Aus die Reihe "Richtstellungen zur Zeitgeschichte" von Dr Heinrich Wendig Hefte 9. Herausgegeben von Grabert Verlag, 72006 Tübingen, Postfach 1629

 

"Geiselerschießung" in Czenstochau

    Czenstochau in Schelsien heute.

 

Als Kriegsverbrechen wird heute oft der Deutschen Wehrmacht die Gefangennahme von Geiseln und denen bei Partisanenanschlägen auf deutsche Truppen vorgeworfen. Dabei wird vergessen, daß diese zwar grausame Methode in einem brutalen Partisanenkrieg wohl die einzige Möglichkeit ist, in gewissem Maße von Überfällen abzuhalten, und daß sie deswegen bis zum Verhältnis 1:10 auch völkerrechtlich sowie kriegsrechtlich erlaubt un anerkannt war. Die Deutschen haben sich damals an das übliche Kriegsrecht gehalten, die Alliierten manchmal nicht. (1)

Ein Beilspiel dafür, wie sorgfältig die Deutschen mit diesem Instrument imgingen, ist aus dem polnischen Czenstochau aus Herbet 1943 überliefert. Der noch (1996) lebende Zeitzeuge (2) war als Offiziersanwärter an der dortigen Luftkriegsschule (LKS) 9. An der u.a. der bekannte Professor Haushofer in Geopolitik unterrichtete.

 

Der damals junge Soldat berichtet (3): "Jetzt warten wir auf das Erscheinen des Professors. Da wird plötzlich die Tür aufgerissen. Unser Lehrgangsleiter, Haupmann Wollweber, eilt erregt nach vorn und teilt uns mit, daß Haushofer, wenige 100 m von der LKS entfernt, soeben mit mehreren Pistolschüssen hinterrücks zusammengeschossen worden sei; man wissen nicht, ob er durchkomme. Kalte Wut und ohnmächtiger Zorn ergreift uns ob dieses feigen Attentats. Dessen ungeachtet, gehen die Unterrichtsstunden bis mittag weiter.

In der Zwischenzeit ließ der deutsche Stadtkommandant alle in Frage kommenden Häuserblöcke abriegeln, sie wurden vergeblich durchgesucht. Der oder die Täter blieben unauffindbar. An den verschiedensten Stellen der Stadt wurde auf Aufschlägen für die Bevölkerung mit Beginn der Dämmerung Ausgangssperre unter den üblichen Androhungen verhängt. Falls der Attentäter sich nicht stellte, würden innerhalb 22 Stunden die Folgenden zehn namentlich aufgeführten Geiseln (die zur Vorbeugung gegen solche Überfälle vorher in Haft genommen waren, HW) im Morgengrauen erschossen.

Für die entsetzte Bevölkerung verstreicht die gesetzte Frist nur allzu rasch, ohne daß sich der Täter stellte. In der Ferne hört man ganz früh die Schüsse, die zu einem seit Jahrhunderten erprobten, unbarmherzigen Ritual des Kriegsrechts gehören. Wir spürten bei unseren freizeitlichen Stadtgängen sie wachsende Feindschaft und den glühenden Haß der stolzen und nationalbewußten Polen, die nun um ihre, von uns Deutschen ausgesuchten, Männer und Söhne von Rang und Namen trauerten.

Drei Tage nach der Exekution lesen wir, liest die haß erstaunente Bevölkerung Czenstochhaus auf frisch befestigten Vordrucken der deutschen Kommandantur:

1 Die vor drei Tagen angesetzt gewesene Exekution ist nicht vollzogen worden

2 Alle zehn Geiseln leben, sie sind zum Zeitpunkt dieser Bekanntgabe gesund und wohlbehalten zu ihren Familien in die Freiheit ohne jeder Vorbehalten entlassen worden.

3 Das Befinden des Professors Haushofer har sich gebessert; er bittet ausdrücklich, das an ihm vollzogene Attentat nicht an der unschuldigen Bevölkerung zu vergelten.

4 Die deutsche Kommandantur hofft, daß sich das bis zum Attentat bestehende gutmenschliche Achtungsverhältnis zwischen Besatzungsmacht und Bevölkerung wieder herstellen möge.

Befreit und dankbar atmet alles auf. Uns Soldaten erfüllte diese selbstbewußte, menschliche

Tat eines tapferen Kommandanten mit besonderem Stolz. Das unerbittliche Kriegsrecht ist um ein vorbildlichen Beispiel humanitären Handeln bereichert.

Was hatte sich vor drei Tagen wirklich ereignet? Nur soviel ist sicher: der Leutnant , der das Peleton kommandierte, trat vor - und befahl "Legt auf" - "Feuer!" Keine Geisel wurde getroffen, alle standen, weil die Gewehre vorher mit Platzpatronen geladen worden waren. Ein neuer kurzer Befehl des Offiziers. Die vorher unterrichteten Soldaten gingen froh auf die fassungslos staunenden Geiselopfer zu, befreiten sie von ihren Handfesseln und luden sie auf denselben Wagen, mit dem sie herbeigefahren waren. An einem unbekannten, wohlpräpatierten Ort wurden sie ausgeladen. Streng bewacht, aber mit äußerster Aufmerksamkeit wurden sie von den deutschen drei Tage und Nächte lang ausgezeichnet behandelt und versorgt. Am vierten Tag entließ man sie bedingungslos zu dem Ihren in die Freiheit."

So etwas kam also bei der Deutschen Wehrmacht auch vor, die heute oft unberechterweise diffamiert und beschuldigt wird. Ob die Alliierten einen derart feigen Überfall auf einen ihrer führenden Leute genau so ungesühnt gelassen hätten, muß wohl bezweifelt werden, wurde doch schon allein der Besitz von Waffen mit dem Tode bestraft.

 

Anmerkungen:

1 Vgl Heinrich Wendig, Richtstellungen zur Zeitgeschichte, Heft 8, Grabert Verlag, Tübingen 1995 S 46

2 Werner Schutz, Anschrift dem Verfasser bekannt, der auch ihm korrespondiert hat

3 Werner Schutz: "Das gab es auch", in Deutsche Monathefte, Nr 12, 1995 S 10 ff