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ERBSÜNDEN UND DAS RECHT
Eine historische - juridische Untersuchung von Florian Geyer
ZWEI ERBSÜNDEN UND DAS RECHT Januar 1996 Seit über eintausendfünfhundert Jahren wird das Schicksal unseres Volkes von der "Erbsünde" belastet. Mit dieser Erbsünde verbindet sich mythische orientalische Religion und heute ganz und gar unmythische Politik in verhängnisvoller Weise. In dem jetzt zu Ende gehenden Jahrhundert droht eine neue Erbsünde die alte nicht etwa abzulösen, sondern sogar noch zu überlagern. Unter dem Druck dieser beiden Erbsünden droht nicht nur unserem Volk der Lebensmut abzusterben. Ich möchte hier zeigen, was für entsetzliche Verbrechen unter dem Vorwand geschehen sind, es müsse "die Sünde" ausgerottet werden. Sollen nun noch einmal eintausendfünfhundert Jahre der Herrschaft der zweiten Erbsünde unserem Volke (und nicht nur ihm!) den Rest geben"
DIE BIBEL UND IHRE BOTSCHAFT Es fing an mit dem Verbot des Gottes der Juden an Adam und Eva, von den Früchten des Baumes "mitten im Garten" Eden zu essen. Die Schlange reizte, Eva zierte sich, und dann aß sie eben doch und ließ auch Adam abbeißen. Als der Gott der Juden einschritt, gab Adam die Schuld seiner Frau, und die gab sie weiter an die Schlange. Bemerkenswert nach deutscher Rechtsauffassung ist Gottes Urteil: Er verfluchte die Schlange. Erst dann lud er der Eva die Last schwerer Geburten und dem Adam die Last schwerer Arbeit auf Aber soviel sollte klar sein-. Er (Adam) soll dein (Evas) Herr sein! Die deutsche Rechtsauffassung ist das nicht. Das zeigt schon das Wort "Frau" = Herrin. Von da an spielt sich jenes grauenhafte Geschehen vor den gläubigen Augen derer ab, die in der Heiligen Schrift lesen. Da wird im Namen des Gottes der Juden "ausgerottet", da werden Menschen in Ziegelöfen gesteckt und verbrannt, da werden persische Adlige erwürgt und vernichtet. Das aber ist bemerkenswert-. An keiner einzigen Stelle des sogenannten "Alten Testaments" ist die Rede von "E r b s ü n d e". Und auch im sogenannten "Neuen Testament" steht kein Wort davon. Das hindert Brockhaus nicht zu schreiben: "ERBSÜNDE - nach christlicher Lehre die durch den Sündenfall Adams und Evas bewirkte Sündhaftigkeit des Menschengeschlechts. " Und wieder schlägt da Brockhaus die Brücke: "Für Paulus ist Sünde eine alle Menschen beherrschende Macht, der sie seit der Ursünde Adams verfallen sind, (Rom. 5,12fi). " Und weiter nach Brockhaus: 'Damit gab Paulus den Anstoß zur Lehre von der Erbsünde, die von Augustinus und den Reformatoren weiter ausgebildet wurde." Paulus soll danach der Begründer dieser Lehre gewesen sein, und zwar mit einem einzigen Satz: "Derhalben, wie durch einen Menschen (Adam) die Sünde ist gekommen in die Welt und der Tod durch die Sünde, und ist also der Tod zu allen Menschen durchgedrungen, dieweil sie alle gesündiget haben." Meine schlichte deutsche Rechtsauffassung reicht nicht aus, um aus diesem Satz überhaupt den Anstoß zu einer Lehre zu lesen. Sie reicht auch nicht aus, zu begreifen, warum wir alle gesündigt haben, weil Adam es getan hat. Diese grundsätzliche Rechtsfrage, die um die Vorstellung vor "Strafe", "Rache", "Sippenhaft" und "Blutrache" kreist, wird mich noch beschäftigen. Ich nehme aber meinen Grundsatz vorweg: Es gibt eine unauflösbare Kette des Strafrechts, und das ist sie: TAT - TÄTER - STRAFE - VERANTWORTUNG - SÜHNE.. Die Unauflösbarkeit dieser Kette in Prosa: Nur der, der die TAT getan hat, ist ein TÄTER. Nur wenn der, dem man die Tat vorwirft, sie auch beweisbar getan hat, darf (muß) er bestraf werden. Die Verbüßung der STRAFE stellt den Rechtsfrieden wiedei her. Da aber die Tat auch Folgen haben mag, bleibt der TÄTER auch VERANTWORTLICH für sie, und nur er. Er also muß SÜHNEN.
DIE ANFÄNGE DER CHRISTLICHEN. KIRCHE: Vor etwa 1945 Jahren kam PAULUS zu dem Entschluß, eine neue Religion zu schaffen, zu schaffen in des Wortes wahrer Bedeutung. Diese waren seine Bausteine: Eine in seinem Gebiet umlaufende Geschichte, daß vor einigen Jahren in Jerusalem einer der vielen Wanderprediger gekreuzigt worden sei, ein gewisser JESUS. Paulus war zwar römischer Bürger, aber er war Jude: So lag es für ihn nahe, sich auf die alten jüdischen Schriften zu berufen, nämlich auf jene Sammlung, die man bei den Juden "THORA" nennt. Er oder seine Nachfolger gaben der Thora den neuen Namen "ALTES TESTAMENT", denn er gedachte, diesen Schriften neuere anzufügen, die sich mit dem Leben und Wirken des Jesus beschäftigten und die dann das NEUE TESTAMENT werden sollten. Vor allem aber, und das ist das Wesentliche: Er, Paulus, legte seine Gedanken in Briefen nieder, an die Kolosser, die Römer, die Galater und so weiter. Die Schriften dieser "EVANGELISTEN" entstanden in den frühen Siebzigerjahren. Vor ihnen entstanden die sogenannten "Briefe des Paulus", und, um die Wirrnis zu vollenden, auch noch die sogenannte "Apostelgeschichte" eines gewissen anderen Lukas, der mit dem Evangelisten nicht identisch ist (ihm wird sie jedenfalls zugeschrieben). Auf keinen Fall lagen die "HEILIGEN SCHRIFTEN" etwa vor dem Ende der Sechzigerjahre vor, und schon gar nicht in Rom. Dort hatte Kaiser Claudius im Jahre 49 alle Juden Roms und Italiens ausweisen lassen, und eine "christliche" Gemeinde war dort sicher auch noch nicht entstanden, zumal das entstehende "Urchristentum" sich damals noch auf die Synagogen und damit auf die jüdische Diaspora in allen Missionsgebieten des Paulus stützen mußte. Claudius starb im Jahre 54, und erst von da an gab es Versuche von Juden, wieder in den Machtmittelpunkt der Weit zurückzukehren, nach Rom. Somit kann die sogenannte "Christenverfolgung" des Kaisers NERO Im Jahre 64 eben keine Christen zu Verfolgten und Opfern getroffen haben, sondern nur die zurückstrebenden Juden. BROMME weist sogar nach, daß Paulus nicht etwa freiwillig nach Rom ging, daß er sich danach gesehnt habe, "zu den Christen nach Rom zu kommen". Vielmehr sei er im Jahre 63 gefangen nach Rom gebracht worden, wo ihm der Prozeß macht wurde, und zwar nicht aus religiösen Gründen (Rom war für Religiöses absolut immun, und keineswegs allergisch). Paulus wurde al auftragter der politischen Sekte der romfeindlichen Essener hingerichtet Nero aber, der von seinem Reiche die fremden Eindringlinge abzuwehren hatte, wurde in der abendländischen Literatur und in der Geschichtsschreibung zum wahrer Teufel in Menschengestalt, zur Personifizierung des Bösen schlechthin. Wir kennen das auch aus unserer Zeit. Die Christenverfolgung des Nero war ein Pogrom. Paulus lebte nicht ewig. Es erwies sich als die Tragik der Weltgeschichte daß seine Lehre "im Rahmen" erst des ALTEN, dann auch des NIE TESTAMENTS verbreitet wurde. Er verbreitete seine jüdische Lehre nicht unter seinem Volk, den Juden, sondern unter den Heiden, also uns allen. Damit verpflanzte er jüdische Rechtsauffassungen und jüdische Weltsicht auf nicht-jüdische Völker. Diese Lehre traf zum nicht gei Teil auf u n s , auf die alten Deutschen, die man merkwürdigerweise! deshalb "Germanen" nennt, weil sie vor Ludwig dem Deutschen geboren wurden. Fest steht, daß die neue Lehre bald (was immer das heißen mag) zu "Kirche" wurde, und daß sich diese Kirche die "christliche" nannte führte die Lehre nicht mehr Paulus, sondern eine Organisation, ur tut sie heute noch.
