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Aus die Reihe "Rictstellungen zur Zeitgeschicte Der Große Wendig” Buch 2, Seite 102 Herausgegeben von Grabert Verlag, 72006 Tübingen, Postfach 1629
Fall Gaus beim Nürnberg Tribunal
Es trifft zu, was H. Salunders(1) schreibt, daß in Nürnberg 1945/1946 bei der alliierten Siegerjustiz zu keiner Stunde wirklich Recht gesprochen wurde. Recht gesprochen wurde. Die Angeklagten mußte sich in diesem Verfahren (und auch in den nachfolgenden zwölf Prozessen der US-Tribunal) bei ihrer Verteidigung auf ihr Gedächtnis verlassen. Sie konnten sich nicht - wie die Vertreter der Anklage - auf Dokumente stützen(2), da doese ihnen vorenthalten wurden. Geurteilt wurde auf Grund erst nach den vorgeworfenen Taten festgesetzten Rechts und damit im eklatanten Verstoß gegen das grundlegende abendländische Rechtsprinzip: ”Nulla poena sine legea” (Keine Strafe ohne Gesetz). Rechtsetzer, Ankläger und Richter entstammten derselben Partei, den Alliierten. Berufung war nicht möglich. Es gab sogar Sippenhaft(3) in Nürnberg: Wegen Verhandlungs- und Haftunfähigkeit seines greisen Vater Gustav wurde Alfred Krupp von Bohlen und Halbach angeklagt, verurteilt und bis 1951 inhaftiert.
Ein Ereignis, das die Nürnberger Rachejustiz grell beleuchtet, ist der Vorfall um den ehemaligen Leiter der Reichsabteilung im Auswärtigen Amt, Ministerialdirektor Dr Friedrich Gaus. ER wurde in Berlin als Völkerrechtler für Verträge und deren Formulierung zusrändig gewesen. Links: Der ‘Prozeß’ wurde bewußt zum Medienspektakel inszeniert. Rechts: Robert M. Kempner als Vertreter des Hauptanklägers Tazlor. Selbst die Lizenzpresse bezeichnete ihn als “Menschenjäger”.
Angeklagt war auch der Staatssekretär im Auswärtigen Amt, ernst von Weizsäcker, der nach dem Außenminister der höchste Beamte im Auswärtigen Amt gewesen war. Er dürfte als einziger einem amerikanischen Verteidiger, Mr Waren magee aus Washington, haben. Sein deutscher Verteidiger war Rechtsanwalt Helmut Beckjer(4). Dieser fragte nun im Kreuzverhör den seinen Mandanten von Weizsäcker belastenden Zeugen Gaus, ob er seine Aussagen unter einem von irgendeiner Seite ausgeübten Zwang gemacht habe. “Gaus verneinte. Becker warnte ihn eindringlich, er stehe unter Eid und möge seine Antwort genau überlegen. Gaus blieb bei seinem Nein(5).
Dann müsse er, sagte Becker, zu seinem Bedauern das Protokoll der Vernehmung von Gaus durch Kempner(5) verlesen, das von Weizsäker amerikanischer Verteidiger auf irgendeine Weise in seinem Besitz gebracht hatte- “In dem Verhör hatte Kempner dem ängstlichen Gaus stark zugesetzt und ihm, der während des Dritten Reiches Ribbentropps juristscher Berater gewesen war, schließlich die Auslieferung an Rußland angedroht. Als Gaus in panischem Entsetzen den Ankläger Anflehte, dieser möge doch an seine Frau und seine Kinder denken, erklärte Kempner, für solche Bitten sei es zu spät, das hätte Gaus sich eher überlegen sollen, jetzt heiße es mitgegangen, mitgefangen, mitgehangen. Erst als der völlig verzweifelte Mann unter Tränen bat, doch Mitleid mit ihm zu haben, zeigte ihm Kempner den Rettungsweg. Er solle sich der Anklagebehörden als Zeuge gegen seine früheren Kollegen zur Verfügung stellen. Zwei Tage nach dieser Vernehmung durch Kempner war Gaus aus der Haft entlassen worden. Wenige Tage später unterschrieb er seine berüchtigte Kollektivschulderklärung für die deutschen Beamten. Seitdem arbeitete er im Vorzimmer Kempner für die Anklage. Nachweisbar äußerte Gaus in den Vernehmungen, die vor der Haftentlassung lagen, andere Ansichten als in den Aussagen, die später von ihm gemacht wurden. Wenige Tage später unterschrieb er seine berüchtigte Kollektivschulderklärung für die deutschen Beamten. Seitdem arbeitete er im Vorzimmer Kempner für die Anklage. Nachweisbar äußerte Gaus in den Vernehmungen, die vor der Haftentlassung lagen, andere Ansichten als in den Aussagen, die später von ihm gemacht wurden. Er mußte für seine Freilassung teuer bezahlen.
