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Aus der Reihe "Richtstellungen zur Zeitgeschichte Der Große Wendig” Band 1, Seite 392 Herausgegeben 2007 von Grabert Verlag, 72006 Tübingen, Postfach 1629
Kriminalität im Dritten Reich Olaf Rose
Zu den hartnäckigen Legenden um das Dritte Reich zählt auch die Behauptung, in jenen Jahren habe es keine nennenswerte Kriminalität gegeben: „Frauen, so die gängige Rede, hätten sich auch ohne Begleitung nachts unbesorgt auf die Straße wagen können. Der Grund wird im harten Durchgreifen Hitlers gesehen“. Mit diesen Sätzen beginnt der Mitarbeiter des Münchener Institut für Zeitgeschichte, Werner Bührer, seinen Artikel über „Kriminalität im Dritten Reich“, um dann zu dem erwarteten Schluß zu gelangen, die Kriminalität sei nur unwesentlich zurückgegangen.(1)
Hierbei stellt er insbesondere die „gefühlte Kriminalität“ der damals Lebenden in Frage, die sich zwischen 1933 und 1939 – die Kriegszeit ist, vor allem in der Endphase des Weltkrieges und in Großstädten, aus naheliegenden Gründen anders zu beurteilen – in jenen zwölf Jahren sicherer gefühlt haben als heutzutage. Er bedient sich hierbei eines besonders simplen einfachen Taschenspielertricks: Während die Menschen bewußt zwischen ihren Erlebnissen im Dritten Reich und in der Nachkriegszeit der Bundesrepublik unterscheiden, vergleicht Bührer die Verbrechen während des Dritten Reiches mit den Statistiken der Weimarer Republik. Damit nicht genug: Sämtliche von ihm zitierten Quellenbelege – seine alleinige Beweisgrundlage – sind aus zweiter Hand zitiert und stellen eine (nicht weiter begründete) Auswahl aus Kriminalstatistik des Statistischen Reichsamts dar. Selbst bei dieser von ihm vorgenommenen Auswahl muß er einräumen, daß er die Zahl der rechtskräftig verurteilten Personen zwischen 1923 (823 902) und 1938 (335665) durchaus deutlich. Wenn auch nicht ohne Schwankungen, abgenommen hat. Er verweist darauf, daß die Anzahl bestimmter Delikte während der NS-Zeit sogar deutlich gestiegen sei und führt dafür die Zunahme des Straftatbestands der Wiedernatürlichen Unzucht an. Von 665 Delikten im Jahre 1931 auf 7614 für 1939. Bührer unterschlagt schlickt die seit 1933 und für allem durch die verschärfte Rassengesetzgebung 1935 völlig veränderte Rechts- und Bemessungsgrundlage. Unzuchtskonstellationen, die 1931 ohne jede Strafbewehrung waren, also etwa eine geschlechtliche Beziehung zwischen einem deutschen Mädchen und einem jüdischen Mann, fielen ab 1933 in die Statistik. Auch verbrechen wider die Sittlichkeit)1931: 12 879; 1939 19980) sind statistisch ähnlich zu bewerten.
Nicht erwähnenswert sind für Bührer folgende Vergleichszahlen, die für den Durchschnittsdeutschen jedoch von wesentlich größerer Bedeutung waren und sind, leichte, gefährliche und schwere Körperverletzungen sanken von 47 983 (1931) kontinuierlich auf 17 371 (1939), die einfachen Diebstähle im selben Zeitraum von 77 510 auf 48 252, der schwere Diebstahl konnte sogar zahlenmäßig von 21 845 auf 10 082 mehr als halbiert werden. Und auch Mord und Todschlag sanken von 502 auf 336 Delikte um gut ein Drittel.
Aber auch wenn die Weimarer Republik bereits viele Ansätze sittlicher und moralischer Entgleisung und deren versuchter juristischer Rechtfertigung, ähnlich wie in der Bundesrepublik Deutschland, aufweist, so ist der Vergleich zwischen der deutschen Bevölkerung der zwanziger und der dreißiger Jahre doch ein Vergleich zweier durch Erziehung, Vorbild und ethnische Einheitlichkeit sittlich gefestigter Volkskörper. Erwähnenswert sind vor allem die Erfolge der NS-Regierung im Kampf gegen das organisierte Verbrechen. Ähnlich wie vor ihm Mussolini in der Auseinandersetzung mit den verschiedenen Gruppen der Mafia in Sizilien war Adolf Hitler innerhalb nicht einmal eines Jahres gelungen, die organisierte Schwerkriminalität völlig zu zerschlagen.
Unbestritten: Die Straßen von Berlin und allen anderen Reichsstädten erlebten im Dritten Reich eine bis heute niemals wieder erreichte Sicherheit. Eine Anpöbelei il man als Deutscher durchs deutsche Berlin spazierte war undenkbar - heute aber Alltag dort!
Im Norden und Osten Berlins hatten die sogenannten ‚Ringvereins‘ ähnliche Machtstellungen inne wie die Chicagoer Gangster. (Alle Gangster in USA wurden/sind von Juden geführt. rjh). Darunter verstand man zu Beginn der dreißiger Jahre besonders erfolgreiche Gruppen oder Kolonnen von Kapitalverbrechern, die von einer kleinen Zahl von Hintergrunddrahtziehern gelenkt wurden. Rs gab zahlreiche Helfershelfer, von ‚Ausbaldowerer‘ über die ‚Klinkenputzer‘ bis hin zu Hehlern. Wurden bei Überfällen oder Bankraubversuchen Mitglieder der Ringvereine verletzt, standen Ärzte zu Verfügung, die die Wunden versorgten, ohne nach deren Herkunft zu fragen. Ebenso wurden im Todesfall ein pompöses ‚Staatsbegräbnis‘ sowie eine auskömmliche Hinterbliebenenversorgung finanziert. Bei Verhaftungen staden die gerissensten, zumeist jüdischen Anwälte die finanzkräftige Klientel. All diese fast schon versicherungsähnlichen Leistungen wurden aus den immens hohen Mitgliedsbeiträgen finanziert, die auch bei ‚geschäftlicher‘ Flaute erbarmungslos eingetrieben wurden.