DAS RECHT IN JÜDISCH-CHRISTLICHER SICHT: Da ich kein Theologe bin, hüte ich mich, die christliche Lehre aus theologischer Sicht zu beschreiben. Aus rechtlicher glaube ich es zu können: Das ganze ALTE TESTAMENT ist der ununterbrochene Dialog zwischen einem Volk, den Juden, und seinem Gott, dem JAHWE. Der Charakter des Volkes spiegelt sich in diesem Dialog, denn die Juden sind Semiten, und das heißt ein nomadisches Volk. Alle ihre Stärken und Schwächen drücken die Juden in diesem Dialog aus: Ihre unglaubliche Kombinationsgabe, den Händlersinn, ihre aus der keinem Nomadenvolk ersparten ständigen "Verfolgung" durch die Seßhaften entstandene Überzeugung, sich eben d o c h zwischen allen anderen Völkern als die bewahren zu müssen, die sie sind (also ihr Bestehen auf "Apartheid") und ihr Mißtrauen gegen Fremde. Für dieses Volk war und ist "GOTT" nicht der, den wir in ihm sehen, sondern Geschäftspartner. Ich möchte hier nicht näher auf diese Merkmale eingehen. Sie dienen mir auch nicht, das, was ich sagen will, zu erklären. Ich möchte es höchstens plausibel machen. Worauf es mir hier ankommt, ist die Ordnung, die sich die Juden geschaffen haben um die Begriffe RECHT und MORAL. Wenn man das Alte Testament liest, erkennt man in allen Handlungen und. Unterlassungen der Juden den e i n e n und nur diesen Schiedsrichter: Ihren Gott. Das Ergebnis ist überraschend und überzeugend: Was recht ist und was unrecht, das bestimmt ihr Gott. Damit ist das jüdische Rechtswesen (jedenfalls ursprünglich) streng theologisch Noch heute sind die "Geistlichen" der Juden auch ihre Richter. Und was gut ist und was ungut, böse oder schlecht, das bestimmt ebenfalls ihr Gott. U n s tut die arme Schlange leid, dem Juden aber kommt kein Zweifel, daß ihr "recht" geschah. Der Jude ist "böse", wenn er seine Söhne nicht beschneidet, wenn er am Sabbat arbeitet, wenn er die Reinheitsgebote mißachtet. Man nennt diese fast gänzliche Bindung des sittlichen Handelns an den Willen des Gottes "Theonomie", und die Ordnung einer Gemeinschaft, in der die religiöse und die staatliche Ordnung eine Einheit bilden, "Theokratie". Beide Erscheinungen zeichnen die jüdische Gemeinschaft aus, heute und in der Vergangenheit. Die Theonomie der Juden verbindet von vornherein unlösbar die Bereich des Rechts und der Moral miteinander" aber das Besondere bei den Juden war und ist daß diese beiden Bereiche unter dem gemeinsamen Dach der Religion wohnen. Ich habe keinen Zweifel daß diese Einheit der Wertesysteme für daüberleben der Juden äußerst wertvoll war und ist. Paulus hat nicht nur den nach Matthäus 15.24 von Jesus ausgesprochen( Willen mißachtet, daß "(Jesus) nicht gesandt ist, denn zu den verloren( Schafen von dem Hause Israel. Er hat grundlegende jüdische Recht und Moralvorstellungen den Heiden, also uns allen zugedacht, und zwar die Rechtsvorstellungen fast alle die Moralvorstellungen nur zum Teil. Die jüdischen Moralvorstellungen hat er mit seiner eigenen "christliche Moral so überlagert daß eine ganz neue Moralvorstellung daraus wurde. Diese Neuschöpfung die paulinische "Weltanschauung" hatte fatale, ja sogar katastrophale Folgen. Paulus dehnte die Reichweite des Begriffes vom NÄCHSTEN" grenzenlos aus. Während den Juden der "Nächste" nur der andere Jude, der Mit- Jude, war und ist, ist des Paulus "Nächster" absolut jeder Mensch. Das hat gutmütige Völker an den Rand der Vernichtung gebracht und pfiff über tüchtigere triumphieren lassen. Paulus, als der Apostel der Heiden, also als Apostel aller Menschen, war der erste "EIN-WELTLER". Ob die Gleichheit aller, und nicht nur die Gleichheit aller Menschen, sondern aller Völker, mit der auch theologisch begründbaren Vielfalt der Völker also mit den Gesetzen der Evolution vereinbar ist, bezweifle ich nicht 1 ich bestreite es. Hier haben wir einen Fall des Bereichs, den Wolffsohn "Biologismus" nennt des Kampfes zwischen den Völkern mit den Mitteln der Biologie, der Genetik vor allem. Da die Kirche, die notwendigerweise das Erbe des Paulus übernahm und weiterentwickelte, sehr schnell auch die Moral zum Zwecke der Macht, also des Erreichens und der Erhaltung der Macht, zu nutzen lernte, schuf sie sozusagen ohne böse Absicht ein riesiges Geflecht von Heuchelei, Scheinheiligkeit und Unterdrückung. Wichtiger und verhängnisvoller aber ist eine andere Folge der paulinischen Lehre: während die jüdische Religion eine Stammesreligion, JAHWE ein Stammesgott war und ist, während man also von der von den Juden "geschaffenen" Religion er-warten kann, daß sie auch zu ihren Schöpfern paßt, gab Paulus allen Völkern einen wahren "EIN-GOTT". Noch aus den Schriften des Alten Testaments kann man die Rivalität des Judengottes mit anderen Göttern lesen, und sogar die Zehn Gebote sagen es: "Du sollst keine anderen Götter neben mir haben". Nun aber, nach Paulus, war es endgültig aus mit auch nur dem Gedanken an andere Götter. Paulus schuf als Erster den absoluten Monotheismus. (Mohammad war der zweite). Damit schenkte er den Heiden eine Religion, welche ihnen gleichzeitig jede andere verbot. Während die Römer noch die Götter etwa der Kelten oder der Germanen unbedenklich in ihren eigenen Götterhimmel einbauten, war solches für die Christen von vornherein Ketzerei, Häresie, Gotteslästerung. Die christliche Kirche verstand es in kurzer Zeit, sich die Rechtsprechung unterzuordnen, ja sogar anzueignen. Daran konnten erst Voltaire und Friedrich der Große einiges ändern. Das Christentum nahm außerdem auch die Moral, und zwar nicht nur die heute vielleicht schon denkbare "rein christliche" Moral fest unter ihre erdrückenden Fittiche. Es bildete sich ein sehr einfaches Verhältnis: Hier der Einzelne, das Individuum, "der Mensch", dort Gott. In diesem System sind alle Menschen gleich. In diesem System ist die gewachsene Gemeinschaft von zusammengehörend Menschen aufgehoben (wenn nicht zerstört). Hier hat "die Liebe zu allen, die Güte gegen alle" dazu angesetzt. , Darwin das Heft aus der Hand zu nehmen. Die höhere Moral des Paulus siegt über die Gesetze der Natur, über die Treue zu den Vorfahren und über die Verantwortung für die Nachkommen. Oder auf Neudeutsch: Der einzige Ansprechpartner in Sachen Moral, also in Fragen der Sittlichkeit, des Anstandes und der Menschenwürde ist Gott. Da man den aber nicht direkt erreicht, selbst nicht im innigsten Gebet, hilft dem Einzelnen sein Seelsorger, Es entsteht eine universelle PRIESTERSCHAFT. Nach dieser grundlegenden Gesetzlichkeit machte sich die Kirche auf, die Deutschen zu bekehren.
DIE BEKEHRUNG DER DEUTSCHEN: WULFILA wurde im Jahre 311 als Sohn eines Wisigoten und einer Mut unbekannten Volkes aus Kapadokien geboren. Wo er zur Welt kam, wissen wir nicht. Sein Leben verbrachte er zum größten Teil in Mosien, wo sich eine Gruppe von Wisigoten, "Kleingoten" genannt, eine einigermaßen beständige Bleibe gesichert hatte.. Wulfila war nicht der erste, ganz sicher aber der wichtigste Missionar oder Apostel der Goten. Er ist für uns der wichtigste Zeitzeuge für den Zustand der deutschen Stämme zu seiner Zeit. Bei den alten Deutschen hatte das, was man später und woanders "Religion" nannte, nicht das Geringste mit Sitte und Anstand zu tun. Auch das Recht hatte keinerlei Zugang zur Götterwelt. Wer sich gegen die Gesetze der Gemeinschaft verging, den strafte die Gemeinschaft : Wenn es in den Grenzen der Sippe geschehen war, richtete die Sippe. Wenn es den ganzen Stamm betraf, richtete der Stamm auf dem Thing. Noch heute heißt der dänische Reichstag "FOLKETING", Die Kinder Zucht und Sitte zu lehren war Sache der Eltern, der Geschwister und der anderen Mitglieder der Sippe. An die Götter zu "glauben" kam niemandem in den Sinn, denn die waren jedermanns Eigen. Noch viel weniger konnte jemand sich gegen die Götter vergehen, wenn er etwa nicht an sie glaubte. Da gab es keinen Zwang, und keiner entbehrte ihn. Der Zusammenhang zwischen dem Recht und der Sitte war also denkbar einfach. Einen Zusammenhang zwischen dem Recht und der Sitte einerseits und der Religion, den Göttern, der Überlieferung, andererseits gab es überhaupt nicht, Wulfila ist dafür der älteste Zeuge: In dem Brief des Paulus an Timotheus (Tim 1.9) ist die Rede von einem, den Luther "Übeltäter" nennt, und zwar unmittelbar aus dem Griechischen übersetzt. Wulftla nennt den Mann in seiner Sprache, auch unmittelbar aus dem Griechischen übersetzt "unsibjis". Dieses Wort sprachen die Goten damals genauso aus wie wir heute dieses Wort in silbengetreuer neuhochdeutscher Sprache sagen würden: "unsippisch". Ein Unsippischer war damals einer, der gegen das Sippengesetz verstoßen hat, also ein Übeltäter. Auch der Gedanke an die "Erbsünde" hatte sich bei Wulfila und seinen Goten noch nicht festigen können, ja es gab nicht einmal die Vorstellung der Sünde. H. Kars sagt in seinen "Studien zum Sündenverständnis der arianischen Goten': "Im gotischen Christentum gab es kein Sündengefühl als Schuldgefühl, gab es keine Sündenangst, sondern nur ein demütiges Anerkennen der göttlichen Wirklichkeit, Wahrheit und Ewigkeit." Diese Bekehrer sind wahrhaftig nicht mit der Tür ins Haus gefallen. Jedenfalls nicht die Bekehrer der Goten. DIE ARIANISCHE BEKEHRUNG UND DIE VÖLKERWANDERUNG: Die hier folgende zeitliche Übersicht enthält eine meines Erachtens viel zu wenig beachtete Gemeinsamkeit zweier geschichtlicher Vorgänge: Der ersten Welle der Christianisierung der Deutschen und der großen Eroberungswelle Süd- und Westeuropas und sogar noch des westlichen Nordafrikas durch deutsche Stämme. Im Jahre: 348 hatte Wulfila seine gotische Bibel fertiggestellt. 350 lag diese Bibel in ersten Abschriften vor. Damals waren die "Kleingoten" mehrheitlich Arianer. 380 waren wohl alle Wisigoten Arianer geworden. 409 zogen die Wandalen nach Westen. Sie waren Arianer. 410 eroberte Alarich Rom. Er war arianischer Wisigote. 411 erhielten die Wandalen Föderatenland in Spanien. 418 zogen die Wisigoten in das südliche Gallien. 429 überquerten die Wandalen die Enge von Gibraltar und eroberten Nordafrika von der Syrie bis Marokko. 450 waren die Gepiden (nach Jordanes) meist Arianer. 468 gründete Eurich das Wisigotenreich in Spanien. 480 waren die Rugier in Oberösterreich und die Heruler meist Arianer. Im selben Jahr wird Odowakar als Mann arianischen Glaubens genannt. 490 wurden die Langobarden in Osterreich Arianer. 