dazu wurden vielfach Zeugen mit schweren Strafen – vor allem mit Auslieferung an Sowjets oder Franzosen, was damals den sicheren Tod bedeutete – für den Fall bedroht, daß sie nicht wie gewünscht aussagen würden, und nicht selten tatsächlich veranlaßt, falsche Belastungen für Angeklagte anzugeben, die daraufhin trotz ihrer Unschuld verurteilt wurden.  Herausragende und weit bekannt gewordene Fälle waren die von Ministerialdirektor Dr.  Friedrich Gaus(2) und von Generalfeldmarschall Erhard Milch(3) beim „Hauptkriegsverbrecherprozeß“ in Nürnberg.  Doch auch in vielen anderen Strafverfahren wurde von der anklagenden Seite ähnlich gehandelt.

 

Der weitere Skandal besteht darin, daß diese erpreßten, nicht der Wahrheit entsprechenden Aussagen dann von der deutschen Nachkriegsöffentlichkeit und von Historikern bis heute als wahr unterstellt, als Beweise zitiert und dazu benutzt werden, die Schuld der Deutschen zu vergrößern.

 

Der Franzose Maurice Bardéche widmete den „Zeugen unter Druck“ ein ganzes Kapitel in seinem Buch(4).  Daraus seien einige Beispiele stark gekürzt aufgeführt.

 Maurice Bardéche    Maurice Bardéche Buch „Nürnberg oder die Falschmünzer“, Karl Heinz Priester, Wiesbaden 1957

1  Im Stenogramm des Weizsäcker-Prozesses vom 3 März 1948, das die Befragung des Zeugen Eberhard von Thadden durch den Verteidiger des Angeklagten, Dr. Schmidt-Leichner, wiedergibt, heißt es:

 „Frage: Hat man Ihnen während der Vernehmung zu verstehen gegeben, daß es möglich sei, Sie den französischen Behörden zu übergeben?

Antwort: Ja

Frage: Wie bitte?

Antwort: Ja

Frage:  Wollen Sie bitte dem Hohen Gericht darüber einige Erläuterungen geben?

Antwort:  Man hatte mir angedeutet, daß mir zwei Möglichkeiten blieben, entweder ein Geständnis abzulegen oder aber den französischen Behörden ausgeliefert zu werden; vor einem französischen Gericht sei mir die Todesstrafe sicher.  Mir wurde eine Bedenkzeit von vierundzwanzig Stunden gewährt, während der ich mich zu entscheiden hatte(3).

 

2  Im selben Prozeß ergab sich bei der Verhandlung am 11. Mai 1948 in der Befragung des Herrn Haeflinger durch Anwalt Dr Siemers:

„Frage: Sind Sie schon vernommen worden oder nicht?

Antwort: Ich bin nach meiner Festnahme durch Herrn Sachs vernommen worden, und dieser drohte mir, mich an die russischen Behörden auszuliefern, weil ich Schweizer Staatsangehöriger war, und da ich mich auf meine schweizerische Nationalität berief, machte er mich darauf aufmerksam, daß zwischen Rußland und der Schweiz keine diplomatischen Beziehungen beständen(6)“

 

3  In einem Memoire des Verteidigers Dr. Rudolf Aschenauer vom Juni 1948 aus dem „Einsatzgruppen-Prozeß“ heißt es:

„Im Prozeß der „Einsatzgruppe“ veröffentlichte z.B. eine Berliner Tageszeitung, daß alle Angeklagten dieser Gruppe, die das Nürnberger Gericht nicht aburteile, den russischen Behörden ausgeliefert würden, was zur Folge hatte, daß sich niemand als Zeuge anbot.  Die als Entlastungszeugen benannten Gefangenen wurden fast alle zuerst dem Richter vorgeführt.  Sie waren Gegenstand zahlreicher Bedrohungen, insbesondere, an Polen ausgeliefert zu werden“(7)

 

  Die engagierten „Nürnberger Anwälte“ sahen sich in ihrer Verteidigungsarbeit vielfach behindert (von links Walter Siemens, Otto Kranzbühler und Alfred Seidl

 

4  Im selben Prozeß machte der Anwalt Dr. Georg Froeschmann eine Eingabe, in der es heiß:

„Oft wurden Personen, die als Zeuge für den Angeklagten gekommen waren, damit eingeschüchtert, daß sie an ausländische Behörden ausgeliefert würden, um zu erreichen, daß diese Zeugen nicht aussagen.  Ich denke z.B. an Personen, wie die Angeklagten Berger, den Zeugen Dr. Barthens, Bräutigam, Meurer und andere.  Eine Vernehmung der verschiedenen Zeugen würde die Richtigkeit dieser Erklärungen ergeben(8).