Zum Verhängnis wurde den Ringvereinen ab 1933 auch ihr pseudopolitisches Bekenntnis, man erinnerte sich gern an eine der eindrucksvollen Reden des Sozialdemokraten Philipp Scheidemann im Berliner Lustgarten, die er mit den Worten begann: „Ihr Diebe, Huren, Mörder – euch ruf ich, kommt zu uns!“(2) Man fühlte sich politisch angesprochen und ahnte damals noch nicht, daß man mit dieser Parteinahme zwei wachsende und später mächtige Gegner auf den Plan rief; die NSDAP und die SA. Schon zuvor hatten es sich die „Hamburger Zimmermannsleute“ zur Aufgabe gemacht, sporadisch in Berlin in Ringvereinslokalen aufzutauchen und dort sowohl das Mobiliar als auch die ‚Visagen‘ der Verbrauchsverbrechern geradezurücken(3).
Nach der Machtübernahme Hitlers
übernahm die KPD sogar diese Unterweltorganisationen in ihre illegalen Kader.
Man muß der Gerechtigkeit halber erwähnen, daß viele der echten Kommunisten
sich gegen diese Gemeinschaft mit Berufsverbrechern wandten und später zur
Gegenseite übergingen. Besondere ‚Verdienste‘ um die Verharmlosung schwerster
Straftaten erwarb sich auch die liberale Presse, die in Gewohnheitsverbrechern
nichts anderes als ‚politische und
irregeleitete Kinder sehen wollte‘(4).
Mit Leibesübungen und Sport wurde für die Jugend eine Alternative zum Abgleiten in die Kriminalität geboten – wie es im Herbst 2005 nach den Unruhen in Frankreich erneut mit Erfolg versucht wird.
Mehrmals wurden Verbrecher auch vor
Verhandlungsende auf der Flucht erschossen. Dies sprach sich in den
Kreisen auch der hartgesottensten Berufsverbrecher wie ein Lauffeuer herum.
Man spürte, der vormals wehrlose Staat wehrte sich jetzt zwar mit
vorübergehend illegalen, aber um so effizienteren Mitteln.
Sicherungsverwahrung oder gar der Tod waren Risiken, die sich für Verbrecher
nicht gut unter Geschäftskosten verbuchen lassen konnten.
Alle Hervorhebungen ist von mir, RjH, gemacht worden.
Anmerkungen: 1 Werner Bührer, „Kriminalität im Dritten Reich“, in Wolfgang Benz (Hg), Legenden, Lügen, Verurteile. Ein Wörterbuch zur Zeitgeschichte“, Deutscher Taschenbuch Verlag, München1996, S. 132 ff. Bührer zitiert sämtliche von ihm vorgelegten statistischen Beweise aus der Publikation des Münsteraner Soziologen Arno Klönne, Jugendkriminalität und Jugendopposition im NS-Staat. Ein sozialgeschichtliches Dokument, Hg. Und eingeleitet von Arno Klönne, Münster 1981. Darin werden u.a. bestimmte Formen der Kriminalität, die auch in der BRD strafrechtlich verfolgt werden, während des Dritten Reiches als Widerstand gegen das NS-Regime und daher als minder verurteilenswert geschildert. 2 Franz von Schmidt, „Vorgeführt erscheint, Erlebte Kriminalistik“, Stuttgarter Hausbücherei, Stuttgart 1955, S. 397 3 Zu den Themenkomplex siehe ausführlicher: Franz von Schmidt, ebenda, S 392ff 4 Ebenda, S. 398 5 Ebenda, S. 399. F. von Schmidts ursprünglich 2400 Seiten starkes Manuskript verbrannte in einer der zahlreichen Bombennächte 1943 in einem Berliner Verlag. Obwohl sein neuer Verlag 1955 einige demokratische Vorsichtsmaßregeln in Gestalt eines Interview mit dem Autor dem Buch nachstellte und auch von Schmidt wußte, daß positive Äußerungen gerade über Polizei im Dritten Reich nach 1945 alles andere als gern gesehen waren, bestand er auf Tatsachenfeststellungen wie dieser: „Auch wenn Sie mich für chauvinistisch halten, behaupte ich, daß Deutschlands Kriminalpolizei damals führend war und vor dem Zusammenbruch eine Leistungsfähigkeit hatte, wie sie heute [1955, der Verf.] noch von keinen anderen Land übertroffen wird“ Ebenda S. 405. Vgl. dazu auch Reichkriminalpolizei (Hg), Organisation und Meldedienst der Reichkriminalpolizei. Mit einem Geleitwort des Chefs der Sicherheitspolizei SS Gruppenführer Reinhard Heydrich, bearbeitet von SS Standartenführer Reichskriminaldirektor Nebe und Kriminalrat Fleischer, Kriminal-Wissenschaft und Praxis Verlag Elise Jaedicke, Berlin (1939) [Bd.1 der Schriftenreihe des Reichskriminalamtes, Berlin]. 6 Olaf Rose (Hg.), Julius Schaub – in Hitlers Schatten. Erinnerungen und Aufzeichnungen der Chefadjutanten 1925-1945, Druffel & Vowinckel, Stegen/Ammersee 2005, S. 122f.
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