495 eroberten die Ostgoten Theoderichs Italien. Das heißen: inweniger als 150 Jahren, von dem Tage der Niederschrift der gotischen Bibel an, sind alle deutschen Stämme außerhalb des heutigen Reichsgebietes zu Staatengründungen rund um das westliche Mittelmeer, von Tunis über Wien und Sirmium (nahe Belgrad) gekommen. Das Westliche Mittelmeer war ein deutsches Binnenmeer geworden. Und in eben diesen 150 Jahren haben sich diese Stämme eine nur ihnen allen gemeinsame "Religion" geschaffen, das arlanische Christentum. In dieser ihrer arianischen Religion übernahmen sie die Lehren des Paulus, aber sie übernahmen nicht die Dogmen der "Sünde" noch gar der "Erbsünde". Sie bewahrten sich mindestens in verwandelter Form ihre eigene Auffassung vom Recht. Wir haben damit im Arianismus eine Verbindung christlichpaulinischer Sittlichkeit (Moral) mit germanischem Recht. Aber: Der Bruch mit der Vergangenheit war vollzogen; nicht mehr die Gemeinschaft war Subjekt der Religion, sondern "der Einzelne", "der Mensch". DIE KATHOLISCHE NEU-BEKEHRUNG: Die Papstkirche in Rom und ihre entstehende. Zwillingsschwester in Byzanz (Konstantinopel) hatten nur Andeutungen des später und erst recht heute so wirkungsvollen Machtmittels zur Bekehrung in ihrer Hand: Das Erste Buch Mose, das im dritten Kapitel beschreibt, daß die Übertretung des Gebotes des Gottes den Menschen die Unsterblichkeit nahm und sie zu Sterblichen machte (.von "Sünde" ist da noch keine Rede); und den Brief des Paulus an die Römer, der im 5. Kapitel aus dem Fall "Vertreibung aus dem Paradies" den "Sündenfall" macht. Das Wort "Erbsünde war noch nicht gefallen. Selbstverständlich entwickelte sich aus der Spaltung der christlichen Kirche in einen arianischen und einen katholischen Zweig erst eine Konkurrenz, dann der Kampf um die Seelen. Der Chef des Generalstabes der Neu-Bekehrung wurde in Numidien, einer nordafrikanischen Kolonie Roms, und zwar in Thagaste im Jahre 354 geboren. Sein Vater, so sagen es meine Quellen, war "kein Christ". Ob er also Heide oder Jude war, bleibt offen. Seine Mutter war die Christin Monica. Auch über ihre Volkszugehörigkeit wissen wir nichts. Er wuchs "unchristlich" auf und wurde 387 getauft: AUGUSTINUS. Er starb in Hippo, also auch in Nordafrika, bei der wandalischen Belagerung seiner Bischofstadt. Bevor er Christ wurde, hing er einer orientalischen Sekte an, den Manichäern. Er genoß sein Leben, war Kosmopolit und machte Karriere. Als 30jähriger wurde er als Lehrer für Rhetorik nach Mailand berufen. Dieser Lebensweg läßt mich zwingend schließen, daß Augustinus Jude war. wofür schon die Umstände seines Elternhauses und die Angabe sprechen, daß sein Vater "Heide" gewesen sei. Der Taufname AURELIUS gar macht die Vermutung, daß Augustinus Jude war, zur Gewißheit, denn "Gold" ist Teil vieler Judennamen. Meine Quellen haben den üblichen Mangel genauer Zeitangaben, aber für diesen Gedankengang genügt die ungefähre Angabe: ..... Um das Jahr 415 formulierte Augustinus seinen Generalstabsplan: 1. "Die Ursünde Adams (peccatum originale) wird durch die menschliche Fortpflanzung naturnotwendig an die Nachkommen weitergegeben. " 2. "Seit dem Sündenfall im Paradies kann kein Mensch von der Sünde frei bleiben. " 3. "Jeder neugeborene Mensch ist dadurch von vornherein mit der E R B S 0 N D E behaftet." 4. "Die Erbsünde ist von Adam her auf alle Menschen übergegangen und hält bis ans Ende der Welt alle Nachkommen Adams gefangen." 5. "Die Kinder können daher das ewige Leben nicht besitzen, wenn sie nicht durch die Taufe Vergebung erhalten." Das sind keine theologischen Formulierungen, da gibt es nichts auszulegen Es ist dies die brutalste Erpressung menschlicher Gemüter, die es bis heute in der Menschheitsgeschichte gegeben hat. Hier droht die gütige Kirche des Paulus mit ewigem Ausschluß, nicht nur mit zeitweiser Ausgrenzung, jedem, der sich ihr nicht unterwirft. in der Folgezeit wurden die Bannflüche des Augustinus sowohl in der Kirchenführung wie auch in der Kunst mit praktischen Folgen gekennzeichnet. Wer kennt nicht die gräßlichen Bilder des Mittelalters und noch der Neuzeit, wie Männer und Frauen in die Hölle gestürzt werden, wie die Quälerei in Stufen zerlegt wurde, beginnend mit dem "Fegefeuer" und endend mit ewiger Höllenqual. Griechische lkonen, bayrische Martertaferln und Werke großer Künstler schildern uns die Folgen verweigerter Unterwerfung. Immerhin hielt sich der arianische Glaube noch fast zweihundert Jahre. Dann war auch die letzte Ahnung germanisch-deutscher Auffasung von Recht und Sitte getilgt. Von der Erbsünde war jahrhundertelang nichts mehr zu hören. Sie wurde als selbstverständlich vorausgesetzt, wie noch heute von der Redaktion des Brockhaus. Und sie wirkte. Nordafrika ging verloren. Die Goten in Italien unterlagen der Weltmacht Byzanz. Die Goten, Wandalen, Alanen und Sweben in Spanien waren spätestens mit dem Übertritt des Königs Hermenigild zu Katholiken geworden, und dort ist der Übergang von den "Reyes Catolicos" bis zu König Juan Carlos heute lückenlos vollzogen. Die Langobarden wurden von Theudelinde ihres Glaubens beraubt. Europa wurde nicht christlich, Europa wurde streng augustinisch. DIE KATHOLISCHE MISSION NÖRDLICH DER APENNINEN: Augustmus erlangte bald den Ruf eines "Kirchenvaters", ja den der höchsten Autorität in Fragen der richtigen Auslegung der Bibel innerhalb der athanasianischen Kirche (der späteren "katholischen"). Die mir vorliegende Literatur sagt nichts über die Durchsetzung des Prinzips der Erbsünde in der Zeit des Unterganges des arianischen Glaubens, aber die Taten der Kirche belegen ihre absolute Unnachsichtigkeit in allen Lehren und Dogmen, bis Europa von Lissabon bis Budapest katholisch war. Im selben Maße, in dem die Macht der Germanenreiche der Goten, Wandalen, Burgunden und Gepiden schwand, ging auch der Glaube dieser Stämme verloren. Die Papstkirche half dabei kräftig nach. Jetzt entstanden die ersten Darstellungen und Schilderungen der Höllenqualen, die noch in meiner Kindheit der Alptraum der Bauernkinder in meiner bayrischen Nachbarschaft waren. Im vierten Jahrhundert bildeten sich die ersten Mönchsorden, deren wichtigster der von BENEDIKT VON NURSIA gegründete wurde: der Benediktinerorden. Nach der von Benedikt geschaffenen "Benediktinerregel" wurden an vielen Orten Klöster gegründet, seien es nun im strengen Sinne Benediktinerklöster gewesen oder solche anderer Ordensverfassungen. Schon im vierten Jahrhundert kam es zu ersten Missionsversuchen bei den Iren. Der heilige Patritius (St. Patrick) festigte das irische Mönchstum seit seiner Einsetzung als "Iren-Apostel" im Jahre 432. Von Irland kamen schon im sechsten Jahrhundert die ersten irischen Missionare nach Deutschland, so Columbanus und Gallus. Sie gründeten ein Netz von Klöstern im ganzen Land. In Süddeutschland waren keine Goten oder Langobarden mehr zu finden, und mit ihnen verschwand auch der arianische Glaube. Dort missionierte der heilige Severin die wenigen Leute der bunt gemischten Restbewohner: Kelten, Gepiden, Römer, ja sogar Syrer und Bataver aus Holland. Den Todesstoß erlitt der arianische Glaube durch die "Bekehrung" Klodwigs im Jahre 497, den der Bischof Remigtus, ein Franke im Dienste der Papstkirche, mit der Beschwörung taufte: "Beuge dein Haupt, stolzer Sigambrer, verbrenne, was du angebetet, bete an, was du verbrannt hast!". Der Frankenkönig wurde Katholik. Die Franken übernahmen mit Klodwig die Macht in Westeuropa, und der Papst übernahm die Macht über die Franken. Also war das letzte fränkische Königspaar altgermanischen Glaubens König Hilderich und seine Gemahlin, die Königin Basina. Von jetzt an war der geistige Mittelpunkt der (westeuropäischen) Welt nicht mehr die Lehre des Paulus, sondern Rom. Kurz nach Klodwigs Tode, im Jahre 526, bestieg Amalaswintha, die Tochter Theoderichs des Großen, den Thron in Ravenna. Sie war eine Römlingin, und trotzdem überdauerte bei den Ostgoten Italiens der arianische Glaube noch Totila und Teja. Er starb mit seinem Volk. Auch Theudelinde, die Tochter des zweifellos arianischen Bayernherzogs Garibald, heiratete in zweiter Ehe den langobardischen Herzog Agilulf (aus thüringischem Geschlecht) nur unter der Bedingung, daß er von seinem arianischen zum katholischen Glauben über-trat. Das tat er noch im Jahre seiner Vermählung im Jahre 589. Karl, den sie den Großen nennen, besiegelte den Raub der langobardischen Freiheit im Jahre 773, als er mit überlegener Macht und mit noch überlegenerer List den letzten König der Langobarden, den mit dem römischen Namen Desiderius besiegte, und tötete. Kurz vorher, im Jahre 746, richteten die Frankenkönige Pippin und Karlmann im Zeichen des Kreuzes, wie es hieß, das Blutbad von Cannstadt an, wo sie den alemannischen Adel in einer Massenhinrichtung ausrotteten. Im Jahre 672 wurde in Wessex der Sachse Winfried geboren. Wir kennen ihn unter seinem Kirchennamen Bonifatius. Er war Benediktiner und erhielt von anderen, aber bestimmt nicht von den Deutschen, den Beinamen "Apostel der Deutschen". Er errichtete das Christentum in Friesland, in Hessen, Thüringen und Bayern, so heißt es in den Geschichtsbüchern. Gemeint ist aber das athanasianische, denn Bonifatius war Benediktiner. Er gründete die Klöster Fulda, Amöneburg, Fritzlar, Tauberbischofsheim, und umschrieb die genauen Grenzen der Bistümer Salzburg, Freising, Passau, Regensburg, Auch gründete er mehrere Bistumer neu, wie Würzburg, Erfurt, Mainz, Eichstätt. Er übernahm dann das Bistum Mainz, welches bald zum bedeutendsten Bistum auf deutschem Boden wurde. Zwischen diesen Ereignissen und dem wohl schrecklichsten Brudermord Deutscher an Deutschen im Namen des Kreuzes muß ich eine Anmerkung machen: Die Erbsünde wurde aufgefaßt als die Übertragung der Sünde Adams und Evas auf alle Menschen, wenn sie nicht der Taufe teilhaftig wurden. Natürlich kennt man nicht denjenigen, der sich die Perversion des Sündegedankens ausgedacht hat. Fest steht, und das zeigt die deutsche Geschichte seither deutlich, daß nun nicht mehr Gott den Sünder zu bestrafen hatte, daß vielmehr die weltliche und die geistliche Obrigkeit die Strafe selbst in die Hand nahmen. Wer nicht getauft war, der war nun S k 1 a v e, der war vogelfrei. Günstigstenfalls gestand man ihm die Chance zu, sich durch die Taufe nicht etwa von der ewigen Verdammnis zu retten, sondern vor der irdischen: Vor der Hinrichtung. Das führte zunächst zum Sachsenmord von Verden an der Aller. Dort ließ Karl an einem Tag im September 782 die Sachsen zum Thing rufen. Unter Bruch des Thingfriedens erschien er mit einem riesigen Heer, umzingelte die zum Thing, also zum Verhandeln, erschienen Sachsen und ließ an e i n e m Tag 4500 von ihnen ermorden. Als Grund für diesen Massenmord geben die Annalen an, Karl habe ein großes christliches Reich schaffen wollen. Während sich vier Fünftel der deutschen Stämme haben unterwerfen lassen und den christlichen Glauben angenommen haben, seien die Sachsen dazu nicht bereit gewesen. Sie wollten frei und unabhängig blieben. Das aber HABE KARL WEGEN SEINER POLITISCH-RELIGIÖSEN ZIELE NICHT ZULASSEN KÖNNEN. Das kann nur so verstanden werden, als habe Karl ein Recht auf die Unterwerfung der Sachsen gehabt. An dieser noch heute etwa im Blatt des Landesjugendpfarramtes von Niedersachsen verbreiteten Rechtfertigung Ist außer ihrer Anmaßung auch sonst kein wahres Wort: Auch die anderen deutschen Stämme, die Hessen, die Alemannen, die Bayern und die Thüringe sind mit roher Gewalt, mit Erpressung und Hinterlist "bekehrt" worden und haben auch keineswegs freiwillig den Christenglauben angenommen. Durch die teilweise Ausrottung und teilweise Unterwerfung der Sachsen waren die Grenzen des Frankenreiches an die Elbe gerückt. Schon 170 Jahre vorher war die Grenze des Frankenreiches mit der Unterwerfung der am Main siedelnden Thüringe und der Bayern an den Böhmerwald, den Bayrischen Wald und bis an den Neusiedler See gerückt worden.