 

Eine andere Methode bestand darin, Zeugen von der Aussage abzuhalten.  So organisierten die Verbände der ehemals politisch Internierten und der „Verfolgten des Naziregimes“ eine regelrechten Feldzug der Einschüchterung, um entlastende Zeugen am Aussagen zu hindern.  Auch dafür gibt Maurice Bardéche Beispiele an:

 

1  Der Verteidiger Dr. Alfred Seidl, stellte in seinem Plädoyer für den Ingenieur Walter Durrrfeld vor dem US-Militärgericht VI fest: „Die eigentlichen Schwierigkeiten der Verteidigung haben sich in besonders scharfer Art bei den ehemaligen Internierten, die im Werk Auschwitz der I. G. Farben arbeiteten, bemerkbar gemacht.  Soweit es sich um politisch Internierte handelte, waren die Schwierigkeit unüberwindlich und Zeugenaussagen unmöglich, denn die Organisationen der „Verfolgten des Naziregimes“ verboten ihren Mitgliedern, für die Angeklagten zu sprechen.  Ebenso ist es vorgekommen, daß Mitglieder, die trotzdem ausgesagt oder eidesstattlich Versicherungen abgegeben hatten, seitens anderer Mitglieder unter Druck gesetzt wurden, um sie zum Widerruf ihrer Aussagen zu zwingen.  Es ist klar, daß er unter diesen Umständen unmöglich ist, die Wahrheit zu finden.“

 

2  Professor Dr. Wahl von der Universität Heidelberg bestätigte dies in einem Memorandum zum I. G. Farben-Prozeß: ‚Die Verteidigung‘ stießen zuweilen noch auf die größten Schwierigkeiten.  So hat z.B. die Gruppe der „politisch Verschickten, die mit den Anklägern zusammenarbeitet, ihre bei den I. G. Farben in Arbeit gewesenen Mitglieder wissen lassen, daß sie nicht für die im Prozeß der I. G. Farbe Angeklagten aussagen dürfen(9)

 

3  Der bis 1945 politisch Internierte Fritz H., wohnhaft in Fellbach bei Stuttgart, schrieb in einem Brief vom 9. Juni 1948 an den Stuttgarter Bischof Wurm, daß ihm, einem Mitglied des Verbandes für politisch Internierte, von der „Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes (V.V.N.) mitgeteilt sei, „die Vertreter der Anklage im I. G. Farbenprozeß, die Herren von Halle und Minskoff, hätten der V.V.N. in Stuttgart Bezirk Frankfurt, mitgeteilt, ich sei bestimmt nicht als politischer Interniert im Konzentrationslager gewesen, und es sei möglich, daß ich Verbrechen gegen die Menschlichkeit begangen hätte ….  Der Zweck dieser Manöver ist klar Nachdem man mich mit dieser Erklärung der V.V.N. einzuschüchtern versucht hatte und vor allem nachdem man mir bekannt gegeben hatte, daß man mich der Verbrechen gegen die Menschlichkeit verdächtigte, glaubte man, ich würde nicht aussagen.  Nachdem ich meine Angelegenheiten für den Fall einer Verhaftung geregelt hatte, begab ich mich nach Nürnberg, um meine Aussage zu machen.  Das Verhalten der Herren von Halle und Minskoff während meiner Vernehmung wird der bekannte Anwalt Dr. Seidl schildern können.(10)“

   Ein Teil der insgesamt 23 Angeklagten im „I. G. Farben-Prozeß“ – Walter Durrfeld siehe x.  Es ist bemerkenswert, daß keine der angeklagten der I. G. Farben zu einer hohen Haftstrafe oder zu  Tode verurteilt wurde, obwohl die Firma und ihre Tochtergesellschaft Degesch in Auschwitz engagiert waren