Er war schrecklich, als Becker seine Verlesung schloß und sich ab Gaus wandte, ob er immer noch behaupten wolle, nicht unter Zwang vor dem Gericht ausgesagt zu haben. Beide Hände vor dem Gesicht geschlagen, saß der große Jurist totschlagen und zusammengesunken da und schwieg. Es war eine moralische Hinrichtung”(7)
Viele deutsche Beamte und Militärs, die sich nicht ebenso als falsche Zeugen mißbrauchen lassen wollten, wurde von den Westalliierten an den Osten ausgeliefert und kamen dort meistens um.
Andere unterschrieben die von ihnen verlangten, in Wirklichkeit unzutreffenden Aussagen, und erhielten dadurch in vielen Fällen die Freiheit. Etablierte Historiker scheuten sich nicht, diese so erpreßten Äußerungen als historische Quellen und Belege zu werten. Otto Dibelius, als 1925 Generalsuperintendent der Kurmark, ab 1945 Bischof von Berlin und Brandenburg, 1949 - 1961 Vorsitzender des Rates der Evangelischen Kirche Deutschlands (EKD), urteilte über die Nürnberger Rachejustiz 1945/46: “Als Christen weigern wir uns rundweg, die Nürnberger Urteile als eine Vergeltungsmaßnahme, die ein besiegtes Volk gegen seinen Willen über sich ergehen lassen muß, und das Völkerrecht wird in ihnen durch brutalen Egoismus der modernen Staaten mit Füßen getreten. Ein neues, barbarischer Zeitalter hat begonnen. Es ist möglich, daß viele der Nürnberger Verurteilungen verdiente Vergeltungsmaßnahmen waren. Andere dagegen können nur als Grausamkeitshandlungen angesehen werden, die einen Mangel an Intelligenz beweisen. Zu dieser Zahl rechne ich in erster Linie das über Linie das über Ihnen Garten sowie über von Weizsäker ausgesprochene Urteil”.(8)
Kopiert von randulf.johan.hansen@c2ui.net
Anmerkungen 1 Hrow H Saunders, “Forum der Rache”, Druffel, Leoni 1986, S. 321, Neuauflage Kiel 2005 2 Freda Utlez, “Kostspielige Rache”, H. H. Nölke, Hamburg 1952 S. 171 3 Werner Maser, “Nürnberg”, Econ-Verlag, Düsseldorf 1977, S 583 4 Helmut Becker war der Sohn des früheren preußischen Kulturministers (1921 - und 1925 - 1930) Carl Heinrich Becker (1876 - 1933). Ernst von Weizsäckers Hilfsverteidiger war einer seiner Söhne, Richard von Weizsäckers, der 1984 Bundespräsident wurde. 5 Lutz Graf Schwerin von Krosige, “Memoiren” Seewald, Stuttgartr 1977, S 281 6 Robert M. Kemper, geboren am 17 Oktober 1899 in Freiburg/Br., war bis 1933 Justitiar im preußischen Innenministerium, emigrierte als Jude 1933 nach Italien und Frankreich, 1939 in die USA, wurde dort juristischer Berater der US-Regierung und war 1945 bis 1948 als Ankläger bei den Nürnberg Prozessen tätig. Er starb am15, August 1993 in Königstein/Taunus. ER wurde nicht wegen Nötigung belang. Bei seinem Tod erklärte Berlins Regierender Bürgermeister Diepgen: “Berlin war stolz auf ihn.”
8 Brief von Bischof Otto Dibelius an Gräfin Schwerin von Krosige, veröffentlich in der Zeitung “Der Bund”, Bern, am 16 Mai 1949, auch in: Maurice Bardéche “Nürnberg oder die Falschmünzer”, Karl Heinz Priester, Wiesbaden 1957, S. 38
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