DIE FALSCHE OSTKOLONISATION, IN WAHRHEIT OSTMISSION: Karl machte keinen Unterschied zwischen Deutschen und asiatischen Völkern~ Für Ihn waren sie alle zu unterwerfende Barbaren, und wenn sie sich nicht unterwarfen, dann Vogelfreie: Zum Sklavenfang Freigegebene, Ungetaufte, mit der Erbsünde Behaftete und damit zu Bestrafende. Was Brockhaus uns da erzählt, ist schiere Hofberichterstattung: "Karl gilt als eine der größten europäischen Herrscherpersönlichkeiten. Durch seine politische Konzeption (Verschmelzung antiken Erbes und germanischer Gedankenwelt) hat er die geschichtliche Entwicklung Europas maßgeblich bestimmt." In Wahrheit zerstörte Karl die germanische Gedankenwelt, wo er nur konnte. Er sah sich als Vollstrecker biblischer Gebote, und das heißt, der Durchsetzung des christlichen Glaubens. Wer sich diesem Glauben widersetzte, der war des Todes. Wir lesen im "Fränkischen Taufgelöbnis": "Gilaubistu einen got almahtigan in thrinissa intl in einnissa?' "Ih gilaubu. " (an Gott den Allmächtigen in Dreiheit und Einheit) "Gilaubistu heilaga gotes chirichun?" " Ih gilaubu. " (des heiligen Gottes Kirche) "Gilaubistu thuruh taufunga sunteono forlaznessi?" " Ih gilaubu, " (Durch die Taufe auf Vergebung der Sünden) Von der Fortsetzung dieses "Bekenntnisses" habe ich nur die neuhochdeutsche Fassung-. "Entsagst du dem TeufelT' ... "Ich entsage". "Und allem Teufelsd,enst?" ..."Ich entsage." "Und allen Teufelswerken" ... "Ich entsage allen Teufelswerken und Teufelsworten, dem Donar und Wotan und allen Unholden, die Ihre Genossen sind." Wer dieses Bekenntnis verweigerte, der war des Todes, denn er verharrte in der Erbsünde. Kurz nach der Unterwerfung der Sachsen unterwarf Karl das Land von der Elbe bis zur Eider. Die Geschichtsschreibung berichtet nicht einmal darüber, wie das geschah, sie meldet nur das Ergebnis. Wagrien, das Land etwa zwischen Kiel und Lübeck, widersetzte sich; da Karl aber gerade keine Truppen zur Hand hatte, überließ er diese Angelegenheit den Abotriten, einem mecklenburgischen Adelsgeschlecht. Die Wagrier aber galten ihm und damit der Geschichtsschreibung seit dieser Zeit als Sklaven, und vor 150 Jahren übersetzten verirrte deutsche Professoren dieses Wort aus der Soziologie in eines aus der Völkerkunde: Sie nannten alle Deutschen jenseits der Grenzen des Frankenreiches kurzerhand "SLAWEN". Hören wir wieder Brockhaus: "Die Niederschlagung weiterer Aufstände brachte die endgültige Unterwerfung und Christianisierung der Sachsen, .. Durch die Absetzung von Herzog Tassilo kam Bayern wieder ans Reich. Die Sicherung der Ostgrenze gelang durch die Unterwerfung der Awaren und Kämpfe gegen die Böhmen sowie die slawischen Sorben und Liutizen". Immer die selben Wörter: Unterwerfung, Niederschlagung. ... Es war Karl, der mit seiner brutalen Christianisierung die deutschen Stämme jenseits des Frankenreiches dem Reich und zum Teil auch dem Deutschtum so weit entfremdete, daß sie in der Tat zu einer neuen Völkergruppe wurden, zu "Slawen". Er zerschlug die völkische Einheit. Sklaven aus den deutschen Stämmen, die sich noch der Taufe widersetzten (oder die sie nicht erreichte) wurden dem jüdischen Monopol-Sklavenhandel übergeben. Sie wurden für ihre Erbsünde bestraft, noch bevor sie wußten, was das ist. Der Christ, der einen Sklaven (Slawen) erschlug, bekam "Ablaß", Vergebung der Sünden. Karl förderte mit Nachdruck das Benediktinerkloster von Fulda. Dort entstand um 775 das erste lateinisch-deutsche Wörterbuch. Es heißt nach seinem ersten Stichwort "Der Althochdeutsche Abrogans". Und dieses erste Stichwort ist eben "Abrogans", in silbengetreuer Übersetzung ins heutige Deutsch "abbittend". Abbittend wofür? Für die Sünde, die Erbsünde! Das ist schon ein merkwürdiger Anfang der Schriftsprache eines stolzen Volkes! Der mißratene Sohn Karls, Ludwig "der Fromme", vollstreckte den Plan Karls, "allen Teufelswerken zu entsagen". Er sammelte verbissen alle erreichbaren Schriften, Denkmäler und Zeugnisse vom Glauben der Väter und vernichtete sie. Hätte er diese unersetzlichen Werte erhalten, dann wäre er selbst der Erbsünde verfallen. Die Christianisierung der noch heidnischen Deutschen ging weiter. Fränkische Grafen, wie Heinrich von Badwide und Adolf 11, unternahmen Feldzüge gegen die Wagrier. Wie Brockhaus das Ergebnis dieses Feldzugs, das Werk Adolfs 11, eine "Kolonisation" nennen kann, ist mir schleierhaft. Es war eher eine De-Kolonisation, denn viele der tapferen Wagrier fielen bei der am Ende vergeblichen Verteidigung ihrer "slawischen Ringwälle". Um 1143 war das Schlachten zu Ende. Die Reste der Wagrier ließen sich taufen, wenn sie ihr Leben behalten wollten. Bischof Vizelin war der Aufseher dieses Blutbades. Hamburg war um 810 ein fränkischer Stützpunkt gegen das eigene Volk. 831 wurde Hamburg Bischofsitz und erhielt damit die Organisation, die das geistige Rüstzeug für die christliche Unterwerfungspolitik lieferte und in steter Erinnerung hielt. Bei der Beschreibung der Kriege des Reiches gegen die Wenden (also auch gegen die zu ihnen gehörenden Abodriten) wird verständlich, daß diese Abodriten auf den Gedanken kamen, die Quelle des Hasses auszuräumen. Im Jahre 983 taten sie es. Sie überfielen Hamburg und schlugen alles kurz und klein, was sie da fanden. Es ist bezeichnend, daß (wie Brockhaus sagt) "im 8. Jahrhundert der Stamm der slawischen Abodriten bezeugt ist". Die östlich des Herrschaftsbereichs der Franken lebenden deutschen Stämme der Wenden, der Burgunden und der kleineren Verbände dieser noch ungetauften "Heiden" wurden damals zu "Sklaven" erklärt, womit sie ihren unwahren Volksnamen weghatten. Sie wurden immer und immer wieder brutalen Christianisierungs-Feldzügen ausgeliefert, jetzt nicht mehr von den Frankenkönigen, sondern von ihren Nachfolgern Kaiser Otto und König Heinrich 1, bis ihnen Heinrich der Löwe endgültig das vÖlkische Rückgrat brach. Danach, so heißt es, "gingen sie in der deutschen Bevölkerung auf-. Wie können Deutsche in Deutschen aufgehen? Ihr Missionar war der selbe Vizelin, der schon die Wageier auf dem dehnbaren Gewissen hatte. Noch im Jahre 1989 bezeichnen Beck, Unger und Groß in ihrem Buch 'Aus tausend Jahren deutscher Geschichte 11 die im 13. Jahrhundert im heutigen Mecklenburg lebenden Deutschen als "Siawen". Anzumerken bleibt, daß Heinrich der Löwe nun wirklich nicht Interessen des Reiches bei seinen Unterwerfungsfeldzügen vorschÜtzen kann. Ihm ging es , nur um seine ganz persönliche Macht. Ihre angeblichen "Stämme" sei n Rereger, Warnower, Smeltinger und Polaben gewesen, jedoch sind das keine Stammesnamen, sondern Namen von Gauen. Die Rereger lebten an der Recknitz, die Polaben an der Elbe (Labe), die Warnower an der Warnow, die Smeltinge(r) waren eine Sippe, Söhne des Hauses Smelte. Ich übergehe hier die ganz gleich verlaufenen Unterwerfung der Sorben, der Wilzen, Liutizen und Welataben, die nach Einhard (dem Geschichtsschreiber Karls) eben Wenden waren. Er sagte das in seinem Latein; "qui olim dicti sunt Wanda1C. Ich lasse auch die Unterwerfung der nichtgetauften Deutschen in Thüringen, Sachsen und Brandenburg hier weg. Auch möchte ich nicht auf die Unterwerfung Schlesiens und die Entstehung Polens eingehen, denn Neues würden wir dabei nicht vernehmen. Es folgte alles dem Leitmotiv der Christianisierung der Deutschen: "Und willst du nicht mein Bruder sein, dann schlag ich dir den Schädel ein". Auch im Altreich der Franken, also im heutigen Westdeutschland, lebte der Götterglaube der Vorfahren noch lange weiter. Altgermanische Glaubensinsein bestanden noch bis zur Zeit Luthers, also bis in die Neuzeit. Hier seien genannt: Die Rhön, der Pongau im Salzburgischen, die Schwäbische Alb und die Eifel. Eine solche Glaubensinsel wurde im dreizehnten Jahrhundert vernichtet: Die freie Bauernschaft der Stedinger. Über diesen Völkermord hat die Kirche selbst so prahlerisch berichtet, daß kein Zweifel an der Wahrheit aufkommt: In den Wesermarschen lebten die Stedinger getreu ihrer angestammten Überlieferung. Papst Gregor IX unterzeichnete 1231 eine Bulle, in der er fordert "ihre (der Stedinger) Ungläubigkeit auszurotten". In seiner zweiten Bulle geht er vom Abstrakten zum Konkreten über: Er verfügt den Kreuzzug gegen sie. Der Bremer Erzbischof Gerhard beruft sich auf den Papst und erklärt die Stedinger zu Ketzern, und hat "gegen sie zu ihrer A u s r o t t u n g das Kreuz predigen lassen unter Zusicherung höchsten Ablasses". Ein Kreuzzugsheer wurde gegen die kleine Halbinsel Butjadingen in Marsch gesetzt. Der König (Heinrich VII) machte den Bischöfen von Hildesheim und Bremen Vorwürfe, aber sie bestanden auf der Durchführung des Kreuzzuges. In der Schlacht bei Altenesch unterlagen dann die Stedinger einer Übermacht, die auf das Dreißigfache ihrer Mannschaft geschätzt wird. Noch heute sieht der entsetzte Wandersmann in Butjadingen die riesigen Totenhügel, denn man konnte in dem feuchten Marschland die Toten nicht unter der Erde begraben, man mußte sie mit Erde zudecken. Sie haben das Erbe ihrer Väter nicht verraten, sie widerstanden den grausamen Mördern im geistlichen Gewande mit Todesmut. Und das war ihr Wahlspruch, der für alle Zeiten von deutscher Treue Zeugnis ablegen wird: DAS WÄRFE DIE ÄRGSTE TYRANNEI, WENN EINER UNS SAGEN WOLLTE, WAS WIR GLAUBEN SOLLEN. Es sei hier der geistliche Spruch nachgeholt, der auch die Stedinger der irdischen Verdammnis übergab: Als im Jahre 304 die christlichen Würdenträger von Trier (Constantin der Große war Kaiser) Hunderte . sich gegen die Taufe stemmende Brukterer mit List gefangen und dann allesamt ermordet hatten, berichtete der Kirchenhistoriker Lactantius schlicht und fromm: "Der Herr hat sie vernichtet und von der Erde vertilgt. Laßt uns die Ehre Gottes preisen!" Der Terror der Christianisierung hatte also schon lange vor Karl begonnen. Wer nicht getauft war, auf dem lastete die Erbsünde. Ihn zu morden war dem Gott, den wir im Deutschen "den lieben" nennen, wohlgefällig Die Erbsünde war die Parole der gemeinsten Erpressung, die je von Menschen ausgedacht wurde. Kein Volk hat so unter diesem Terror gelitten wie das deutsche. Wohl das entsetzlichste Verbrechen im geistlichen Namen war die "Heilige Inquisition". Ihr fielen Hunderttausende von Menschen zum Opfer, und zwar in Deutschland vor allem Frauen und Mädchen. Dieses grausige Geschehen hat aber nicht unmittelbar mit der durch die Drohung mit ewiger Verdammnis erpreßten Taufe und Unterwerfung unter den eisernen Willen der Priester zu tun und gehört deshalb nicht hierher. Auch die Kreuzzüge ins Heilige Land seien übergangen.