4.  Bei den Vernehmung vor dem US-Militärgericht VI erklärte D. aus K., ein politisch Internierter: „Ich möchte bemerken, daß man versucht hat, mir Schwierigkeiten zu bereiten.  Als Mitglieder des „Ausschusses der rassisch Verfolgten hörten, daß ich aussagen sollte, haben sie sogar versucht, mich festzunehmen zu lassen.  Sie haben sich auch nicht gescheut, Kameraden, die mit mir zusammen interniert waren, zu fragen, ob ich nicht während dieser Zeit Juden oder andere geschlagen hätte, um einen Anlass zu meiner Verhaftung zu finden und meine Reise nach Nürnberg zu unterbinden(11)“

 

5.  Ein Waldemar H. gab in seiner eidesstattlichen Versicherung vom 17. Februar 1948 in Landsberg an: „Einer meiner Entlastungszeugen, Herr Friedrich D., ehemaliger Internierter des Konzentrationslagers Buchenwald, hat vor Zeugen erklärt, daß er von der V.V.N. mit schweren Vergeltungsmaßnahmen bedroht worden sei, falls er für einen Angeklagten im Nürnberger Kriegsverbrecherprozess aussagen würde.  In meinem Prozess wollten(11) ehemalige Internierte des Konzentrationslagers Buchenwald, ohne sogar von der Verteidigung angefordert zu sein, aus eigenem Antrieb mit einem Lastwagen von Hamburg nach Nürnberg kommen, um für mich auszusagen.  Die Hamburger kommunistische Partei hielt ihren Wagen auf der Landstraße an und verhinderte sie, in meinem Prozess auszusagen (die eidesstattlichen Versicherungen können beigebracht werden(12)“

 

6.  Der Verteidiger Dr. Rudolf Aschenauer hielt in einem Memoire von Juni 1948 in Nürnberg fest: „Der Stellvertreter des Oberrichters, Herbert Meyer, verlangte in Leipzig eine eidesstattliche Erklärung von einer Stenotypistin.  Da die Erklärung nicht seinen Wünschen entsprechend abgegeben wurde, drohte er dem jungen Mädchen, er käme in wenigen Minuten mit einem russischen Offizier zurück, sie solle sich inzwischen bedenken.  Unter dieser Drohung wurde die eidesstattliche Erklärung abgegeben.“

 

Im selben Memoire dokumentierte der genannte Jurist:  „Bei der Vernehmung durch Richter (auch durch nichtrichterliche Personen) werden sie sogleich bedroht und unter moralischen Druck gesetzt, mit falschen eidesstattlichen Erklärungen, mit Auslieferung an russische oder andere Behörden (Lorenz, Hübner) mit dem Bemerken bedroht, was das für sie und ihre Familien bedeute (Lorenz, Hoffmann, Schwalse, Sollmann, Brückner, Greinfelt), oder mit Aufhängen bedroht (Schwalm),  „Wir werden Sie den russischen Behörden ausliefern, und Sie wissen, daß Sie dann keine vierundzwanzig Stunden mehr leben“ (Greifelt).  Andererseits machte man ihnen versteckte Zusagen, wenn sie richtig, d.h. wunschgemäß, aussagen würden, hätten sie keine Anklage zu erwarten (Viermietz, Hünet).(13)“

 

Anmerkungen

1 Beitrag „Fall Gaus beim Nürnberger Tribunal“

2 Beitrag Nr. 374, „Fall Gaus beim Nürnberger Tribunal“

3 Beitrag Nr. 662, „Generalfeldmarschall Milch sollte erpreßt werden“

4 Maurice Bardéche „Nürnberg oder die Falschmünzer“, Karl Heinz Priester, Wiesbaden 1957, S. 86 – 105

5 Ebeda S. 91

5 Ebeda

6 Bardéche ebeda, S. 92

7 Ebeda

8 ebeda S 94

9 Bardéche ebeda S 94 f

10 Ebeda S 95

11 Bardéche Ebeda S 98

12 Ebeda S 100