DIE PROTESTANTEN UND DIE ERBSÜNDE:
Es war Luthers Wille und Streben, die Erpressung mit der ewigen Verdammnis abzuschaffen. Der Ablaßhandel war ja gerade der Anlaß für seine Reformation. Um so erstaunlicher ist es, daß dann im "Augsburger Bekenntnis" von 1530 das Dogma der Erbsünde doch wieder erschien. Was war geschehen? Da ich nicht Kirchengeschichte schreibe, will ich mich mit dem entsetzlichen Ergebnis. begnügen, möge der suchende Leser die Vorgeschichte des Augsburger Bekenntnisses in den vielen Quellen nachlesen. In den späten Jahren Luthers hatte sich sein Freund und Mitarbeiter Philipp Melanchthon ihm entfremdet. Dabei haben, so sagen die Theologen, "humanistische Einflüsse" mitgewirkt. Jedenfalls handelte Melanchthon eigenwillig, als er auf dem Reichstag zu Augsburg mit allen Vollmachten auftrat. Er war es, der dort zugestand oder gar durchsetzte, daß die Erbsünde in die protestantische Theologie zurückkehrte. Melanchthon war Jude. Sein wahrer Name war SCHWARZERD. Er wurde auch "Praeceptor Germaniae" genannt. Der Beiname kommt sicher manchem aufmerksamen Leser bekannt vor aus unseren Tagen. Daß die deutschen Protestanten, bald "Lutheraner" genannt, die Erbsünde in ihre Theologie übernahmen, erleichterte es auch Johann Calvin, sie in seine reformatorische Bewegung zu übernehmen. Noch bedeutender waren die Folgen, als auch die Engländer sie in ihre Church of England übernahmen. Da aber hier nur von der Christianisierung und ihren Folgen in Deutschland die Rede ist, sei auf Joachim Fernaus Buch "HALLELUJA, Die Geschichte der USN' verwiesen. Wer dieses Buch zu lesen sich anschickt, muß starke Nerven haben. Also zurück nach. Deutschland: Bald nach der Reformation entbrannte in Deutschland der erste Dreißigjährige Krieg (der zweite entbrannte 1914, nach Premierminister Major). Was damals im Namen des selben Gottes auf beiden Seiten geschah, ist unbeschreiblich. Damals hat gerade in Norddeutschland die feste und (halbwegs) eigenständige Glaubenskraft Luthers vielen Leuten Kraft und Mut gegeben, den Gewalten zu trotzen und Mord, Pest und Greuel zu überstehen. Und doch hat auch der Protestantismus dazu beigetragen, daß weltfremde Frömmigkeit Kräfte band und wirkungslos machte, die für das Leben des Volkes wichtiger gewesen wären. Auch in den Texten zu der herrlichen Musik Johann Sebastian Bachs erkennen wir diese oft geradezu peinliche Selbstverleugnung. Ich denke auch an den nicht nur witzig gemeinten Spruch "Und nimm mich Sündenlümmel in deinen Gnadenhimmel". Die protestantische Kirche in Deutschland entwickelte sich in Nordostdeutschland und in Teilen Süddeutschlands zu einer (fast) echten Volkskirche. Mit der Ausbreitung der von Kaiserin Maria Theresia eingeführten allgemeinen Schulpflicht wurden die Pastoren tüchtige und redliche Erzieher unserer Kinder. Auch gab es gütige und redliche Erzieher unter der katholischen Priesterschaft. Aber doch ruhte ihre Erziehung zur Sittlichkeit auf der Furcht, und zwar nicht auf der inzwischen als Ehrerbietung verstandenen Gottesfurcht, sondern auf der Furcht vor dem Fegefeuer und der Hölle. Und in allen Kirchen und auf allen Schulen wurde die Erbsünde nun wieder von allen Priestern verkündet. Die Aufklärung erschwerte jedoch schon bald den Kirchen die allzu brutale Durchsetzung ihres Anliegens. Wir verdanken vor allem Friedrich dem Großen, daß sich nicht nur eine nüchternere Betrachtung der Religion ausbreitete, sondern auch neue Moralbegriffe. Nicht "Schuld" ist das Leitwort Preußens, sondern "Pflicht". Nicht "fromm" allein galt als tugendhaft, jetzt setzte sich immer mehr der Wert "anständig" durch, Immanuel Kant, Fichte und viele andere wurden wahre Lehrer des Volkes. Die Kirchen hatten Konkurrenz bekommen, vor allem in Norddeutschland, und in Süddeutschland in den gebildeteren Kreisen. Um so schärfer schlossen die katholischen Priester dort den Griff um die Seelen der schlichteren Volksgenossen. Mit der Festigung des Nationalstaat-Gedankens drohte die Macht der Erbsünde zu schwinden. Das begann schon, als Bismarck sich im fälschlich "Kulturkampf' genannten Religionsstreit mit religiösen Eiferern herumschlagen mußte und gleichzeitig mit den Sozialisten. Jetzt verbündeten sich die Kirchen, erst im Stillen, dann immer deutlicher, mit Klassenkämpfern, die glaubten, für eine bessere soziale Gerechtigkeit zu kämpfen. Im Dritten Reich schien die Erbsünde überwunden und endgültig vergessen zu sein. Das ganze Volk nahm stolz und mutig den Krieg gegen über 70 Staaten auf, den es nicht gewollt, nicht geplant und nicht angezettelt hat. Die Erbsünde war tot. Sie feierte ihre Wiederauferstehung im neuen Gewande und unter neuem Namen: Jetzt gründet sie sich nicht mehr auf den Sündenfall im längst verlorenen Paradies, jetzt gründet sie sich auf AUSCHWITZ, auf den HOLOCAUST.
DIE KIRCHEN IM. ÜBERGANG V )N EINER ERBSÜNDE ZUR ANDEREN: Für den deutschen Protestantismus war die Niederlage des Reiches 1918 eine Katastrophe, denn mit ihr zerbrach das Bündnis zwischen "Thron und Altar". Nachdem sich die protestantische Kirche 1933 mit dem Reich solidarisch und mit Adolf Hitler verbündet erklärt hatte, war sie am 18. und 19. Oktober 1945 die erste, die ganz und gar ungeprüft die Schuld aller Deutschen festschrieb, im "Stuttgarter Schuldbekenntnis der Evangelischen Kirche in Deutschland". Zu dieser Zeit war das Wort "Holocaust" noch nicht bekannt. Auch war damals noch nicht von den später festgelegten sechs Millionen ermordeten Juden die Rede. Das Stuttgarter Bekenntnis war allein insofern eine Blanko-Vollmacht. Die katholische Kirche war vorsichtiger und wartete zunächst ab. Erst nach und nach übernahm auch sie das Bekenntnis zur deutschen Kriegsschuld und zum deutschen Massenmord an sechs Millionen Juden. So haben beide "Volksreligionen" die Brücke von Augustinus zu Wolffsohn geschlagen.
DIE NEUE ERBSÜNDE
Die durch Gesetze abgesicherte unumstößliche zweite Erbsünde gleicht in ihren Kernaussagen haargenau dem augustinischen Programm: Bitte blättern Sie zurück. 1. Die Verantwortung für die Untaten der Deutschen im Zweiten Weltkrieg wird durch die menschliche Fortpflanzung naturnotwendig an die Nachkommen weitergegeben. schwitz kann kein Deutscher mehr von dieser Sünde frei 2. Seit Auschwitz kann kein Deutscher mehr von dieser Sünde frei bleiben. 3. Jeder neugeborene ist dadurch von vornherein mit dieser Erbsünde belastet. 4. Diese Erbsünde ist von Auschwitz auf alle Deutschen übergegangen und hält ihre Nachkommen bis ans Ende der Welt gefangen. 5. Die Kinder können das freie Leben nicht besitzen, wenn sie nicht durch Wiedergutmachung, zwar keine Vergebung, aber doch Versöhnung erhalten. UNTERSCHIEDE UND GEMEINSAMKEITEN: Zunächst sei belegt, daß dieses neu-augustinische Programm nachweislich besteht und gilt. Mein Kronzeuge ist Michael Wolffsohw Zu 1. W. sagt: "Die nachgeborenen Deutschen tragen das Kainszeichen, weil sie Deutsche sind." Und~ "Die Nachgeborenen sind nicht schuldig, aber sie haften für die Taten der Vorfahren. " Zu 2. W. sagt: "Jeder Deutsche haftet als Deutscher" Zu 3. W. sagt: "Das Wissen (der Schuld) prägt das Wesen des Deutschen, seine Identität." Zu 4. W. sagt: "Die nachgeborenen Deutschen haften für die politische Schuld ihrer Vorfahren." Zu 5. W. sagt. "Juden und Deutsche sind und b 1 e i b e n aneinandergekettet. Eine Flucht gibt es nicht." (Alle diese Aussagen Wolffsohns nach FAZ 9.5,1995).
Betrachten wir die Unterschiede: Von der augustinischen Erbsünde sind alle Menschen dieser Erde aus allen Zeiten (also auch aus vorchristlichen) befallen. Von der Auschwitz-Erbsünde sind nur die Deutschen befallen. Die augustinische Erbsünde wird im Jenseits gesühnt (oder sie sollte es doch). Die Auschwitz-Erbsünde wird nur auf Erden gesühnt. Noch hat niemand den Deutschen mit ewiger Verdammnis gedroht, etwa im Fegefeuer oder in der Hölle. Von der augustinischen Erbsünde kann man sich recht einfach befreien~ Man muß sich nur taufen lassen und Todsünden meiden. Von der Auschwitz-Erbsünde kann man sich so einfach nicht befreien. Diese Befreiung muß durch Wiedergutmachung und Trauerarbeit abgeleistet werden. Bei jedem Neugeborenen beginnt sie von Neuem. Von der augustinischen Erbsünde kann sich der Einzelne befreien, eben durch die Taufe. Von der Auschwitz-Erbsünde kann sich der Einzelne nicht befreien, denn nach Rabbi Joachim Prinz sind die Deutschen kollektiv verantwortlich. Wolffsohn bestätigt das. Bei der augustinischen Erbsünde ist man durch eine abstrakte Größe belastet, eben durch eine S Ü N D E . Bei der Auschwitz-Erbsünde ist jeder Deutsche ganz konkret durch eine S C H U L D belastet. Bei der augustinischen Erbsünde ist von den Folgen nicht die Rede, und deshalb ist auch kein Mensch für die Folgen verantwortlich. Bei der Auschwitz-Erbsünde ist sogar meistens von den Folgen die Rede, für die wir alle und jeder Einzelne verantwortlich seien. obendrein ist auch jeder Deutsche schuldig. Damit ist die augustinische Erbsünde, jedenfalls ursprünglich, eine religiose, jenseitige Sache, und diese Sache ist streng individuell. Die Auschwitz-Erbsünde dagegen ist gänzlich arellgiös, somit ganz von dieser Welt, Und sie ist streng kollektiv, mag der Einzelne "Betroffene" (weil er Wiedergutmachung über seine Steuern und anders leistet) tun, was er will~ Er kann sich der Strafe u n d der Sühne nicht entziehen. Einige der besonderen Eigenschaften der Auschwitz-Erbsünde lassen sich überhaupt nicht von der augustmischen ableiten. Diese besonderen Eigenschaften sind, wieder im Vergleich: 1. Die Tabuisierung: Es ist jedermann freigestellt, über die biblische Erbsünde zu diskutieren, sie zu bezweifeln, sie zu leugnen oder sie eben abzulehnen. Bei der Auschwitz-Erbsünde gilt ein striktes Verbot des Zweifels und der Leugnung. 2. Die Gnadenlosigkeit: Für die augustinische Erbsünde gibt es je nach der Konfession Ablaß (katholisch) oder Gnade (protestantisch) und bei beiden die Taufe. Aus der Auschwitz-Erbsünde gibt es kein Entrinnen, 3. Streifgesetze: Wer sich über die augustinische Erbsünde äußert, beleidigt weder Adam und Eva noch sonst jemanden, Wer sich über die Auschwitz-Erbsünde anders als zustimmend-bestätigend äußert, wird bestraft, weil er die Toten oder Ihre Erben beleidige. 4. Gleichheit vor dem Gesetz: Es ist ganz gleichgültig, welchem Volke der angehört, der sich (gut oder böse) zur augustinischen Erbsünde äußert, Wenn sich ein Deutscher zur Auschwitz-Erbsünde äußert, und zwar in einer der verbotenen Arten, und auch schon ganz allgemein jeder Deutsche, was immer er mit Auschwitz zu tun habe oder auch nicht: Er verliert die Gleichheit aller vor dem Gesetz, denn er schuldet in jedem Falle den Juden eine besondere Achtung.
DIE ZWEI SÜNDENFÄLLE: Soll ich etwa hier den biblischen Sündenfall untersuchen, wohl darauf, ob er überhaupt stattgefunden hat, und wenn i a, ob so, wie es die Bibel berichtet'.' Soll ich die Vorgeschichte analysieren? Soll ich die Jahreszahl kontrollieren, die ja dann wohl in die Jahreszählung der Juden eingegangen ist' - Ich werde mich hüten, denn erstens wurden für diesen Sündenfall keine Beweise vorgelegt, zweitens habe ich auch keine klaren Gegenbeweise, drittens aber besteht ja kein vernünftiger Mensch darauf, daß es sich überhaupt, und wenn, dann so oder so genau ereignet hat. Ich würde mit meinem Zweifel ins Leere stoßen, ja, ich würde mich lächerlich machen. Der biblische Sündenfall ist G 1 a u- b e n s s a c h e. Und: Soll ich den Auschwitz-Sündenfall untersuchen, etwa darauf, ob er überhaupt stattgefunden hat, und wenn ja, ob so oder anders;) Soll ich mich mit den vielen Augenzeugenberichten auseinandersetzen, die darüber vorgelegt wurden? Soll ich die Zahl der Ermordeten nachrechnen? Ich werde mich hüten, denn das alles wäre strafbar. Es sind zwar auch hier keine Sachbeweise vorgelegt worden. Es sind wohl hier Gegenbeweise vorgetragen worden, die allesamt der gerichtlichen Bestätigung entbehren, weil sie nicht angenommen wurden. Allerdings: Hier besteht sogar die Regierung darauf, daß er sich überhaupt ereignet hat, und zwar ganz genau so wie es die etablierte Geschichtsschreibung darstellt. Gewiß, ich würde mich nicht lächerlich machen, aber ich würde meine Existenz auf das Spiel setzen mit wenig Aussicht auf die Sicherung neuer Erkenntnisse. Auschwitz darf keine Glaubenssache sein noch werden. Auschwitz ist ein TABU. In der Tat jedoch ist es ganz und gar unerheblich, ob und wie sich im Einzelnen dieser zweite Sündenfall ereignet hat. Ich könnte also hier getrost die von Wolffsohn ausgesprochene Festlegung des Sachverhaltes akzeptieren~ "Daß die Nationalsozialisten insgesamt rund sechs Millionen Juden ermordet haben, das steht fest." (Wolffsohn in FAZ 9.5.95).
Worauf es allein ankommt, ist die rein rechtliche Frage, ob die auf dem Holocaust aufgebauten regierungsamtlichen und gerichtlichen Maßnahmen mit dem deutschen und mit dem abendländischen Recht zu vereinbaren sind. Sie sind es nicht.
DAS RIECHT Das sogenannte "abendländische Recht" ist eine Verbindung griechischer und römischer Rechtsauffassungen mit germanischen. Die Grundlage des aus dieser Verbindung entstandenen Rechtes, welches heute in so gut wie allen Staaten das Verhältnis der Bürger untereinander und das der Bürger zu ihrem Staate regelt, ist die persönliche Verantwortung. Das zeigt schon die Auffassung des Notwehr-Rechtes~ Niemand ist den Mächten des Universums rechtlos ausgeliefert. Wenn das Leben eines Menschen angegriffen wird, darf ihn kein Gesetz an der Wahrnehmung seines Lebensrechtes hindern, dann darf er sich wehren. Dann darf er, wenn kein anderer Weg bleibt, den Angreifer wehrlos machen, ja sogar töten. Das Wesen des Rechts aller zivilisierten Staaten ist die persönliche Verantwortung. Sippenschaft, Fernegerechte, Blutrache oder kollektive Verantwortung: das alles sind rechtsfremde, und damit rechtswidrige Erscheinungen. Es ist die Gemeinschaft, also e nach der Rechtsordnung die Sippe, der Stamm oder der Staat, die die Einhaltung der Rechtsnormen durchzusetzen haben nach Gesetzen, die für a 1 1 e gelten. Kurzum, bei den meisten Völkern heute herrscht das Prinzip des RECHTSSTAATES. Wenn es um strittige Rechtsfragen zwischen den Staaten geht, dann ist von allen zivilisierten Staaten das VÖLKERRECHT als die einzige Rechtsnorm anerkannt und durch Verträge besiegelt. Zu den unabdingbaren Rechtsgrundsätze bei allen zivilisierten Staaten gehört das Recht des Beschuldigten, sich zu verteidigen, und die Pflicht des Anschuldigers, seinen Vorwurf zu beweisen. Ein wesentlicher Grundsatz des Rechtes aller zivilisierten Staaten ist die Unschuldsvermutung: Jeder Mensch wird unschuldig geboren. Wenn seine Eltern ihm Schulden hinterlassen, ist es seine Entscheidung, ob er sie annimmt oder ob er das Erbe ausschlägt. Schuld im ethischen Sinne erbt er in keinem Falle. Er ist a priori (von vornherein) unschuldig.
Schuldig ist nur der, dem die Schuld rechtens nachgewiesen wurde. Die vorbeugende Annahme, ein Mensch sei in ständiger Gefahr, in die Sünden und Verbrechen seiner Vorfahren zurückzufallen, ist schieres Unrecht und wird durch keines Staates Gesetze erlaubt. Schieres Unrecht ist es auch, einen Menschen für die Folgen der Handlungen seiner Eltern oder Vorfahren verantwortlich zu machen. Joachim Prinzens Fluch, es gebe zwar keine Kollektivschuld, wohl aber eine kollektive Verantwortung des ganzen deutschen Volkes "gegenüber der Geschichte" (Spiegel 10.10.88) ist Blutrache im gelehrten Gewande. Wo keine Kollektivschuld ist, da kann es auch keine kollektive Verantwortung geben. Und verantwortlich kann man nur anderen Menschen sein, nicht einem Abstraktum wie der Geschichte. R. v. Weizsäcker setzte der Rabulistik heutiger Rechtsverdreher die Krone auf "Wir alle, ob schuldig oder nicht, ob alt oder jung, müssen die Vergangenheit annehmen. Wir sind von ihren Folgen betroffen u n d f ü r s i e i n H a f t u n g g e n o mm e n. " Wie listig schleicht sich der Meister des "agent orange" aus Deutschland an seinen Schuldspruch heran: Natürlich müssen wir die Vergangenheit annehmen, da bleibt uns doch gar nichts übrig. Und weiß Gott, wir sind von ihren Folgen betroffen! Wieso aber sind wir da für irgend etwas in Haftung genommen? Welch raffinierte Kette von Aussagen, und keiner soll merken, wie Unbestreitbares plötzlich in schieres Unrecht einmündet. So strickt der Herr Kirchenund Bundespräsident aus der Weisheit des Unabänderlichen den Fluch des Unrechts ! (Weizsäckers berüchtigte Rede vom 8.5.1985). Wie verkommen muß das Rechtsbewußtsein der heutigen Richter, Beis'tzer und auch Staatsanwälte sein, daß sie die täglichen Haßtiraden der Politiker (vor allem der eigenen), der Kulturschaffenden (vor allem der sie zerstörenden) und all der Vertreter fremder Interessen einfach übersehen! Sehen denn nicht wenigstens die Rechtsgelehrten, daß hier die Saat bösen Unrechts keimt? Wann ist aus Unrecht je Gutes entstanden?
DIE NEUE ERBSÜNDE UND DAS GELTENDE RECHT Wenn man die Gebote und Verbote des Grundgesetzes etwa mit den Thesen Wolffsohns (Seite 37), mit der täglichen Hetze In den Zeitungen und im Fernsehen, mit den scheinmoralischen Sprüchen der Leute in der Staatsführung und mit der gerichtlichen Praxis vergleicht, wird deutlich, daß die neue Erbsünde sich auf schieres Unrecht stützt. Heute werden die Deutschen mit dem Holocaust-Ritual gedemütigt, verfolgt und drangsa- liert. Wer sich wehrt, den werden durch kein Gesetz und durch keinen Grundgesetzartikel gedeckte Keulen über den Schädel geschlagen. Vergleichen wir also: Artikel 1 GG: Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. Wolffsohn aber spricht uns diese Würde einfach ab: "Die nachgeborenen Deutschen tragen das Kainsmal, weil sie Deutsche sind". Artikel 2 GG: Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit. Wolffsohn aber sagt: "Die Nachgeborenen sind nicht schuldig, aber sie haften für die Taten der Vorfahren." Wie soll ein unschuldig geborener Mensch, auch ein Deutscher, seine Persönlichkeit frei entfalten, wenn er für Taten (angebliche oder wirkliche) haftet, die er nicht verhindern konnte (weil er noch nicht lebte) und die er nicht getan hat (wiederum weil er noch nicht lebte)? Artikel 3 GG: Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. Niemand darf wegen seiner Abstammung und Herkunft, seines Glaubens und seiner religiosen und politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Dagegen entschied der Bundesgerichtshof (in BGHZ 1975, 160 f) "Menschen jüdischer Abstammung haben aufgrund ihres Persönlichkeitsrechts in der BRD Anspruch auf Anerkennung des Verfolgungsschicksals unter den Nationalsozialisten und auf die besondere Achtung aller anderen". Damit sind die Deutschen in Deutschland Bürger zweiter Klasse, sie sind zu "allen anderen" verkommen. Artikel 4 GG. Die Freiheit des Glaubens und des weltanschaulichen Bekenntnisses (ist) unverletzlich (da steht 'sind'!). Heute steht schon im Verfassungsschutzbericht, "Wer sich zu seiner Abstammung von deutschen Vorfahren bekennt (dort 'biologische Abstammung'), und wer seinem Volke treu bleiben möchte (dort 'völkischer Nationalismus'), der macht sich rechtsextremistischer Bestrebungen verdächtig. " Artikel 5 GG: Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Dagegen sagt die Bundesjustizministerin Leutheusser: " Aufgrund des Urteils des Bundesgerichtshofs BGHZ 1975, 160 f (ist) das Leugnen des nationalsozialistischen Völkermordes an Juden als Beleidigung jedes einzelnen in der BRD lebenden Juden zu betrachten. Nach § 185 StGB wird die(se) Beleidigung mit Freiheitsstrafe ... bestraft. Weiter schrieb die Dame: "Ich darf nochmals darauf hinweisen, daß eine Diskussion über die Zahl der Opfer des NS-Völkermordes immer dann strafbar ist, wenn sie , mit dem Ziel geführt wird, den millionenfachen Mord an der jüdischen Bevölkerung zu relativieren oder zu bagatellisieren." Das heißt in schlichtem Deutsch: über die Zahl der Ermordeten darf nicht diskutiert, an ihr darf nicht gezweifelt, sie darf vor allem nicht niedriger als von Amts wegen festgeschrieben ist. Was bleibt da noch zu diskutieren? Die Ministerin meint: "Wann Zweifel am NS-Völkermord. an Juden eine Strafbarkeit begründen, hängt vom Einzelfall ab." Da nun aber an der Tatsache zu zweifeln verboten ist, worin soll dann noch vernünftiger Zweifel bestehen? Etwa daran, daß es vielleicht nicht so schmerzhaft war, ermordet zu werden" Nein, das Recht der freien Meinungsäußerung ist kein Grundrecht mehr, es ist zu Gunsten eines fremden Volkes und für seine Ansprüche außer Kraft gesetzt. Artikel 103 GG: Vor Gericht hat jedermann Anspruch auf rechtliches Gehör. Nach Prinz und Wolffsohn sind a 1 1 e Deutschen verantwortlich (P) oder haftbar (W) für die NS-Verbrechen. Folglich haben auch alle Deutschen Anspruch auf rechtliches Gehör. Rechtliches Gehör schließt das Recht ein, Gegenbeweise zu dem Vorwurf des Völkermordes vorzulegen, und es legt dem Gericht die Pflicht auf, diese Gegenbeweise zu "würdigen". In der Gerichtspraxis der BRD wird jedoch jeder Antrag auf die Annahme von Gegenbeweisen von den Gerichten mit der Begründung abgelehnt, jene Verbrechen seien "offenkundige Tatsachen". So ist etwa ein 1947 geborener Deutscher (ganz zu schweigen von einem noch gar nicht geborenen) in dieser Sache zweifelsfrei unschuldig. Trotzdem erfährt er gleich doppeltes Unrecht~ Man verweigert ihm das. rechtliche Gehör, und bestraft wird er obendrein so, als habe er gemordet. UNGESCHRIEBENES RECHT Einige Rechtsgrundsätze sind selbstverständlich und erscheinen schon deshalb in kaum einem Gesetzwerk. So enthält etwa das Grundgesetz keinen Artikel über die allgemein anerkannte Ächtung der Sippenhaft oder der Blutrache. In der BRD aber werden den Bürgern, und zwar allesamt u n s c h u 1 d i g e n Bürgern, für durch keine Sachbeweise belegte Verbrechen ihrer Vorfahren Sühneleistungen unter dem beschönigenden Namen "Wiedergutmachung" auferlegt. Diese Wiedergutmachung erfüllt eindeutig den atavistischen Fall der Blutrache. Zu den ebenfalls anerkannten und allgemein gültigen Auffassungen vom Zweck der Strafe gehört vor allem der Grundsatz, daß der Verbrecher, wenn er die Strafe verbüßt hat und wenn er seiner Sühnepflicht nachgekommen ist, wieder frei ist. Man sagt dann, der "Rechtsfriede" sei wieder hergestellt. Die den Deutschen, und eben auch den unschuldigen Deutschen auferlegte Strafe führt weder zur Vergebung noch zum Rechtsfrieden. Wolffsohn sagt das so~ Juden und Deutsche sind und b 1 e i b e n aneinandergekettet. In der Tat wird nun "Wiedergutmachung" schon fünfzig Jahre lang geleistet, und Herr Bronfman hat dem letzten DDR Ministerpräsidenten De Maiziere bei seinem Antrittsbesuch in Neujork gesagt "Es wird ein schlimmes Ende nehmen mit den Deutschen, wenn sie je die Wiedergutmachung einstellen sollten." Insbesondere hat der religiöse Satz von der E r b s ü n d e bisher keinen Eingang in irgendein Gesetzbuch gefunden. In der Frage des Holocaust jedoch ist die praktische Politik eine klare Bestätigung des Gedankens, daß der von Herrn Wolffsohn als "feststehend" erklärte Holocaust den künftigen Generationen Deutscher als Erblast aufgeladen wird. Eine Flucht gibt es nicht (Wolffsohn). Ungeschriebenes Recht ist sicherlich auch auf Gerichtsverfahren anzuwenden, und insbesondere auf Mord-Strafsachen, vor allem aber auf den Vorwurf des Völkermordes: Die Pflicht des Gerichtes, den Hergang der Tat, ihre Motive und ihr Umfeld genau und unvoreingenommen zu untersuchen. Natürlich haben wir eine Strafprozeßordnung, aber die grundsätzliche Forderung an jeden Strafprozeß, daß ordentlich und unvoreingenommen geprüft werden muß, die versteht sich (leider!) von selbst. Zur Motivlage des Holocaust wurden nur zwei zeitgenössische (also innerhalb der "Tatzeit" entstandene) Dokumente vorgelegt, der Franke-Gricksch-Bericht und das Wannsee-Protokoll. Beide Dokumente haben sich als plumpe Fälschungen erwiesen. Somit existieren keine Dokumenten-Beweise. Ebensowenig wurden bisher überzeugende und widerspruchfreie Sachbeweise vorgelegt. Bleiben nur die vielen Augenzeugenberichte und die Zeugnisse von "Tätern". Diese Augenzeugenberichte widersprechen sich untereinander in grober Weise. Die Täterzeugnisse leiden unter ihrer zweifelhaften Entstehung. Es ist nicht zu verstehen, warum nicht die beteiligten Staaten, also doch wohl die BRD und der Staat Israel, eine gemeinsame, von neutralen Instanzen überprüfte Tatort-, Tatzeit-, Tatwerkzeug-, und Tatumfeld-Überprüfung vornehmen. Damit würden gerade die Nachkommen der Opfer sich von dem unterschwelligen Vorwurf befreien, alles werde nur vom großzügigen Mantel der "Offenkundigkeit" zugedeckt. Schließlich gehört es auch zu den ungeschriebenen Grundsätzen, daß Gerichte nicht von einer der streitenden Parteien oder, wie hier, nicht von der Seite der Opfer allein gestellt werden dürfen. Das IMT von Nürnberg erfüllte diese Forderung auch nach der Ansicht maßgebender Politiker der Siegermächte in keiner Weise, und der "Auschwitz-Prozeß" lag auch nicht in unbeteiligten Händen. Jeder Richter über den Fall eines Verkehrsdeliktes würde wegen Befangenheit abgelehnt, wenn sein Wagen angefahren wurde.
BEGRIFFSVERWIRRUNG (VERSÖHNUNG - VERGEBUNG - AUSSÖHNUNG - WIEDERGUTMACHUNG - ERINNERUNG - ERLÖSUNG - GEDENKEN)
Anfang 1996 erklärte Bundespräsident Herzog den 27. Januar zum "Gedenktag für die Opfer des Nationalsozialismus". Als dieses Gedenken gleich im ersten Jahr um einige Tage vorverlegt wurde, beschwerte sich der christdemokratische Jude Friedmann (das Ist so ein Widerspruch, wie es. ein Kanonier der Heilsarmee wäre), diesen Gedenktag wegen irgend- welcher Termingründe neun Tage vorher zu begehen, das seien nicht die richtigen Signale gewesen. Dieser Gedenktag habe die Funktion, Gegenwart und Zukunft in der Erinnerung an die Geschichte zu gestalten. (Welt am Sonntag 28.1.95) Gleich danach besuchte der israelische Präsident Ezer Weizmann die BRD. Auf Einladung der Präsidentin des Bundestages, Frau Süßmuth, sollte er eine Rede vor dem Hohen Hause halten. In dieser Rede ließ er sich lang und breit darüber aus, welche eine Überwindung es ihn gekostet habe, überhaupt nach Deutschland zu kommen. Dann ermahnte er die deutsche Jugend, die Erinnerung an den Holocaust immer zu pflegen, um die Wiederholung des Entsetzlichen auszuschließen. Er sprach wie ein Psychiater, der jederzeit mit einem Rückfall seines Patienten rechnet. Das Hohe Haus belohnte diese ungeheure Beleidigung mit großem Beifall, statt sich die Unverschämtheit zu verbitten. Kein anderes Volk der Welt hätte einen, der es so beleidigt hat, ohne Sanktionen wieder in sein Land entweichen lasset Am wenigsten das jüdische. Kaum waren die Girlanden dieses Staatsbesuches entsorgt, kam Ministerpräsident Peres, um Herrn Kohl den Orden eines privaten Jüdischen Vereins namens B'nai B'rth zu verleihen. Ich zitiere BILD 27,1.96. Peres habe gesagt "Das deutsche Volk wird die Erinnerung an seine großen, aber auch an seine schrecklichen Momente in sich tragen. Das jüdische Volk wird die Erinnerung und den Trost der Erlösung in sich tragen." Wer soll das verstehen" Was geht Herrn Peres an, welche Erinnerungen wir Deutschen in uns tragen" Und was mag er gemeint haben mit der Erlösung der Juden? Vorher hatte Bundespräsident Herzog die vordringlichen GedenkstättenVeranstaltungen erledigt. Er hatte sich "nationales Trara" (deutsches natürlich!) strikt verboten, beteiligte sich aber heftig am nationalen Trara fremder Völker. Er besuchte alle die vielen Gedenkstätten, an denen man der Toten fremder Völker gedenkt. Auch der deutschen Toten gedachte er feierlich: Der Leute vom Widerstand des 20. Juli. Die Männer der deutschen Wehrmacht aber verleumdete er als üble Verbrecher, und er entschuldigte sich für ihre Verbrechen bei denen, die uns den Krieg ins Land gebracht hatten. Daß seine voreilige Entrüstung über die bösen Neonazis, die in Lübeck doch tatsächlich wahrscheinlich wieder arme Flüchtlinge ermordet haben, zum Rohrkrepierer wurde" das wird hoffentlich bald vergessen sein. Immer wieder feiern die Politiker die angeblich endlich erreichte Aussöhnung mit den Juden, immer wieder aufs neue. Die Villa am Großen Wannsee in Berlin, wo die "Wannsee-Konferenz" stattgefunden hat, ist schon vor Jahren in einen Verein des merkwürdigen Namens "Erinnern für die Zukunft" eingebracht worden. Dort wurde nichts beschlossen, nichts vom Führer befohlen und nichts geplant, aber hochbesoldete Wissenschaftler pflegen dort trotzdem unentwegt ihr Buß- und Schuld-Ritual. WELT AM SONNTAG berichtet am 28, 1. 96 auch, daß der Plan Herzogs von der Familienministerin Nolte übernommen worden sei, an den Schulen den Dialog zwischen den Jugendlichen (und wohl auch den Kindern) und sogenannten Zeitzeugen zu fördern. "Die Erfahrung persönlich erlebter Geschichte ist es wert, einen festen Platz in den Lehrplänen aller (a 1 1 e r !) Schulen zu bekommen", sagte Frau Nolte. Dort wird also künftig noch mehr als bisher die Sicht der e i n e n Seite ins Gemüt massiert, und niemand darf es wagen, auch die a n d e r e Seite in diesen einseitigen Dialog einzubeziehen. Weizsäcker hat sich hier (am 8.5.88) auch als Psychiater bestätigt "Wir haben als Menschen gelernt (als was denn sonst'.l9), wir bleiben als Menschen gefährdet". Hier herrscht also der rechtswidrige Grundsatz- Wenn man den Leuten nichts vorwerfen kann, dann soll man doch künftigen Vorwürfen vorbeugen, damit die Leute bloß nicht rückfällig werden! Dieser Grundsatz setzt die unentrinnbare Erbschuld voraus und verwandelt sie kurzerhand in die neue Erbsünde~ Schuldig von Geburt an, und immer höchst anfällig für die Wiederholung der Verbrechen, die von den Vorfahren begangen wurden. Schuldig, schuldig, schuldig! Versöhnung, und als endgültige Versöhnung die Aussöhnung setzt Vergeben voraus. Wenn einer Übles getan hat, dann setzt die Vergebung in der Tat voraus, daß der Übeltäter (Wulfilas "Unsippischer") bestraft wurde und den von ihm angerichteten Schaden, soweit er kann, wieder gutgemacht hat. Aber: Nur er, der Täter, darf bestraft werden, nur er hat zu sühnen, also Wiedergutmachung zu leisten. Ich habe schon die unauflösbare Kette erwähnt: TAT - TÄTER - STRAFE - VERANTWORTUNG - SÜHNE. Die Erinnerung ist eine ganz persönliche Sache jedes Einzelnen und kann ,hin von niemandem befohlen werden.
Erlösung ist nur religiös zu verstehen. Sie ist kein Rechtsanspruch. Gedenken ist ausschließlich Sache des Gemüts. Mache mir doch keiner weis, daß alle Leute, die mit ernster Miene an einer von Herzogs Gedenkstunden teilnehmen, derer gedenken, deren da gedacht werden soll. Ein gesunder und normaler Mensch gedenkt der Seinen und wenn er volksbewußt ist, der Toten s e i n e s Volkes. Alles andere ist Heuchelei. Bei Wolffsohn werden noch weitere Parolen verwendet (in "Thesen zum deutsch-israelischen Verhältnis"). Er spricht vom "Ringen mit der Vergangenheit". Daß ein Mensch oder ein Volk mit der Vergangenheit ringen soll, das ist doch barer Unsinn. Wenn Verbrechen begangen worden sind, dann muß man die Tat untersuchen und den Täter, wenn man ihn überstrafen. - Und er sagt: "Die Nachgeborenen müssen keine Umkehr leisten. Ihre Aufgabe ist das Verhindern der Wiederkehr (er meint, der Wiederholung des Verbrechens)". Nein, die Nachgeborenen werden frei geboren. Darum haben sie das Recht, um der Ehre ihrer Väter willen die Wahrheit zu suchen. - Weiter bei Wolffsohn~ "Trauerarbeit wurde und wird geleistet. Sie ist notwendig. Ihre Dauer muß zeitlich begrenzt sein, sonst wäre eine Kollektiv-Therapie notwendig." Einem Volke Trauerarbeit aufzuerlegen ist pervers, denn Trauer ist eine Regung des Gefühls, des Gemüts, und weder eine Verrichtung noch eine Pflicht. Wenn allerdings ein Volk so dressiert ist, daß es Trauerarbeit leistet, dann hat Wolffsohn recht. Dann ist es verrückt, dann braucht es den Psychiater. - Weiter bei Wolffsohn~ "Vergangenheitsbewältigung ist moralisch richtig und notwendig". Der Begriff "Vergangenheitsbewältigung" sagt nichts und alles. Meist stellt man sich heute darunter eine Art innerlicher Bußfertigkeit vor, also nichts Bestimmtes. Auch wird durch diesen verunglückten Ausdruck etwas Unmögliches verlangt. So als solle das Geschehene, was immer es auch gewesen ist, ungeschehen gemacht werden, und da das ja bekanntlich nicht möglich ist, müsse eine Art "Abbitte" oft und überall geleistet werden. Diese Auffassung führt in der Tat zu dem inzwischen zu einem für aufrechte Menschen unerträglichen Unterwerfungsritual. Auch hier zeigt sich die Ähnlichkeit mit dem christlichen Dogma von der Erbsünde, und auch hier ist Ausweglosigkeit die Folge. Dabei könnte die Bewältigung der Vergangenheit (und zwar der sogenannten NS-Vergangenheit), wie überhaupt die jedes geschichtlichen Geschehens, ohne die selbst von Wolffsohn kritisierte Verkrampfung ganz sachlich und vernünftig vor sich gehen: Zuerst müßte der tatsächliche Hergang der Ereignisse wahrheitsgemäß und offen festgestellt werden. Sage mir keiner, es sei heutzutage nicht möglich, im freien Austausch aller Meinungen und Kenntnisse, unter Vorlage u n d Z u 1 a s s u n g aller Beweise und Gegenbeweise, die Wahrheit zu finden! Wenn statt der vielen nebelhaften Sprüche bewährte Grundsätze des Rechts aller zivilisierten Staaten angewandt würden, wenn also vor allem dem Grundsatz gefolgt würde, "audiatur et altera pars" (man höre füglich alle beede), dann wäre mit den modernen Mitteln der Kriminaltechnik der Fall in aller Kürze geklärt. Dann wäre er auf das zurückgeführt, was er im Kern ist: auf ein Verbrechen, sei es Beschuldigung es das Verbrechen von Tätern oder die verbrecherische Beschuldigung von Nicht-Tätern. Dann wäre Auschwitz (etc. 1) nicht mehr länger Gegenstand wirrer Spekulationen. Dann wären die salbungsvollen Moralbegriffe "Wiedergutmachung - "Erinnerung" - "Erlösung,- - "Gedenken" nicht etwa vom Tisch, weggewischt und verdrängt, aber dann wären sie auf die W e r t u n g des Geschehens anzuwenden und nicht auf seine Klärung. Also: Erst die Fakten, dann die Wertung. Solange aber an der Offenkundigkeit des Geschehens festgehalten wird und gleichzeitig das Geschehen nicht offenkundig gemacht wird, bleibt der Stachel der Erbsünde. Soll sie der Zweck des Ganzen sein" So also bleibt das Deutsche Volk einem wahren Psychoterror ausgesetzt. Es wird am ständigen Bewußtsein seiner Schuld festgehalten, aber das rechtliche Gehör zu den Vorwürfen wird ihm verweigert. Offenkundigkeit ist keine Form des rechtlichen Gehörs!
ZUSAMMENFASSUNG: Ob in Auschwitz und den anderen Konzentrationslagern Massenmorde verübt worden sind, ist nicht Gegenstand dieser Untersuchung. Fest steht, was der Braunschweiger Richter Rudolf Wassermann über den heutigen deutschen Staat gesagt hat: "Wer die Wahrheit über die nationalsozialistischen Vernichtungstager leugnet, gibt die Grundlagen preis, auf denen die Bundesrepublik Deutschland errichtet worden ist." Dieser Satz ist der Offenbarungseid eines auf Unrecht gegründeten Staates. Das Deutsche Volk ist unschuldig, und alle Deutschen werden unschuldig geboren, wie die Kinder jedes anderen Volkes auch. Der Staat aber tut Unrecht, der Zustände duldet oder gar schafft, und der Gesetze erläßt, die jedem Einzelnen die Menschenwürde sofort nach der Geburt rauben. Genau das aber tut der heutige "deutsche" Staat: 1. Er erpreßt von den seiner Fürsorge anvertrauten unschuldigen Deutschen "Wiedergutmachung" für Taten, die sie nicht verbrochen haben, und zwar kollektiv von allen über die allgemeinen Steuern. Damit übt dieser Staat Blutrache. 2. Er verweigert den unschuldig Verurteilten das rechtliche Gehör, indem er die dem Deutschen Volk vorgeworfenen Untaten mit einem Sondergesetz zu "offenkundigen Tatsachen" erklärt, die keines Beweises bedürfen und bei denen Gegenbeweise nicht zugelassen werden. Damit übt dieser Staat Rechtswillkür. 3. Er hat die Meinungsfreiheit abgeschafft, wenn es um die sogenannten "Vernichtungslager" geht. Die "endgültige geschichtliche Wahrheit" darf weder relativiert noch bagatellisiert werden, ja sie darf nicht einmal bezweifelt werden. Wer anders denkt als es der Staat vorschreibt, der wird durch strenge Strafen gehindert, seine Gedanken zu äußern. Damit übt dieser Staat Meinungsterror. 4. Er hat den Deutschen die Staatsgrenzen geraubt, und läßt nicht nur Scharen Fremder ins Land, er holt sie tätig herein. Wenn sie im Lande sind, illegal zugewandert oder mit erschlichenem Asylrecht, sperrt er sich mit tausend Mätzchen dagegen, sie wieder aus dem Lande auszuweisen. Er begründet diese Untat damit, daß das zu tragen die Pflicht der Deutschen sei, nach allem, was im deutschen Namen geschehen ist. Damit begeht dieser Staat Völkermord am eigenen Volke. Der Apostel dieser z w e i t e n E r b s ü n d e und der auf sie gestützten Blutrache, der Jude Michael Wolffsohn, darf an der Bundeswehr-Hochschule München unseren jungen Offiziersanwärtern seine in diesem Aufsatz wörtlich zitierten Thesen vortragen. Er darf den jungen deutschen Männern seine rechtswidrigen Ansichten über die Wiedergutmachung, über die Offenkundigkeit und über die ewige Schuld der Deutschen allesamt in die Gehirne massierew .. Alle nachgeborenen Deutschen tragen das Kalnsmal. .. Jeder Deutsche haftet als Deutscher. .. Das Wissen der Schuld prägt die Identität der Deutschen. .. Die nachgeborenen Deutschen haften für die Schuld ihrer Vorfahren. .. Juden und Deutsche sind aneinandergekettet. .. Eine Flucht gibt es nicht. Und der Staat, der vorgibt, der freieste und gerechteste der deutschen Geschichte zu sein, duldet nicht nur diese nicht endende Orgle der Blutrache, nein, er übernimmt auf Dutzenden von Gedenkstätten-Veranstaltungen diese Horrorthesen und plärrt sie in alle Welt hinaus. Dieser Staat ist kein Rechtsstaat. Dieser Staat ist kein Volksstaat (keine "Demokratie"). Dieser Staat ist kein Sozialstaat (der Gemeinschaft der Deutschen verpflichtet). Er ist ein Raubstaat, ein Unrechtsstaat, ein Komplize feindlicher Mächte. Dieser Staat ist nicht reparierbar. Er rennt in die unumkehrbare Verstrikkung der Lüge und des Unrechts. Sage keiner, diese Unumkehrbarkeit sei von den Kritikern des Staates erdacht worden- Sie ist der Kernsatz des Zerstörungsprogramms der Staatsführung, ihre eigene atavistische Parole. Wenn die Deutschen diese zweite Erbsünde nicht erfolgreich zurückweisen, dann ist das Ende des Deutschen Volkes nur noch eine Frage weniger Jahrzehnte. Es geht um Leben oder Tod.
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